Was Immobilienbesitzer seit Jahrzehnten ein Dorn im Auge ist, soll nun endlich Realität werden: die Abschaffung des Eigenmietwertes. Eine parlamentarische Initiative will die Besteuerung des Eigenmietwerts abschaffen. Noch nie standen die Vorzeichen, dieses Ziel zu erreichen so gut wie jetzt.
Der Eigenmietwert solle zur Steuergerechtigkeit beitragen, lautet der allgemeine Tenor, wenn es um die Begründung der Besteuerung des Eigenmietwertes geht. Dabei ist diese Steuer eine Schweizer Eigenheit: Wer in einer eigenen Wohnung oder in einem eigenen Haus wohnt, muss den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Gleichzeitig können Wohneigentümer Kosten für den Unterhalt der Liegenschaft sowie allfällige Schuldzinsen von den Steuern abziehen. Immopulse Blogleser wissen, dass diese Steuer ihren Ursprung in einer befristeten Kriegsteuer im ersten Weltkrieg hat.
Eigenmietwert abschaffen scheiterte oft
Über die Jahre unternahm vor allem der Hauseigentümerverband immer wieder Anläufe, um diese Steuer abzuschaffen, scheiterte aber am politischen Widerstand. 1999 wurde die Initiative «Wohneigentum für alle» an der Urne abgelehnt. Der Systemwechsel, der im Steuerpaket 2001 vorgesehen war, scheiterte 2004 ebenso wie 2012 die Initiative «Sicheres Wohnen im Alter». Zahlreiche parlamentarische Vorstösse verliefen ebenfalls im Nichts.
Hauseigentümerverband lenkt ein
Jetzt scheint sich das Blatt zu wenden. Denn der Hauseigentümerverband hat laut NZZ signalisiert, dass die Eigentümer bereit seien, auf die Abzüge für Schuldzinsen und Unterhalt zu verzichten, wenn der Eigenmietwert wegfalle. Genau daran waren alle bisherigen Bemühungen gescheitert. Die Wirtschaftskommissionen von Ständerat und Nationalrat sind sich einig, dass der Eigenmietwert für selbstbewohnte Erstliegenschaften wegfallen soll.
Eigenmietwert fördert Verschuldung
Vor allem ein Problem würde dann wegfallen. Denn das heutige System fördert die Verschuldung der Immobilienbesitzer. Denn statt ihre Hypotheken so rasch wie möglich zurückzuzahlen, wird die Amortisation hinausgezögert, damit die Schuldzinsen von den Steuern abgezogen werden können. Im Gegenzug wird das so gesparte Geld in steuerlich begünstigte Anlagen wie Wertpapiere oder in die Säule 3a investiert. In Tiefzinszeiten wie aktuell ist die Auswirkung der hohen Privatverschuldung gering. Werden die Zinsen aber wieder steigen, kann das für viele Immobilienbesitzer, welche auf Amortisationen verzichtet haben, zum existenziellen Problem werden. Bei rund 940 Milliarden ausstehenden Hypotheken in der Schweiz birgt dies auch ein beachtliches, gesamtwirtschaftliches Risiko, sind sich diverse Kommentatoren einig.
Seilziehen geht weiter
Zur Zeit liegt der Ball wieder bei der Wirtschaftskommission des Ständerates, die jetzt einen konkreten Vorschlag ausarbeiten muss, wie der Eigenmietwert möglichst ohne Steuereinbussen abgeschafft werden kann. Dass alte Konflikte wieder aufflammen werden, steht fest. Denn auf Nachfragen der NZZ gaben einige Parlamentarier an, auf einen Steuerabzug der Schuldzinsen vor allem für Ersterwerber nicht verzichten zu wollen. Trotz guter Vorzeichen: Das Seilziehen geht weiter!
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