Lässt sich eine Frau scheiden, hat das nach wie vor erhebliche Auswirkungen auf ihre Altersvorsorge. Mehr als jede vierte geschiedene Rentnerin bezieht heute in der Schweiz Ergänzungsleistungen zur AHV. Die neue Swiss Life-Studie zeigt: Die bei einer Scheidung vorgesehenen Ausgleichsmechanismen wie der Vorsorgeunterhalt helfen zwar, lösen das Problem aber nur teilweise.

Eine neue Swiss Life-Studie zeigt: Eine Scheidung bleibt für Frauen ein Vorsorgerisiko. Heute bezieht mehr als jede vierte geschiedene Rentnerin in der Schweiz Ergänzungsleistungen zur AHV. Die neue Swiss Life-Studie zeigt nun erstmals datenbasiert auf: Die bei einer Scheidung vorgesehenen Ausgleichsmechanismen wie der Vorsorgeunterhalt helfen zwar, lösen das Problem aber nur teilweise. Nachfolgend fassen wir die neun wichtigsten Erkenntnisse aus der Swiss Life-Studie zusammen:

  • Die Konsequenzen einer Scheidung für die Altersvorsorge werden sehr häufig unterschätzt: Nur gut ein Fünftel der befragten Frauen hat sich während der Scheidung ernsthaft damit auseinandergesetzt. Fast die Hälfte hat sich gar nicht oder kaum mit diesem Thema beschäftigt. Nur 14 % haben sich vor der Scheidung zu deren Auswirkungen auf die Altersvorsorge beraten lassen.
     
  • Zwei Drittel aller Scheidungen finden vor dem 50. Altersjahr statt – zu  einem Zeitpunkt also, in dem in der zweiten Säule typischerweise weniger als die Hälfte des künftigen Altersguthabens angespart wurde. Entscheidend für den Gender Pension Gap unter Geschiedenen ist also vor allem auch, was nach der Scheidung passiert.
     
  • Geschiedene Frauen arbeiten in durchschnittlich tieferen Pensen als geschiedene Männer. Ein wichtiger Grund hierfür ist die Kinderbetreuung, die nach der Scheidung in 77 % der Fälle hauptsächlich der Mutter zufällt. 
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  • Kann die kinderbetreuende Ex-Partnerin nach der Scheidung nicht Vollzeit arbeiten, kommt theoretisch der erwähnte Vorsorgeunterhalt zur Anwendung. Dieser soll helfen, die pensumsbedingte Vorsorgelücke, die nach der Scheidung entsteht, durch individuelles Alterssparen auszugleichen.
     
  • Unsere Umfrage zeigt, dass der nacheheliche Unterhalt tatsächlich die Sparneigung erhöht und so zur Reduktion des Gender Pension Gap beiträgt. Eine Mehrheit der befragten geschiedenen teilzeitarbeitenden Mütter erhält aber entweder keinen Unterhalt oder kann trotz Unterhaltszahlungen nicht fürs Alter sparen. Die Wirkung des Vorsorgeunterhalts ist also begrenzt.
     
  • Zudem entstehen selbst lange nach der Scheidung und nach der Kinderbetreuungsphase oft erhebliche Vorsorgelücken, weil auch viele geschiedene Frauen, die keine Kinder (mehr) betreuen, nicht Vollzeit arbeiten.  Gemäss den Befragten sind dafür häufig gesundheitliche, arbeitsmarktbezogene oder freiwillige Gründe wie eine bessere Work-Life- Balance ausschlaggebend.
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  • Ein starker Rückzug vom Berufsleben während der Ehe kann sehr lange nachwirken, wie unsere Analysen zeigen: Frauen, die vor der Scheidung in tiefen Pensen arbeiteten, tun dies auch viele Jahre nach der Scheidung und der Kindererziehungsphase häufiger als jene, die vorher stark in den  Arbeitsmarkt integriert waren. Ausserdem wirken sich langjährige Babypausen nachhaltig negativ auf die Arbeitslosenrate aus.
     
  • Aus Vorsorgeperspektive sollten Frauen daher auch im Rahmen der scheinbaren Sicherheit der Ehe mindestens einen Fuss im Arbeitsmarkt behalten. Adressat dieser Empfehlung ist auch der Ehepartner, der seinen Beitrag zu leisten hat, damit dies gelingen kann. Die Politik und auch Arbeitgeber sind entsprechend angehalten, den Verbleib von Müttern im Arbeitsmarkt zu fördern. Dies ermöglicht Frauen im Scheidungsfall nicht nur ein finanziell selbstbestimmteres Leben, sondern führt langfristig tendenziell auch zu tieferen Kosten in den Sozialwerken.
     
  • Es ist zentral, sich im Rahmen einer Scheidung mit deren Auswirkungen auf die Altersvorsorge auseinanderzusetzen und sich beraten zu lassen. Unsere Analysen zeigen deutlich, dass dies mit einer erhöhten finanziellen Zuversicht im Hinblick auf den Ruhestand und einer erhöhten Sparneigung einhergeht.

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