Säule-3a-Maximalbeitrag, Krankenkassenprämien oder Fahrtkosten zur Arbeit: Was genau kann ich bei der Steuererklärung von meinem steuerbaren Einkommen abziehen, um Steuern zu sparen? Wir geben einen Überblick über die einzelnen Posten und was Sie dabei beachten sollten.
Bitte beachten: Die Regelungen sind kantonal unterschiedlich. Prüfen Sie die Abzüge bei Ihrem zuständigen kantonalen Steueramt.
Tipp: In einigen Kantonen, unter anderem in Zürich, im Aargau und in Genf, können Sie Ihre Steuererklärung direkt online ausfüllen. Das System zeigt Ihnen an, welche Pauschalbeträge Sie abziehen können. Generell ist es sehr wichtig, alle Belege zu sammeln und zu wissen, welche Kosten von den Steuern abgezogen werden können.


Steuervorteile nutzen im Job
Jährliche Ausgaben, welche Sie für Ihren Job hatten, können Sie bei Ihrer Steuererklärung geltend machen. Hierunter fallen zum Beispiel:
Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte
Ihr Jahresabo oder Ihr Monatsabo für den öffentlichen Verkehr können Sie als Berufsauslage angeben. Auch Kosten für Fahrräder oder Kleinmotorräder können aufgeführt werden. Wenn Sie mit dem Auto zur Arbeit fahren, können Sie unter gewissen Bedingungen die Fahrtkosten geltend machen (in der Regel CHF 0.70 pro km). Dies ist der Fall, wenn die Benutzung des öffentlichen Verkehrs aus zeitlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist oder wenn keine öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen (z. B. bei einem Arbeitsort auf dem Land oder bei Schichtarbeit). In der Regel sollte die Zeitersparnis bei der Benützung des Autos anstelle des ÖV mehr als eine Stunde betragen. Ein weiterer Grund für die Möglichkeit eines Abzugs des privaten Motorfahrzeugs wäre, dass die Benützung des Autos vom Arbeitgeber verlangt wird.
Der Maximalabzug für Arbeitswegkosten liegt bei CHF 3200 pro Jahr für die Bundessteuer. Für die kantonale Steuer können in einigen Kantonen höhere Abzüge geltend gemacht werden (z. B. im Kanton Zürich CHF 5200; es lohnt sich, die spezifischen kantonalen Regelungen zu prüfen).
Auswärtige Verpflegung
Für die Verpflegung während der Arbeitszeit können Sie pauschal bis zu CHF 3200 pro Jahr abziehen. Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen vergünstigtes Mittagessen anbieten, können Sie einen Betrag von bis zu CHF 1600 jährlich abziehen.
Weitere Berufsauslagen und Weiterbildungskosten
Ausgaben, welche zur Ausführung der Arbeit anfallen, können hier aufgeführt werden. Dazu gehören Kosten für die Arbeitskleidung, die ausschliesslich für berufliche Zwecke genutzt werden kann, wie beispielsweise spezielle Schutzkleidung. Auch Kosten, welche für die Ausstattung des Homeoffice-Arbeitsplatzes ausgegeben wurden, können unter gewissen Bedingungen angegeben werden.
Falls Sie Wochenaufenthalter oder -aufenthalterin sind und dies offiziell beim Personenmeldeamt angegeben haben, können Sie noch zusätzliche Abzüge machen.
Aus- und Weiterbildungskosten sind ebenfalls abzugsfähig. Die Bedingung ist hier, dass die Aus- oder die Weiterbildung berufsorientiert ist. Zu den Ausgaben zählen hierbei nicht nur Kursgebühren, sondern auch Prüfungsgebühren, Umschulungskosten, Fachliteratur, Fahrtkosten und Verpflegungskosten. Vergessen Sie hier nicht, die Quittungen aufzubewahren, um diese mit der Steuererklärung einreichen zu können.
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Steuervorteile nutzen bei Versicherung und Vorsorge
Krankenkasse oder Unfallversicherung
Prämien für Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherungen können bis zu einem gewissen Betrag abgezogen werden. Krankheits- und Unfallkosten, welche nicht von der Versicherung gedeckt sind und einen bestimmten Prozentsatz des Nettoeinkommens übersteigen, können ebenfalls geltend gemacht werden. Hierunter fallen z. B. ärztlich verordnete Medikamente, Hörgeräte, Sehhilfen, Zahnarztkosten oder Arztbesuche, welche nicht von der Krankenkasse bezahlt wurden.
Der abziehbare Betrag liegt für Unverheiratete bei maximal CHF 1700 und für Verheiratete bei maximal CHF 3500 pro Jahr. Diese Beträge können je nach Kanton variieren.
Einzahlungen in die Säule 3a
Die eingezahlten Beiträge in die Säule 3a können bis zu einem jährlich festgelegten Höchstbetrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Der maximale Abzugsbetrag liegt im Jahr aktuelles-jahr bei abzug-3a für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Selbstständige können 20% ihres Nettoeinkommens abziehen bis maximal abzug-3a-selbststaendige jährlich im Jahr aktuelles-jahr. Achtung, für die Steuererklärung gelten die Beiträge des gleichen Jahres. Für die Steuererklärung fürs Jahr 2024 gelten die bisherigen Maximalbeiträge des Jahres 2024.
Beiträge an die 2. Säule
Einkäufe in die Pensionskasse sind ebenfalls steuerlich absetzbar. Ihr persönliches Einkaufspotenzial finden Sie auf Ihrem Pensionskassenausweis.
Vermögensverwaltungskosten
Kosten für die Verwaltung Ihres Vermögens, wie beispielsweise Fondsgebühren oder Beratungskosten, können steuerlich abgesetzt werden.
Steuervorteile nutzen bei Immobilien
Unterhalts- und Renovationsarbeiten
Grundsätzlich können alle Kosten für den werterhaltenden Unterhalt und die Renovierung des Eigenheims vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dazu gehören auch Reparaturen wie Maler-, Garten- und Renovierungsarbeiten.
Investitionen mit dem Ziel, Energie zu sparen
Wenn Sie in Energiesparmassnahmen am Gebäude investieren, wie beispielsweise in eine Fotovoltaikanlage oder eine Solaranlage, können Sie die damit verbundenen Kosten steuerlich absetzen. Fallen damit Spengler- bzw. Dachdeckerkosten an, sind diese als Gebäudeunterhalt abzugsfähig.
Investitionen mit dem Ziel, die Umwelt zu schützen
Ähnlich wie bei Energiesparmassnahmen können auch Investitionen, die der Schonung der Umwelt dienen, von den Steuern abgezogen werden. Dazu gehören beispielsweise die Installation von Wärmepumpen oder Massnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung, die langfristig den Energieverbrauch senken.
Unternutzungsabzug
Wenn Sie einen Teil Ihres Eigenheims nicht vollständig nutzen, zum Beispiel ein Zimmer nicht nutzen oder eine leerstehende Wohnung haben, können Sie unter bestimmten Bedingungen von einem Unternutzungsabzug profitieren.
Schuldzinsen
Neben den Unterhaltskosten dürfen auch Schuldzinsen wie Hypothekarzinsen geltend gemacht werden.
Gut zu wissen
Beim Abzug der Immobilienkosten können Sie zwischen einem Pauschalabzug und dem Abzug der tatsächlichen Kosten entscheiden. Die Pauschale liegt in der Regel bei 10 bis 20 Prozent des Eigenmietwerts oder der Mietzinseinnahmen. Sind die effektiven Kosten höher und Sie möchten diese abziehen, müssen Sie sämtliche Rechnungen und Quittungen als Belege einreichen. Fehlen diese Belege oder sind sie unvollständig, wird lediglich der Pauschalabzug zugelassen.
Tipp
Übersteigen die Unterhalts- und Renovationsarbeiten oder die energiesparenden und umweltschonenden Investitionskosten das steuerbare Einkommen im Jahr der Arbeiten, können diese ins folgende Jahr übertragen werden und gesamthaft über drei Steuerperioden abgezogen werden.
Weitere Abzugsmöglichkeiten bei den Steuern
Spenden
Spenden an gemeinnützige Organisationen und politische Spenden können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dabei werden sowohl finanzielle Zuwendungen an wohltätige Einrichtungen als auch Spenden an politische Parteien oder Organisationen berücksichtigt.
Kinderabzüge
Ausgaben für Kinder sowie für die Kosten für die Fremdbetreuung können Sie bei der Steuererklärung geltend machen:
- Kinderabzug: Für jedes unterhaltsberechtigte Kind (bis zum Alter von 18 Jahren oder bis zum Ende der Erstausbildung) kann ein fixer Betrag abgezogen werden.
- Fremdbetreuungskosten: Kosten für die Betreuung der Kinder (z. B. Kita oder Tagesmutter)
- Auch Unterhaltszahlungen an Kinder können abgezogen werden.
Kreditzinsen
Zinsen, die Sie aufgrund von Hypotheken oder Privatkrediten bezahlen, sind abzugsfähig. Bitte beachten Sie jedoch, dass Leasingraten nicht zu den abzugsfähigen Kosten zählen, da es sich hierbei nicht um echte Kreditzinsen handelt.
Pauschalabzug
Für Kinder oder unterstützte Personen können Sie in der Steuererklärung einen Sozialabzug angeben.
Alimente und Unterhaltsbeiträge
Alimente und Unterhaltsbeiträge, die für Kinder oder eine Ex-Partnerin bzw. einen Ex-Partner gezahlt werden, können bei der Steuererklärung angegeben werden.
Wie viel Steuern muss ich bezahlen?
Wie hoch Ihre Steuerrechnung ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Einkommen
- Vermögen
- Zivilstand
- Konfessionszugehörigkeit
- Anzahl der Kinder
- Wohnort
Wann muss ich die Steuern bezahlen?
Die provisorische Rechnung für die direkte Bundessteuer wird jeweils im März für das Vorjahr in Rechnung gestellt und ist bis zum 31. März zu bezahlen.
Bei den Kantons- und den Gemeindesteuern sieht es anders aus. Zum Beispiel erhalten Sie im Kanton Bern bereits im laufenden Jahr drei Ratenrechnungen (Mai, August und November) für die Kantons- und die Gemeindesteuern (Einkommens- und Vermögenssteuern). Dies sind provisorische Akontozahlungen für das aktuelle Steuerjahr. Die Ratenrechnungen machen 40%, 70% und 100% des voraussichtlich geschuldeten Rechnungsbetrages aus, abzüglich bisher geleisteter Zahlungen. Basis ist eine frühere Veranlagung, eine Selbstschatzung oder eine provisorische Veranlagung (Quelle: Steuerverwaltung des Kantons Bern).
Tipp
Steuern, welche bereits vor Fälligkeit bezahlt werden, erhalten einen Vergütungszins, welcher derzeit in vielen Kantonen über den Zinssätzen von Sparkonten liegt. Warten Sie deshalb nicht, bis die Zahlungsaufforderung des Steueramts bei Ihnen eintrifft, und bezahlen Sie bei Möglichkeit die gesamte Steuerrechnung möglichst früh, um von diesen attraktiven Zinsen zu profitieren.
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