Was muss ich beim Ausfüllen der Steuererklärung beachten? Welche Dokumente sollte ich bereithalten und wie kann ich mit der Säule 3a Steuern sparen? Wir haben die wichtigsten Tipps für das Ausfüllen der Steuerklärung für Sie zusammengetragen. Für mehr finanzielle Selbstbestimmung.
Alle Jahre wieder erhalten Sie von der zuständigen Steuerverwaltung einen Brief mit der Info, dass Ihre Steuererklärung fällig wird. Mit der Steuererklärung ermitteln Sie die Höhe Ihrer Einkommens- und Ihrer Vermögenssteuern.
Sammeln Sie bereits das ganze Jahr über notwendige Belege und legen Sie diese ordentlich ab. Es lohnt sich, eine Ablage zu eröffnen, in der Sie über das Jahr hinweg alle relevanten Unterlagen sammeln. Anfang des neuen Jahres erhalten Sie Ihren Lohnausweis, Zinsbelege für das zurückliegende Jahr sowie auch die Bescheinigung der Vorsorgebeiträge an die Säule 3a. Sammeln Sie auch diese Dokumente in der Ablage. Dies erleichtert das Ausfüllen, denn so haben Sie alle Unterlagen an einem Ort zusammen und müssen nicht danach suchen.
1.) Sammeln der benötigten Unterlagen und Belege
Folgende Unterlagen sollten Sie bereit haben (sofern diese auf Sie zutreffen):
Einkommen
- Lohnausweise (auch für Neben- und Teilzeiterwerb)
- Rentenbescheinigungen (AHV, IV, Pensionskasse etc.)
- Bescheinigungen zu Taggeld oder anderen Ersatzeinkünften (z. B. Arbeitslosenversicherung, Kinder- und Familienzulagen, Mutterschaftsentschädigungen etc.)
- Aufstellung von Alimenten von geschiedenen/getrennten Ehegatten / Partnerinnen und Partnern (bei Kindern bis zur Volljährigkeit)
- Bei Selbstständigkeit: eine Aufstellung über Ihre Einnahmen und Ihre Ausgaben
Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer
- Steuerwert
- Eigenmietwert bzw. Mieteinnahmen
- Hypothekenhöhe und Zinsen
- Belege für Reparaturen, Renovierungen, Unterhalt, Versicherung oder für die Verwaltung
Berufsauslagen
- Fahrkosten zum Arbeitsort (ÖV-Abo, gefahrene Kilometer mit dem Auto etc.)
- Belege über Weiterbildungskosten
- Aufstellung und Belege über die Berufsauslagen z. B. für auswärtige Verpflegungskosten (falls diese höher sind als der Pauschalabzug)
Schulden
- Schuldzinsnachweise und/oder Hypothekenbescheinigungen
Konten und Wertschriften
- Bankauszüge und Zinsbescheinigungen aller Bank- und Postkonten per 31.12.
- Bei Kontoauflösungen während des Jahres: Saldierungsbestätigung
- Wertschriftendepot/-verzeichnis per 31.12. mit Dividenden- und Zinsabrechnungen
- Belege zu Dividenden und Guthaben gegenüber eigener AG/GmbH, inklusive Zinsgutschrift
- Lotteriegewinne (unterschiedliche Freigrenzen)
Weiteres Vermögen
- Lebens- und Rentenversicherungen (Steuerwert gemäss der Bescheinigung der Versicherung mit Abschluss und Ablaufjahr und Versicherungssumme)
- Angabe zu privaten Motorfahrzeugen mit Kaufpreis und Jahr
- Übrige Vermögenswerte wie Bargeld, Gold und andere Edelmetalle
- Anteile an Erbschaften
Hinweis: Es muss Vermögen im Inland und im Ausland deklariert werden.
Weitere Abzüge
- Bescheinigung über die Beiträge an die Säule 3a
- Bescheinigungen über Einkäufe in die 2. Säule
- Alimente an den getrennten oder geschiedenen Ehepartner oder die getrennte oder geschiedene Ehepartnerin sowie an minderjährige Kinder
- Belege für die Kinderkrippe oder die Kinderbetreuung
- Belege für selbst bezahlte Krankheitskosten
- Belege zu Krankenkassenbeiträgen
- Spendenbescheinigungen
- Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an politische Parteien
Weitere zu machende Angaben
- Erhaltene Schenkungen, Erbschaften oder auch Erbvorbezüge (mit Angabe der schenkenden Person, des Verwandtschaftsgrads, des Betrags und des Datums)
- Ausbezahlte Kapitalleistungen aus der Vorsorge
- Einkommen oder Vermögen aus dem Ausland muss ebenfalls angegeben werden.
2.) Ausfüllen der Steuererklärung
Sobald Sie alle Unterlagen zusammenhaben, können Sie mit dem Ausfüllen der Steuererklärung beginnen. Heutzutage füllen die meisten die Steuererklärung elektronisch aus. Dies kann online oder offline erfolgen. Bei der Offline-Variante muss vorgängig zuerst eine Software installiert werden.
Der Vorteil der elektronischen Erfassung ist, dass Sie Schritt für Schritt durch den Prozess geführt werden. Ausserdem haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die Wegleitung zum entsprechenden Punkt aufzurufen und weitere detaillierte Informationen zu erhalten.
Welche Kosten kann ich von den Steuern abziehen?
- Notwendige Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte
- Mehrkosten für Verpflegung (Pauschale)
- Aus- und Weiterbildungskosten
- Versicherungsprämien (limitiert)
- Politische und gemeinnützige Spenden
- Beiträge für die gebundene Vorsorge (Säule 3a)
- Krankheitskosten (ab einer bestimmten Höhe)
- Schuldzinsen
- Fremdbetreuung bei Kindern
- Alimente und Unterhaltsbeiträge
Für einige der genannten Kosten gibt es Pauschalen. Wenn Sie stattdessen die effektiven Kosten abziehen möchten, müssen Sie diese als Belege der Steuererklärung beifügen. Gewisse Kosten können nur bis zu einem bestimmten Betrag abgezogen werden, selbst wenn die Kosten nachweislich höher waren.
Tipp 1
Für die Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort kann man bei der direkten Bundessteuer bis zu CHF 3000 von der Steuer abziehen.
Tipp 2
Eltern können die Kosten für die Kinderbetreuung bis zu einem Maximalbetrag abziehen. Bei der direkten Bundessteuer beträgt dieser CHF 10 100 pro Kind.
3.) Fristgerechte Einreichung der Steuererklärung
In den meisten Kantonen muss die Abgabe der Steuererklärung bis zum 31. März erfolgen. Die Frist gilt für natürliche Personen. Juristische Personen (z. B. Vereine und Gesellschaften) haben normalerweise bis zum 30. September Zeit.
Eine Fristverlängerung ist möglich, muss jedoch rechtzeitig beantragt werden. In der Regel geht dies bequem online.
Im Normalfall erhalten Sie innerhalb einiger Monate eine Einschätzung zu Ihrer Steuererklärung. Diese sollten Sie ausgiebig prüfen. Stimmen steuerbares Einkommen und Vermögen? Wurde der richtige Steuertarif angewandt? Auch Steuerbeamten können Fehler unterlaufen. Sollten Ihnen Abweichungen auffallen, rufen Sie bei Ihrem Steueramt an und fragen Sie dort nach. Denn es geht bei der Steuererklärung um Ihre finanzielle Situation, daher ist es wichtig, selbst Verantwortung zu übernehmen.
Haben Sie bereits eine Säule 3a?
Einzahlungen in die Säule 3a können Sie bis zum Maximalbetrag von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.