Wie hoch wird meine Rente einmal sein? Pauschal kann man diese Frage nicht beantworten. Was Sie jetzt aber bereits prüfen können, ist, ob Sie Vorsorgelücken haben. Also nicht ausreichend Geld zur Verfügung, um Ihre Ausgaben im Pensionsalter selbstbestimmt finanzieren zu können. Wir zeigen Ihnen, wie Sie eine Vorsorgelücke berechnen und was Sie tun können, um Lücken zu schliessen.

Im Pensionsalter können Sie mit einem Einkommen von rund 60 Prozent Ihres letzten Einkommens rechnen. Dieses Einkommen setzt sich aus den Renten der 1. und der 2. Säule zusammen. Expertenmeinungen gehen davon aus, dass Sie 80 bis 90 Prozent des letzten Einkommens in der Pension benötigen, was bedeutet, dass rund 20 bis 30 Prozent fehlen. Zudem erreichen viele Personen die prognostizierten 60 Prozent nicht aus der 1. und der 2. Säule, da sie bei der AHV oder der Pensionskasse Lücken aufweisen. Deshalb ist es empfehlenswert, bereits früh Lücken festzustellen und diese mit einer privaten Vorsorge zu schliessen.

1. Was ist eine Vorsorgelücke?

Eine Vorsorgelücke besteht dann, wenn der finanzielle Bedarf in der Pension höher ist als das Einkommen, welches in den drei Vorsorgesäulen zur Verfügung steht.

In der Regel decken die Renten aus der AHV (1. Säule) und der Pensionskasse (2. Säule) ca. 60 Prozent des letzten Lohnes. Die sich hieraus ergebende Lücke wird mit der privaten Vorsorge gemindert. In der Praxis gelten 80 bis 90 Prozent des letzten Einkommens als Richtwert für den Bedarf im Ruhestand.

Infografik mit einem Kreisdiagramm und einer Tabelle
Infografik mit einem Kreisdiagramm und einer Tabelle

Anmerkung: Diese Rechnung basiert auf einem angenommenen Lohn von CHF 85 000 im Jahr, die Höhe der 2. Säule mit CHF 20 154 ist eine Annahme gemäss BVG und hängt von der konkreten Pensionskassenlösung ab.

2. Wie kann ich eine Vorsorgelücke berechnen? 

Eine Vorsorgelücke berechnet man, indem man die voraussichtlichen Jahresrenten aus der 1. und der 2. Säule zusammenrechnet und diese mit dem geschätzten jährlichen Bedarf gegenrechnet. Um die AHV-Rente aus der 1. Säule herauszufinden, können Sie bei der kantonalen Ausgleichskasse einen persönlichen Auszug bestellen. Wie hoch die Rente aus der 2. Säule sein wird, können Sie aus Ihrem persönlichen Vorsorgeausweis ablesen.

Expertinnen und Experten schätzen 80 bis 90 Prozent des letzten Einkommens als Richtwert für den Bedarf im Ruhestand.

Um die gesamte Vorsorgelücke zu berechnen, multipliziert man die Differenz zwischen dem Bedarf im Ruhestand und der voraussichtlichen Jahresrente mal 20. Die Zahl 20 berechnet sich aus der angenommenen durchschnittlichen Lebenserwartung von 85 Jahren (bei Renteneintritt im Alter von 65).

Von dieser berechneten Vorsorgelücke werden die angesparten Guthaben aus der 3. Säule abgezogen. Die sich daraus ergebende Summe sollten Sie als Sparziel festlegen, um die Vorsorgelücke schliessen zu können.
 

Balkendiagramm mit verschiedenen Farben, welches die Vorsorgelücke beispielhaft darstellt
Balkendiagramm mit verschiedenen Farben, welches die Vorsorgelücke beispielhaft darstellt

Anmerkung: Diese Berechnung beruht auf der Annahme, dass der jährliche Bedarf im Pensionsalter etwa CHF 100 000 beträgt. AHV-Rentenberechnung für ein Ehepaar.

3. Wie entsteht eine Vorsorgelücke?

Folgende Situationen oder Umstände können zu Vorsorge- oder Beitragslücken führen:

  • Erwerbsunterbruch
  • Unbezahlte Haushalts- und Betreuungsarbeit
  • Teilzeitarbeit
  • Fehlende Beitragsjahre durch längere Reisen / Auslandsaufenthalte ohne Einzahlung des AHV-Beitrags
  • Frühpensionierung
  • Fehlende Beitragsjahre bei zugezogenen Personen, welche nicht von Beginn an dem Schweizer Vorsorgesystem angeschlossen waren
  • Scheidung
  • Senkung des Umwandlungssatzes
  • Hoher Lohn mit einem unversicherten überobligatorischen Teil
     

Vorsicht beim Obligatorium in der 2. Säule

Prüfen Sie, ob Ihr Lohn vollständig versichert ist. Sowohl in der AHV als auch in der beruflichen Vorsorge ist gemäss Gesetz der Lohn bis CHF 88 200 versichert (obligatorischer Bereich). Wenn Sie mehr verdienen, sollten Sie sicherstellen, dass nicht nur der obligatorische Lohn versichert ist.

Ein Beispiel: Sie verdienen im Jahr CHF 100 000. Achten Sie darauf, in Ihrer beruflichen Vorsorge die volle Summe von CHF 100 000 anstatt nur CHF 88 200 zu versichern. Teilweise ist dies bereits durch Ihren Arbeitgebenden versichert, doch das ist nicht immer der Fall.
 

4. Was kann ich tun, wenn ich eine Vorsorgelücke habe? Wie kann ich Vorsorgelücken schliessen?

Am wichtigsten ist das Bewusstsein darüber, dass eine Vorsorgelücke besteht.

Es gibt verschiedene Optionen, um bestehende Vorsorgelücken zu schliessen. Einerseits empfiehlt sich die kontinuierliche Einzahlung in die Säule 3a. Zudem kann ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse vorgenommen werden. Beide Einzahlungen sind übrigens steuerbegünstigt.

Darüber hinaus kann ein individuell berechneter Sparplan in Form einer Säule 3b die bestehende Vorsorgelücke weiter reduzieren oder schliessen.
 

5. Wie kann ich überprüfen, ob die Beiträge an die 1. Säule vollständig überwiesen wurden?

Sie können bei der AHV-Ausgleichskasse einen Auszug aus Ihrem individuellen Konto bestellen.
Hier geht’s zum Link.

Bei Fehlern oder Unstimmigkeiten auf dem erhaltenen Kontoauszug müssen Sie innerhalb von 30 Tagen reagieren, ansonsten gilt der Auszug als bestätigt. Sollten Beitragslücken auffallen und länger als fünf Jahre zurückliegen, sind keine Nachzahlungen mehr möglich und die Rente wird lebenslänglich gekürzt.
 

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