Immobilien mit Swimmingpool boomen – doch viele Eigentümer unterschätzen die Risiken. Wir klären Sie darüber auf, wie Sie Ihr Grundstück rechtlich und technisch richtig absichern.

Ein Pool im eigenen Garten steht für Sommer, Erholung und Lebensqualität. Doch wer ein Haus mit Pool besitzt oder plant, ein Schwimmbad im Freien zu bauen, trägt auch Verantwortung – rechtlich und sicherheitstechnisch. In der Schweiz haftet der Eigentümer für Schäden, die durch mangelhaften Unterhalt oder unsichere Anlagen entstehen. Das gilt auch für private Pools.

Werkeigentümerhaftung in der Schweiz

Laut Art. 58 OR haftet der Eigentümer eines Bauwerks für Schäden, die auf fehlerhafte Anlage, Herstellung oder mangelnden Unterhalt zurückzuführen sind. Ein ungesicherter Pool kann rechtlich – auch wenn er privat ist – als Gefahrenquelle gelten. Schilder wie «Baden verboten» reichen im Haftungsfall meist nicht aus. Besonders kritisch ist die Situation, wenn Kinder im Spiel sind. Bei ihnen geht das Gesetz nicht von einem durchschnittlich vorsichtigen Verhalten aus – das heisst, der Eigentümer muss zusätzliche Schutzmassnahmen ergreifen.

Schützende Sicherheitsmassnahmen

Um das Haftungsrisiko zu minimieren, sollten unbedingt folgende Vorkehrungen bei einem Haus mit Pool getroffen werden:

  • Feste Poolabdeckung: Am sichersten sind stabile, kindersichere Abdecksysteme, die sich nicht verschieben lassen. Sie verhindern Unfälle auch bei unbeaufsichtigtem Pool.
  • Einzäunung mit abschliessbarem Zugang: Ein Zaun mit gesicherter Türe reduziert das Risiko, dass Kinder oder Unbefugte den Poolbereich betreten.
  • Einstiegshilfen entfernen: Bei längerer Abwesenheit sollten Leitern oder andere Einstiegsmöglichkeiten entfernt werden.
  • Technische Überwachung: Moderne Pools lassen sich mit Alarmsystemen oder Bewegungssensoren ausstatten – eine zusätzliche Sicherheitsebene, besonders im Umfeld von Kindern.

Technische Standards steigen

Mit steigender Nachfrage nach privaten Pools wächst auch die Verantwortung der Eigentümer. Schweizer Versicherer achten verstärkt auf ausreichende Sicherheitsvorkehrungen. So verlangt Helvetia mittlerweile den Nachweis einer kindersicheren Abdeckung oder Einzäunung für den vollen Versicherungsschutz. Auch
kantonale Baugesetze sehen teils strengere Vorschriften vor – besonders in dicht besiedelten Gebieten. Im
Kanton Zürich schreibt die kommunale Bau- und Zonenordnung (BZO) in städtischen Quartieren teils vor, dass private Pools gegen unbefugten Zugang gesichert sein müssen – insbesondere bei Neubauten oder nachträglichen Installationen. In dicht bebauten Gebieten wie der Stadt Zürich kann zudem ein Mindestabstand zur Grundstücksgrenze verlangt werden. Für fest verbaute Schwimmbecken ab einer
bestimmten Grösse oder Tiefe ist zudem eine Baubewilligung erforderlich.

Fazit: Sicherheit vor Badespass

Ein Pool erhöht den Wohnwert – aber auch die Verantwortung. Wer Risiken vorbeugt, schützt nicht nur andere, sondern auch sich selbst vor teuren Haftungsfällen. Denken Sie an die richtige Sicherung, kontrollieren Sie regelmässig alle Vorrichtungen – und holen Sie im Zweifel fachliche Beratung ein.

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