Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung besitzen, gehören dazu auch Unterhaltskosten und Pflichten. Wir geben einen Überblick, was Sie erwartet.
Pflichten Hausbesitzer
Mit dem eigenen Daheim haben Sie viele Freiheiten bei der Gestaltung. Gleichzeitig sind aber auch einige Pflichten zu beachten, zum Beispiel darf niemand durch Ihr Eigentum beeinträchtigt werden. Darüber hinaus müssen Sie sich auch um die Sicherheit rund um Ihr Grundstück kümmern, etwa durch Winterdienst. Rutscht jemand auf Ihrem Grundstück aus, können Sie dafür haftbar gemacht werden. Swiss Life Home In One bietet Ihnen für solche Fälle den optimalen Haftpflichtschutz.
Regelmässige Kontrollen
Sie sollten Ihr Haus regelmässig kontrollieren:
- Die regelmässige Überprüfung der Elektroinstallationen wird durch die Verordnung über die elektrischen Niederspannungsinstallationen (NIV) vorgeschrieben.
- Die regelmässige Überprüfung der Öl- und Gasheizungen sowie der Holzfeuerungen durch den Kaminfeger verlangt die Luftreinhalteverordnung (LRV) des Bundes.
Übermässige Beeinträchtigung
Mit seinem Eigentum darf man Nachbarinnen und Nachbarn nicht übermässig beeinträchtigen oder sogar schädigen (gemäss ZGB Art. 684). Beeinträchtigungen wie lästige Gerüche, Rauch, Russ oder Lärm, aber auch Verletzung des ästhetischen Empfindens können die Nachbarschaft stören. Problematisch wären daher etwa ein Kompost direkt an der Grundstücksgrenze oder eine störende Klimaanlage an der Grenzmauer. Im Streitfall prüft ein Gericht die beanstandeten Emissionen.
Werterhaltung der Immobilie
Zur Unterhaltspflicht gehört nicht zuletzt die Werterhaltung der Immobilie. Sich nicht um die Pflege der Innenräume und der Aussenfassade zu kümmern, kann negative Auswirkungen auf die Immobilie haben. So sinkt möglicherweise auch der Wiederverkaufspreis deutlich.
Unterhaltspflicht bei Stockwerkeigentum
Stockwerkeigentum ist eine besondere Variante des Eigentums. Damit haben Sie Miteigentum an einem örtlich begrenzten Teil des Gebäudes, üblicherweise einer Wohnung innerhalb eines Mehrfamilienhauses. Mit Stockwergeigentum haben Sie eine andere Unterhaltspflicht als bei einem eigenen Haus mit eigenem Grundstück, da Sie einer Liegenschaft angehängt sind. Die Instandhaltung wird mit einer Eigentümergemeinschaft geregelt.
Schäden oder Mängel
Der Unterhalt von gemeinschaftlich genutzten Räumen oder Bestandteilen der Liegenschaft wird innerhalb der Gemeinschaft organisiert, oft durch eine übergeordnete Verwaltung. Kosten durch Schäden oder Mängel an gemeinschaftlichen Gebäudeteilen werden je nach dem eigenen Wertanteil aufgeteilt. Für die eigenen «Sonderrechtsräume» sind Sie selbst zuständig.
Renovierungsarbeiten
Renovierungskosten werden innerhalb der Eigentümergemeinschaft durch einen Erneuerungsfonds finanziert. Jährlich zahlen alle Stockwerkeigentümer und Stockwerkeigentümerinnen einen festgelegten Beitrag ein. So belasten plötzlich auftretende Investitionen die jeweiligen Finanzen nicht zu stark.
Tipp: Führen Sie gleich am Anfang eine Zustandsanalyse durch. So können Sie abschätzen, ob der vereinbarte Erneuerungsfonds langfristig ausreicht oder ob Sie Ihre Rücklagen erhöhen sollten.
Mit welchen Unterhaltskosten muss ich rechnen?
Generell berechnet man für den Gebäudeunterhalt bei Häusern und Wohnungen, die neu, frisch renoviert oder in gutem Zustand sind, ein Prozent des Kaufpreises pro Jahr. Bei einer für CHF 1 000 000 erworbenen Immobilie sind dies also circa CHF 10 000 im Jahr. Dieser Betrag soll die Nebenkosten, den laufenden Gebäudeunterhalt sowie grössere Anschaffungen und Renovationen abdecken.
Durchschnittlichen Lebenserwartung verschiedener Gebäudeteile: