Fahrten zur Arbeit, Versicherungsprämien oder Kosten für Renovationen: Was und wie viel vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden darf, sorgt bei vielen Schweizerinnen und Schweizern für Unsicherheit. Swiss Life klärt auf und leistet wertvolle Hilfe bei Ihrer Steuererklärung.
Sie möchten ohne die Hilfe eines Steuerberaters Ihre Steuererklärung ausfüllen, aber gleichzeitig möglichst viele Steuern sparen? Swiss Life liefert Ihnen die nötigen Informationen und zeigt Ihnen, was und wie viel Sie von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen dürfen.
Bitte beachten Sie: Die Regelungen können sich kantonal unterscheiden. Wenden Sie sich im Zweifel bitte an das zuständige Steueramt. In einigen Kantonen, unter anderem in Zürich, im Aargau und in Genf, können Sie beispielsweise Ihre Steuererklärung direkt online ausfüllen. Die Software zeigt Ihnen sogar an, welche Pauschalbeträge Sie abziehen können. Doch egal, ob Sie die Software nutzen oder nicht: Es ist hilfreich, zu wissen, welche Kosten Sie von den Steuern abziehen können.
Welche Kosten lassen sich von den Steuern abziehen?
Steuern sparen im Job
- Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort
- Auswärtige Verpflegung
- Weitere Berufsauslagen
- Weiterbildungskosten
Steuern sparen bei der Versicherung und der Vorsorge
- Versicherungsprämien, z. B. für Kranken- und Unfallversicherung
- Einzahlungen in die Säule 3a
- Einkauf in die 2. Säule
- Vermögensverwaltungskosten
- AHV-Beiträge nach Frühpension
Steuern sparen für Immobilienbesitzer
- Investitionen mit dem Ziel, Energie zu sparen
- Investitionen mit dem Ziel, die Umwelt zu schützen
- Unterhalts- und Renovationsarbeiten
- Unternutzungsabzug
Tipp: Übersteigen die energiesparenden und umweltschonenden Investitionskosten das steuerbare Einkommen im Jahr der Arbeiten, können diese ins folgende Jahr übertragen werden und gesamthaft über drei Steuerperioden abgezogen werden.
Weitere Abzugsmöglichkeiten bei den Steuern
Spenden
- Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen
- Politische Spenden
Kinderabzüge
- Fremdbetreuung durch Tagesfamilien oder Krippen
- Unterhaltszahlungen an Kinder
- Kinderabzug (bis Alter 18/ in Erstausbildung)
Krankheitskosten
- Gesundheitskosten, die selbst bezahlt wurden und einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens übersteigen (kantonal unterschiedlich)
Kreditzinsen
- Hypotheken und Privatkredite
- Autokreditzinsen sind abzugsfähig, Leasingraten nicht
Pauschalabzug
- Sozialabzug Kinder und unterstützte Personen
Alimente und Unterhaltsbeiträge
- Für Kinder oder Ex-Partner/in
Wie viele Steuern muss ich bezahlen?
Wie hoch Ihre Steuerrechnung ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Einkommen
- Vermögen
- Zivilstand
- Konfessionszugehörigkeit
- Anzahl der Kinder
- Wohnort
Fragen?
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