Ganz einfach gesagt: Das Drei-Säulen-System zählt zu den Grundwerten der Schweiz. Auf kollektiver Ebene garantiert es Stabilität und soziale Sicherheit. Individuell betrachtet, ermöglicht es den Menschen in der Schweiz auch im Alter finanzielle Zuversicht und Selbstbestimmung.

Das ist keine Selbstverständlichkeit, denn Vorsorgesysteme unterliegen dem demografischen und gesellschaftlichen Wandel sowie sich ändernden Wertvorstellungen. Die Anforderungen an das Vorsorgesystem sind daher hoch. Das skizzieren auch folgende drei Fakten mit Aha-Effekt:  

  • Bis jetzt wurde jede Generation sieben Jahre älter als die vorherige
  • 46% der Schweizer möchten ein finanzielles Polster fürs Alter aufbauen
  • Jeder dritte Schweizer hat heute eine Vorsorgelücke 

Das Drei-Säulen-System in der Übersicht

Bei aller Bewegung darf man für die Schweiz im internationalen Vergleich festhalten, dass sie weiterhin eine gute Ausgangslage hat. Möglich machen das die drei Säulen des Schweizer Vorsorgesystems, von denen jede einzelne ihren spezifischen Zweck hat und ihren eigenen Leistungsumfang. Dank ihres funktionierenden Zusammenspiels sorgen sie dafür, dass die Schweizerinnen und Schweizer auch im Alter selbstbestimmt ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten können.

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Das Drei-Säulen-System der Schweiz hat sich bewährt und steht für typische Schweizer Werte: Solidarität und Eigenverantwortung.

Die erste Säule: staatliche Vorsorge

Die Finanzierung der 1. Säule entspringt dem solidarischen Prinzip: Erwerbstätige (auch Grenzgänger) und Arbeitgeber zahlen monatliche Beiträge ein, mit denen Zahlungen an heutige Rentner finanziert werden. Aktuell liegt das AHV-Alter für Frauen bei 64 und für Männer bei 65 Jahren. Die AHV-Rente muss beantragt werden. Um zu wissen, mit welcher Rentenhöhe man rechnen kann, braucht es einen Antrag für die Rentenvorausberechnung bei der kantonalen Ausgleichskasse.

Mit der ersten Säule erfüllt die Schweiz ihre wichtigste sozialstaatliche Verpflichtung. Leistungsempfänger aus der ersten Säule verfügen damit im Alter, bei Erwerbsunfähigkeit und nach einem Todesfall über eine Existenzgrundlage. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Gegenstand

Obligatorische Vorsorge

Basis

AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)

IV (Invalidenversicherung) und Ergänzungsleistungen

EO (Erwerbsersatzordnung)

Ziel

Existenzsicherung

Finanzierung

Umlageverfahren (Erwerbstätige bezahlen für Rentner)

Die zweite Säule: berufliche Vorsorge

Die berufliche Vorsorge ist die zweite Säule des Vorsorgesystems in der Schweiz. Konkret versteht man darunter die betrieblichen Pensionskassen. Deren Leistungen sollen zusammen mit der AHV aus der ersten Säule bis zu 75% des letzten Lohnes absichern. Im Gegensatz zur ersten Säule wird die betriebliche Altersvorsorge im Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Das heisst, jeder spart und bezahlt direkt für seine eigene Leistung. Auskunft über die Altersrente gibt der Vorsorgeausweis, den die Pensionskasse jeweils zu Jahresbeginn verschickt. Der darin genannte Betrag ist als «voraussichtlich» aufzufassen, er hängt von Faktoren wie Lohnentwicklung, Beschäftigungsgrad, Umwandlungssatz usw. ab.

Die zweite Säule ist ein weiterer tragender Pfeiler des schweizerischen Drei-Säulen-Systems und trägt massgeblich zur finanziellen Zuversicht und Selbstbestimmung im Alter bei.

Gegenstand

Obligatorische, berufliche Vorsorge

Basis

BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge)

UVG (Bundesgesetz über die Unfallversicherung)

Ziel

Fortsetzung Ihres gewohnten Lebensstandards und Ihrer Angehörigen – im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall. Dies in Verbindung mit der ersten Säule.

Finanzierung

Kapitaldeckungsverfahren (sparen)

Die dritte Säule: private Vorsorge

Die private Vorsorge als dritte Säule wurde 1972 in der Bundesverfassung verankert. Sie dient dazu, Vorsorgelücken zu schliessen und Vermögen aufzubauen. Dabei wird zwischen der Säule 3a (gebundenen Vorsorge) und der Säule 3b (freien Vorsorge) unterschieden. Die Säule 3a ist auf einen jährlichen Maximalbetrag begrenzt und unterliegt einigen Einschränkungen. Dafür können Sie diese jährlich von der Einkommenssteuer abziehen. Bei der Säule 3b gibt es weniger Einschränkungen, dafür aber auch keine direkten Steuervorteile.

Wieso ist private Vorsorge so wichtig? Die erste Säule (AHV) und die zweite (Pensionskasse) decken «nur» rund 60 bis 75% des letzten Einkommens ab. Je nach Einkommen kann es sogar noch weniger sein.

Die dritte Säule, die von Bund und Kantonen steuerlich gefördert wird, hat das Ziel, das Einkommen nach der Pensionierung zu komplettieren.

Gegenstand

Freiwillige, private Vorsorge

Basis

Bundesverfassung

Ziel

Erfüllung privater Wünsche

Schliessung von Vorsorgelücken, welche durch die erste und die zweite Säule nicht gedeckt werden

Steueroptimierung

Finanzierung

Kapitaldeckungsverfahren (sparen)

Ihre Fragen – und die Lösungen

Für die Planung Ihrer Altersvorsorge gibt es kein «zu früh». Je früher man anfängt, desto mehr Zeit hat man, um das benötigte Geld auf die Seite zu legen. Alter, berufliche Position und die persönlichen Lebensumstände sind die Massstäbe. Starten Sie Ihre Planung mit einer Analyse Ihrer finanziellen Situation. Die folgenden Fragen helfen bei der Einschätzung:

  • Welche AHV-Rente habe ich zu erwarten? Fehlen Beitragsjahre?
  • Welche Pensionskassenrente habe ich zu erwarten?
  • Macht es Sinn, diese Rente, vor allem nach einer Scheidung oder einem deutlich gesteigerten Einkommen, mit einem Einkauf aufzustocken?
  • Wie soll ich meine dritte Säule gestalten?Wie nütze ich dabei am besten die steuerlichen Vorteile aus?
  • Brauche ich zusätzlich eine Risikoversicherung?

Als Ergebnis dieser gründlichen Analyse wird klar, welche Vorsorge es braucht.

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Altersvorsorge ist ein komplexes und vor allem auch individuelles Thema. Unsere Vorsorge- und Finanzexperten analysieren gerne mit Ihnen Ihre persönliche Situation und zeigen Lösungen auf. Statt in der Generalagentur oder bei Ihnen zu Hause, beraten wir Sie gerne auch per Video.

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