Wie viel Rente erhalte ich später einmal? Was kann ich heute schon tun, um für mein Alter vorzusorgen? Und wie gehe ich bei Beitragslücken vor? Wir geben Ihnen hilfreiche Tipps rund um das Thema Pensionierung und verraten Ihnen, wie Sie bereits jetzt vorsorgen können, um im Alter selbstbestimmt leben zu können.

1. Wie viel Geld steht mir im Ruhestand zur Verfügung? 

Nur rund die Hälfte der Baldpensionierten gibt in einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung von Swiss Life mit Überzeugung an, «relativ genau» zu wissen, wie viel Geld sie nach der Pension erhält. Implizit gestützt auf die Bundesverfassung können Sie damit rechnen, dass Sie ohne eine private Vorsorge etwa 60% Ihres Einkommens vor der Pension erhalten. Dies hängt allerdings von einigen Faktoren ab wie Ihrem Einkommen oder vorhandenen Beitragslücken. 60% sind das Leistungsziel für tiefe und mittlere Einkommen. Die Gelder setzen sich dabei aus der staatlichen und der beruflichen Vorsorge zusammen, der AHV und der Pensionskasse. 

Frau denkt über das Thema Pensionierung nach
Vielen ist nicht bewusst: Ohne private Vorsorge können Sie nur mit ungefähr 60% Ihres Einkommens vor der Pensionierung rechnen. Je höher das Einkommen, desto grösser die Lücke. Deshalb empfehlen wir, frühzeitig privat vorzusorgen, um den gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung beibehalten zu können.

Ergebnisse der Swiss Life Studie

Laut unseren Auswertungen basierend auf Daten des Bundesamts für Statistik verfügten Rentnerpaare im mittleren Einkommensbereich 2018 über ein durchschnittliches jährliches Bruttoeinkommen von etwa CHF 82 000 (CHF 87 000 inkl. fiktiver Miete, z. B. Wohneigentum), Alleinstehende über etwa CHF 46 000 (50 000 inkl. fiktiver Miete).

Mehr Informationen finden Sie in der vollständigen Studie.

Individuelle Vorsorgeanalyse

Wie viel Ihnen nach der Pensionierung effektiv zur Verfügung steht, können wir Ihnen in einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch berechnen.

2. Wie setzt sich meine Altersvorsorge zusammen?

Die Schweizer Altersvorsorge beruht auf drei Säulen. Die erste Säule ist die staatliche Vorsorge. Sie deckt mit der AHV das Existenzminimum ab. Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge. Diese finanzieren Arbeitnehmende zusammen mit den Arbeitgebenden, indem sie Lohnbeiträge in eine Vorsorgeeinrichtung bzw. eine Pensionskasse einzahlen.

Die dritte Säule ist die private Vorsorge. Expertinnen und Experten raten dazu, privat mit der dritten Säule vorzusorgen. So können Vorsorgelücken geschlossen werden, die zwischen den kumulierten Leistungen der ersten und der zweiten Säule und Ihrem finanziellen Bedarf auftreten könnten.

3. Wie kann ich heute schon für meine Pensionierung vorsorgen? 

a) Budgetplan

Für die Erstellung eines Budgetplans gilt es, die fixen Einnahmen und Ausgaben einander gegenüberzustellen sowie auch das Vermögen aufzulisten. Überlegen Sie sich Ihre persönlichen Sparziele und in welchem Zeitraum Sie diese realisieren möchten. Stellen Sie sich ausserdem die Frage, was Sie monatlich für Ihre finanzielle Zukunft auf die Seite legen wollen.

b) Säule 3a eröffnen

Die Säule 3a ist eine gebundene Vorsorge und hält umfassende Steuervorteile bereit: Die Einzahlungen bis zum gesetzlichen jährlichen Höchstbetrag reduzieren das steuerbare Einkommen. Um Einzahlungen in die Säule 3a vornehmen zu dürfen, ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen Voraussetzung. Mehr zur Säule 3a erfahren.

c) Eröffnung Säule 3b

Die Säule 3b ist eine freie Vorsorge und vereint alle Vermögenswerte, die nicht schon in der ersten und der zweiten Säule sowie in der Säule 3a gebunden sind. Zur Säule 3b gehören das klassische Sparen und Investieren für mittelfristige bis langfristige Sparziele wie für Wohneigentum, fürs Alter, für den Einkauf in die Pensionskasse, für eine Ausbildung, für ein neues Auto etc. Der Vorteil ist, dass man mit steuerlichen Vorteilen spart, weil Renditen und Dividenden nicht als Einkommen versteuert werden müssen. Zudem deckt die Säule 3b individuelle Risiken wie Tod und Invalidität ab. Mehr zur Säule 3b erfahren.

d) Einkauf in die Pensionskasse

Jeden Monat zahlen Sie – zusammen mit Ihrem Arbeitgeber – in die zweite Säule ein. Um die Leistungen der zweiten Säule vollumfänglich auszunutzen und gleichzeitig von Steuervorteilen zu profitieren, können Sie sich in den meisten Fällen zusätzlich in die Pensionskasse einkaufen.

Voraussetzung für solche Einkäufe ist eine Beitragslücke. Weil das Einkommen in der Regel während des Erwerbslebens steigt, gibt es fast bei allen Pensionskassenversicherten Beitragslücken. Weitere Informationen zum freiwilligen Einkauf in die zweite Säule.

Vorsorgerechner

Schätzen Sie mit unserem Vorsorgecheck Ihre finanzielle Situation ein.

Altersvorsorgeexpertin gibt Tipps zur Pensionierung
Wir empfehlen angehenden Pensionierten eine professionelle Finanz- oder Vorsorgeplanung. So werden Sie zu finanziellen Themen rund um die Pensionierung beraten oder erhalten eine professionelle Pensionsplanung zu Ihren Einnahmen und Ihren Ausgaben im Rentenalter.

4. Was tun bei Beitragslücken? 

Wenn Sie in der AHV Beitragslücken aufweisen, werden Sie eine niedrigere Rente erhalten. Für jedes Jahr, in dem keine AHV-Beiträge geleistet wurden, wird die Rente um 1/44 gekürzt. 

Bestellen Sie einen Kontoauszug bei der AHV-Ausgleichskasse und prüfen Sie, ob Sie Beitragslücken auf Ihrem individuellen Konto (IK) haben. 

Wie entstehen Beitragslücken?

Beitragslücken entstehen, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin keine Beiträge in die AHV oder die berufliche Vorsorge eingezahlt hat:

  • Auslandaufenthalt
  • Sehr kurze Arbeitseinsätze
  • Mutterschaft, Studium (Jahre, in denen man nicht arbeitet)
  • Nichterwerbstätige, welche nicht bei der SVA angemeldet sind
  • Zuzug in die Schweiz, ab Alter 22
  • Freizügigkeitsleistungen, die vom Arbeitgeber nicht in die Pensionskasse übertragen worden sind 

Es gibt Möglichkeiten, Beitragslücken zu schliessen

  • Sie können fehlende AHV-Beiträge innerhalb von fünf Jahren nachzahlen.
  • Für Beitragslücken, die vor 1979 entstanden sind, gibt es Ausnahmeregelungen.
  • Wenn Sie zwischen dem 17. und dem 20. Lebensjahr eine Lehre absolviert haben, können Sie sich diese als «Jugendjahre» anrechnen lassen.

Falls sich die Beitragslücken auf diese Weise nicht schliessen lassen

  • Errechnen Sie mit einer individuellen Vorsorgeanalyse, wie viele Einkünfte Ihnen unter Einbezug der gekürzten AHV-Rente, der Pensionskasse und des Vermögens zur Verfügung stehen.
  • Gleichen Sie die Beitragslücke mit einer privaten dritten Säule aus. 
  • Es besteht die Möglichkeit, die Rente aufzuschieben (bis zu fünf Jahre möglich). Damit lässt sich keine Maximalrente erreichen, aber es erhöht die AHV-Rente.

5. Was hat heute schon Auswirkungen auf meine Pensionsgelder? 

Vielen ist nicht bewusst, dass bereits heute unterschiedliche Erwerbsbiografien einen Einfluss auf die zu erwartende Rente und das Kapital haben. Gewisse Lebensereignisse wie Selbstständigkeit, Teilzeitpensum, Scheidung, Frühpensionierung, Erwerbstätigkeit ohne Pensionskassenanschluss, ein Vorbezug zur Finanzierung von Wohneigentum (WEF) oder späte Zuwanderung aus dem Ausland wirken sich spürbar auf die monatliche Rente aus.  

6. Sind Ehepaare im Nachteil, wenn es um die Pensionierung geht?

Ehepaare sind bei der Pensionierung im Nachteil, denn die Beiträge aus der staatlichen Vorsorge werden bei verheirateten Paaren gekürzt, wenn die Maximalrente erreicht wird. Als Ehepaar erhält man maximal 150% einer maximalen Einzelrente, die Rente wird jeweils um 25% gekürzt. 

Allerdings sind Verheiratete im Todesfall des Partners oder der Partnerin bei den Beiträgen aus den staatlichen und den beruflichen Leistungen bessergestellt. Zudem leben Ehepaare günstiger. Die Kosten teilen sich in der Regel durch zwei, insbesondere die Wohnkosten. Im Durchschnitt sind Paarhaushalte im Rentenalter (und davor) zufriedener mit der Finanzsituation als Einpersonenhaushalte. 

7. Wann macht eine professionelle Finanzplanung Sinn?

Experten empfehlen eine professionelle Finanzplanung grundsätzlich ab dem 50. Lebensjahr. Dies ist aber je nach Lebenssituation sehr individuell. Generell gilt: Wer früher plant, hat im dritten Lebensabschnitt mehr Handlungsspielraum.

Individuelle Finanzplanung

Berechnen Sie gemeinsam mit Experten oder einer Expertin, wie hoch Ihre Einnahmen und Ihre Ausgaben nach der Pensionierung effektiv sind.

Was muss ich vor der Pensionierung tun?

10 bis 15 Jahre vor der Pensionierung

Klären Sie, wie viel Geld Ihnen nach der Pensionierung zur Verfügung steht und überlegen Sie sich, welche Ansprüche Sie nach der Pensionierung an Ihr Leben haben und welche Kosten damit verbunden sind.

  • Welche Ansprüche haben Sie ans Leben nach der Pensionierung?
  • Wie sieht Ihr Einkommen nach der Pensionierung aus? 

Fünf Jahre vor der Pensionierung

Stellen Sie einen Finanzplan auf mit den errechneten Einnahmen und Ausgaben nach der Pensionierung.

Überlegen Sie sich, ob Sie einen Vorbezug aus der zweiten Säule tätigen wollen.

Nach der Pensionierung

Prüfen Sie regelmässig, ob Ihre tatsächlichen Ausgaben denen des aufgestellten Finanzplans entsprechen. Falls nicht, passen Sie diese entsprechend an.

Vorsorge Ratgeber Pension (2)

Über Huong Tran

Huong Tran ist in St. Gallen aufgewachsen und arbeitet seit sieben Jahren bei Swiss Life. Schon in jungen Jahren faszinierten sie Themen wie Versicherungen, Vorsorgelösungen und Finanzen. Bevor Huong zu Swiss Life kam, hat sie beim Sozialdepartement der Stadt Zürich gearbeitet. Dort sah sie, dass auch in der Schweiz Altersarmut eintreten kann und Hilfe vom Staat notwendig wird. Und das, weil man nicht frühzeitig vorsorgt. Huong Tran zeigt ihren Kunden individuell und authentisch auf, wie sie für ihre Pensionierung vorsorgen können.

Bilder: Philip Brand

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