Steuern sparen und zugleich fürs Alter vorsorgen – so machen Sie mehr aus Ihrem Geld und blicken mit Zuversicht in die finanzielle Zukunft. Möglich wird dies durch verschiedene Steuererleichterungen für die berufliche und die private Vorsorge der 2. und der 3. Säule sowie für Wohneigentum.

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    Mit der Säule 3a kann man jährlich bis zu CHF 2000 Steuern sparen

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    Rund 12% des Bruttoeinkommens eines Haushaltes werden für Steuern ausgegeben

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    Die Säule 3a wird bei der Auszahlung zu einem separaten und günstigeren Satz versteuert

Steuern sparen mit der 3. Säule

Die Einzahlungen in der Säule 3a können Sie in der Steuererklärung vollumfänglich von Ihrem Einkommen abziehen. Je nach Kanton, Einkommen und Höhe des eingezahlten Betrags reduzieren Sie dadurch Ihre Steuerrechnung um jährlich bis zu CHF 2 000. Gleichzeitig sorgen Sie finanziell vor. Eine Einzahlung lohnt sich daher auf jeden Fall. Der Maximalbetrag, den Sie jährlich in die Säule 3a einzahlen können, liegt momentan bei abzug-3a (aktuelles-jahr). Selbständige ohne Pensionskasse können bis zu 20 Prozent ihres Nettoeinkommens, jedoch höchstens abzug-3a-selbststaendige pro Jahr einzahlen. 

  • Sie können die Einzahlungen in die Säule 3a vom Einkommen abziehen. So reduzieren Sie Ihr steuerbares Einkommen und somit Ihre Steuerrechnung.
  • Das 3a-Guthaben ist samt den Erträgen bis zur Pensionierung von der Besteuerung ausgenommen.
  • Bei der Auszahlung wird das 3a-Kapital vom übrigen Einkommen getrennt berechnet und zu einem tieferen Satz besteuert. 

Je nach Art der Anlage in die Säule 3b gelten unterschiedliche Regeln und Bedingungen. Rückkaufsfähige Kapitalversicherungen sind zum Beispiel steuerlich interessant. Die Einzahlungen können zwar nur beschränkt, und zwar im Rahmen des meist durch die Krankenversicherungsprämien ausgeschöpften Pauschalbetrags, von der Steuer abgesetzt werden und der Rückkaufswert wird während der Laufzeit als Vermögen besteuert, doch bei der Auszahlung ist das gesamte Guthaben inklusive aller Erträge steuerfrei.

Steuerlich interessant sind in der Säule 3b vor allem vermögensbildende Kapitalversicherungen. Die Einzahlungen lassen sich zwar in aller Regel nicht steuerlich absetzen und während der Laufzeit wird der Rückkaufswert als Vermögen besteuert. Doch bei der Auszahlung ist dann das gesamte Guthaben inklusive aller Erträge steuerfrei – vorausgesetzt, die gesetzlichen Bedingungen werden eingehalten.

Zusammengefasst

Mit den Säulen 3a und 3b gestalten Sie Ihre persönliche Vorsorge. So ergänzen Sie die Leistungen aus der 1. und 2. Säule. Und: Sie sparen gleichzeitig Steuern.

Steuerrechner

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Zukunft sichern mit der Säule 3a

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Steuern sparen mit der 2. Säule

Auf Ihrem Pensionskassenausweis sehen Sie, ob bereits das maximal mögliche Altersguthaben in Ihrer PK-Lösung eingezahlt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie zusätzlich Einkäufe in die Pensionskasse vornehmen und dadurch Steuern sparen: Die Einkaufssumme dürfen Sie in der Steuererklärung vollumfänglich von Ihrem Einkommen abziehen – dadurch reduzieren Sie Ihr steuerbares Einkommen.

Sinnvoll ist dies vor allem dann, wenn Sie bereits den Maximalbetrag in die Säule 3a einbezahlt haben. Den Zeitpunkt für die Einzahlung können Sie frei wählen. So können Sie zum Beispiel eine Bonuszahlung oder eine Erbschaft steuerlich günstig unterbringen.

Sie sollten folgende Punkte beim Einkauf in die berufliche Vorsorge der 2. Säule beachten:

  • Das Guthaben, das Sie einzahlen, können Sie mit wenigen Ausnahmen nicht vor dem Pensionsalter beziehen. Investieren Sie also nur Geld, das Sie bis dahin nicht für den Lebensunterhalt benötigen.
  • Die Einzahlungen sind gegen oben begrenzt. Sie können nicht mehr einzahlen als die vollen reglementarischen Leistungen, die auf dem Vorsorgeausweis aufgeführt sind.
  • Wenn Sie Ihr Eigenheim mit einem Vorbezug aus der Pensionskasse finanziert haben, dann müssen Sie diesen erst zurückzahlen, bevor Sie steuerlich relevante Einkäufe tätigen können.
  • Beachten Sie die finanzielle Situation Ihrer Pensionskasse. Auf der Webseite oder im Geschäftsbericht der jeweiligen Kasse finden Sie die nötigen Informationen. Zahlen Sie bei einer Unterdeckung kein Geld ein, da Sie ansonsten Verluste erzielen.

Tipp

Verteilen Sie eine grössere Einkaufssumme auf mehrere Jahre. So brechen Sie die Progression mehrmals und sparen noch mehr Steuern.

Steuern sparen mit Wohneigentum

Steuern sparen mit indirekter Amortisation

Sie können die 2. Hypothek direkt zurückzahlen und so Ihre Hypothekarschuld Jahr für Jahr reduzieren – oder Sie amortisieren indirekt. Für die indirekte Amortisation schliessen Sie eine kapitalbildende Versicherung (Säule 3a) ab. Diese verpfänden Sie Ihrer Bank oder Versicherungsgesellschaft. Die jährlichen Amortisationszahlungen zahlen Sie als Prämie in die Säule 3a ein. Mit dem angesparten Kapital zahlen Sie die 2. Hypothek dann auf einmal zurück, wenn Sie fällig wird. Das hat folgende steuerliche Vorteile für Sie:

  • Sie können die Hypothekarzinsen auf den gesamten Betrag bis zur Rückzahlung der 2. Hypothek vom steuerbaren Einkommen abziehen.
  • Sie dürfen die gesamte Hypothekarschuld bis zur Rückzahlung der 2. Hypothek von Ihrem steuerbaren Vermögen abziehen.
  • Auch die Einzahlungen in die Säule 3a können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen.
  • Die Vorsorgegelder werden bei der Auszahlung zu einem Vorzugszinssatz versteuert.
  • Sie haben die Risiken Tod und Erwerbsunfähigkeit mit Ihrer Amortisationspolice mitversichert.

Mit steuergünstigem Unterhalt sparen

Ein neuer Fassadenanstrich, neue Bodenbeläge – die Kosten für solche aufwändigen Unterhaltsarbeiten können Sie in Ihrer Steuererklärung abziehen. Entsteht dabei allerdings ein Mehrwert – etwa, wenn Sie Laminat durch Parkett ersetzen –, dann ist dieser Teil der Kosten nicht steuerlich abzugsberechtigt. Bei der Art des Abzugs in Ihrer Steuerklärung haben Sie die Wahl: Sie machen entweder die effektiven Kosten geltend oder Sie ziehen die vorgegebene Pauschale ab. Die Pauschalen sind kantonal unterschiedlich. Vielerorts gilt: Ist die Liegenschaft weniger als 10 Jahre alt, beträgt die Pauschale 10 Prozent des Eigenmietwerts, bei älteren Liegenschaften 20 Prozent.

Und hier noch einige Tipps:
Es lohnt sich nicht, jedes Jahr ein bisschen in den Unterhalt zu investieren. Die Pauschale können Sie auch abziehen, wenn Sie keinen Franken aufgewendet haben. Nehmen Sie deshalb idealerweise in einem Jahr mehrere kleinere Arbeiten zusammen und ziehen Sie dann die effektiven Kosten ab, wenn sie die Pauschale übersteigen.

Achten Sie darauf, dass die Kosten Ihr steuerbares Einkommen nicht übersteigen. Ein Abzug auf unter null bringt keine Vorteile. Verteilen Sie grössere Arbeiten stattdessen auf zwei Jahre. Dann können Sie Ihr steuerbares Einkommen zweimal reduzieren.

Tipp

Es lohnt sich nicht, jedes Jahr ein bisschen in den Unterhalt zu investieren. Die Pauschale können Sie auch abziehen, wenn Sie keinen Franken aufgewendet haben.




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