Immobilien erben ist nicht unproblematisch. Auch wenn sich die Erben auf den ersten Blick einig sind, drohen Strickfallen, die es zu vermeiden gilt. Der Immopulse Blog gibt einen Überblick.

Glücklich, wer sein Erbe zu Lebzeiten regeln kann. In einem Testament oder einem Erbvertrag kann am besten unter Einbezug der Erben geregelt werden, wie das Vermögen aufzuteilen ist. Oder man verschenkt seine Immobilie an die Erben und schützt so sein Vermögen, falls der Gang ins Pflegeheim droht. Was aber, wenn diese Vorbereitungen nicht getroffen wurden und eine Immobilie nicht mit «warmer Hand» weitergegeben werden konnte?

Immobilie erben: Idealfall mit Stolperstein

Im Idealfall übernimmt ein Erbe die Immobilie und bezahlt die anderen Erben wenn nötig aus. «Alles erledigt», neigt man zu denken. Doch falsch gedacht! Denn verkauft der Erbe das Hausspäter mit Gewinn, erhält er in Form der Grundstücksgewinnsteuer unter Umständen eine nicht unbedeutende Rechnung von Vater Staat. Sowohl über den Wertzuwachs als auch über die Grundstückgewinnsteuer sollten im Voraus bei der Erbteilung Einigkeit herrschen.

Darlehen der Erben

Im Fall, dass beim Hauserben zu wenig Mittel vorhanden sind, um die anderen Erbenauszuzahlen, bleibt immer noch die Möglichkeit, dass diese ihm ein Darlehen mit dem Haus als Sicherheit gewähren. Bei Einigkeit unter den Erben wäre dies die beste Lösung. Bei einem Mehrfamilienhaus ist die Aufteilung in Stockwerkeigentum eine gute Lösung.

Haus gemeinsam behalten

Herrscht innerhalb der Erben weitgehend Harmonie, kann die Erbengemeinschaft auch fortgeführt werden und alle sind gemeinsam Eigentümer der Immobilie. Allerdings müssen alle Entscheide einstimmig gefällt werden und jeder Erbe kann jederzeit die Erbteilung verlangen.

Auch hier droht eine Steuerfalle. Denn wird das Haus abgebrochen und durch einen Neubauersetzt, ist dies steuerlich gesehen eine geschäftliche Tätigkeit, welche die Erbengemeinschaft beendet und eine einfache Gesellschaft entstehen lässt. Ohne anfallende Steuern lässt sich dann die Immobilie nicht mehr auf einen der Erben übertragen.

Verkauf ist meist die einfachste Lösung

Beim Durchgehen all dieser Möglichkeiten stellt sich die Frage, ob sich die Erben dies antun wollen. Denn die einfachste Lösung für alle ist meist der Verkauf der Liegenschaft und die Aufteilung des Geldes nach Abzug aller entstandenen Kosten. In diesem Fall empfiehlt sich die Auslagerung des Verkaufs an einen Profi. Denn dieser wird den Verkauf ohne emotionaleBindung an das Objekt abwickeln können. Etwas, das Erben oft schwerfällt.

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