Ein neues Badezimmer, ein Wintergarten oder eine Küche mit Wanddurchbruch? Nach einigen Jahren kann jedes Eigenheim ein Makeover vertragen. Ideen dafür sind schnell gefunden. Doch der tatsächliche Umbau will gut geplant sein, damit keine teuren Fehler passieren.
Überstürzte Entscheidungen
Wenn die Heizung kaputtgeht, ein feuchter Fleck an der Wand entsteht oder sich andere grössere Schäden zeigen, verfällt man schnell in Panik und trifft voreilige Entscheidungen. Dabei ist gerade in solchen Fällen eine detaillierte, durchdachte Planung für die Renovation wichtig. Ganz besonders trifft dies auf alte Gebäude zu. Daher sollten Sie eine umfassende Bestandsanalyse durchführen, bevor Sie mit den Renovationsarbeiten starten.
Auf Grundlage dieser Bestandsanalyse können Sie die möglichen Baumassnahmen planen. Beachten Sie hierbei das regionale Baurecht und Ihr Budget. Ganz sicher gehen Sie mit Unterstützung durch Expertinnen oder Experten in den Bereichen Bauleitung, Architektur oder Gebäudeenergie bzw. GEAK.
Planungsfehler
Zwischen vielen kleinen Renovationen mit jeweiligen Fachleuten ist es leicht, die Übersicht zu verlieren. Daraus entstehen schnell ärgerliche Fehler. Erstellen Sie daher eine umfassende Gesamtplanung für das Haus oder die Wohnung.
Jedes Bauteil hat eine bestimmte Lebensdauer und Funktion, die sie unbedingt berücksichtigen sollten. Die Wasserrohre sollten Sie etwa gleich mitersetzen, wenn Sie Ihr Bad renovieren. So vermeiden Sie böse Überraschungen Jahre später und die neue Keramik muss nicht noch einmal ausgebaut werden.
Wahl der Fachleute
Möchten Sie grundsätzliche Veränderungen und eine Umgestaltung Ihres Gebäudes vornehmen, sollten Sie eine Architektin oder einen Architekten konsultieren. So können Sie sich die räumliche Struktur aufzeichnen und die geplanten Umbauten visuell vorzeichnen lassen.
Für die Koordination und Organisation des Umbaus ist der Einsatz einer Bauleitung sinnvoll. Diese koordiniert die Handwerkerinnen und Handwerker und stellt einen reibungslosen Ablauf auf der Baustelle sicher. Als Entscheidungshilfe für eine den Energieverbrauch reduzierende Gebäudesanierung dienen GEAK-Experten oder GEAK-Expertinnen aus Ihrer Region. Diese können einen sogenannten «GEAK Plus»-Beratungsbericht für Ihr Gebäude ausstellen, der Ihnen zwei bis drei auf Sie zugeschnittene Varianten zur energetischen Modernisierung aufzeigt.
Bei einer kleineren Renovation wie Malerarbeiten oder dem Austausch von Küchengeräten ist das Vorgehen in der Regel einfacher. Hier können Sie sich direkt an den jeweiligen Fachmann oder die Fachfrau wenden, etwa den Maler- oder den Küchenbaubetrieb.
Fehlende Bewilligung
Je nach Kanton und Gemeinde benötigen Sie für Umbauarbeiten eine Bewilligung. Die Voraussetzungen dafür sind unterschiedlich. Allgemein gilt: Kleinere Renovationen im Inneren des Gebäudes benötigen keine Bewilligung. Anders sieht es bei grösseren Renovationen oder Nutzungsänderungen aus. Dazu zählen Veränderungen des äusseren Erscheinungsbildes oder Änderungen der Nutzung wie eine Umwandlung von Wohnungen in Büros. Ausserdem benötigen Sie eine Bewilligung, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht.
Alles auf einmal renovieren
Ein neuer Fassadenanstrich oder neue Bodenbeläge: Die Kosten für solche Unterhaltsarbeiten können Sie je nach den jeweiligen Richtlinien der Gemeinden von Ihren Steuern abziehen. Entsteht dabei ein Mehrwert – wenn Sie etwa Laminat durch Parkett ersetzen –, ist dieser Teil der Kosten nicht abzugsberechtigt.
Sie können wahlweise die effektiven Kosten geltend machen oder die vorgegebene Pauschale abziehen. Diese Pauschalen sind kantonal unterschiedlich. Vielerorts gilt: Ist die Liegenschaft weniger als zehn Jahre alt, beträgt die Pauschale zehn Prozent des Eigenmietwerts. Bei älteren Liegenschaften beträgt sie 20 Prozent.
Verteilen Sie daher grössere Arbeiten auf mehrere Jahre – dann können Sie Ihr steuerbares Einkommen mehrmals reduzieren.