Vermieten, verkaufen oder selbst einziehen: Diese drei Möglichkeiten gibt es, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung erben. Doch die Entscheidung will wohlüberlegt sein.

Es gibt natürlich noch eine vierte Möglichkeit: Sie schlagen das Erbe aus. Dies liegt dann nahe, wenn die geerbten Schulden den Wert des Nachlasses inklusive der Liegenschaft übersteigen. Ist dies nicht der Fall und nehmen Sie das Erbe an, müssen Sie als Erstes einen Erbschein beantragen.

Alleinerbe oder Teilerbe?

Gibt es mehrere Erben, geht die Immobilie in den Besitz der Erbengemeinschaft über. Auch hier gibt es mehrere Möglichkeiten: Ein Erbe kann die Liegenschaft komplett übernehmen und die Miterben auszahlen. Oder die Immobilie wird verkauft und der Erlös geteilt. Grundlage dafür ist neben dem Wert der Liegenschaft die auf ihr lastende Hypothek sowie die beim Verkauf anfallenden Steuern. Die Erbschaft an sich ist für Ehepartner und Kinder in den meisten Kantonen steuerfrei.

Einziehen, verkaufen oder vermieten?

Ein Umzug in die geerbte Liegenschaft sollte nur dann in Betracht gezogen werden, wenn er von mehreren Aspekten her sinnvoll ist. Welche Investitionen stehen an? Und: Liegt die Immobilie für Sie und Ihre Familie günstig? Beachten Sie: Ein Hausverkauf erhöht Ihr Budget für eine womöglich besser geeignete Immobilie. Die Vermietung eines Einfamilienhauses ist in der Regel unrentabel – die Unterhaltskosten sind zu hoch. Sollten Sie sich für einen Verkauf entscheiden, lassen Sie die Immobilie unbedingt vorab durch einen Profi bewerten.

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