Swiss Life Calmo ist eine Lebensrente der gebundenen Vorsorge. Garantierte regelmässige Rentenzahlungen schaffen planbaren finanziellen Spielraum – für Selbstbestimmung bis an Ihr Lebensende.

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    Die AHV-Rente für ein Ehepaar beträgt höchstens CHF 3585 pro Monat.

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    Ein Drittel aller Frühpensionierten beziehen Zahlungen aus der Säule 3a.

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    Planungssicherheit dank lebenslanger Rente.

Kurz erklärt

Swiss Life Calmo ist die richtige Wahl, wenn Sie Ihre Pensionierung mit einem regelmässigen Einkommen finanziell absichern und ein bereits bestehendes Guthaben der Säule 3a sicher anlegen wollen.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Garantiertes Einkommen: Swiss Life garantiert Ihnen vertraglich die Höhe der Rentenzahlungen – ein Leben lang.
  • Frühpensionierung: Bestimmen Sie selbst über Höhe und Zeitpunkt der Rentenzahlung: Zum Beispiel können Sie die Lücke bei einer Frühpensionierung bedarfsgerecht schliessen, wenn Sie vor der Pensionierung eine höhere Rente wählen und eine tiefere, sobald die AHV-Rente einsetzt.
  • Finanzieller Schutz: Die Rückgewährssumme ist vertraglich abgesichert. So verbleibt im Todesfall Ihrer Familie oder anderen von Ihnen begünstigten Personen ein Restkapital.

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In einem persönlichen Gespräch finden wir die Lösungen für all Ihre Bedürfnisse. Statt in der Generalagentur oder bei Ihnen zu Hause, beraten wir Sie gerne auch per Video.

Mehr zum Produkt

Sie investieren Ihr vorhandenes Guthaben der Säule 3a als Einmalprämie und bestimmen den Zeitraum bis zum Rentenbeginn (aufgeschobene Rente). Bei Renten­beginn wird Ihr Guthaben in eine Rente umgewandelt.

Swiss Life garantiert Ihnen die Rentenzahlung bis an Ihr Lebensende. Die Rentenzahlungen können sich durch allfällige Überschüsse erhöhen.

Swiss Life garantiert Ihnen eine Rentenzahlung bis ans Lebensende. Dabei können sich die Rentenzahlungen durch allfällige nicht garantierte Überschüsse erhöhen. Die Höhe der zugewiesenen Überschüsse wird jährlich neu festgelegt und ist nicht garantiert. Der Betrag hängt vor allem vom jährlich erwirtschafteten Kapitalertrag sowie vom Risiko- und Kostenergebnis ab.

  • keine Stempelsteuer
  • keine Vermögenssteuer
  • Die Renten sind beim Bund und in allen Kantonen zusammen mit dem übrigen Einkommen zu 100% zu versteuern.
  • Falls Sie das Kapital vor Rentenbeginn im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten der Verordnung BVV3 beziehen: Der ausbezahlte Betrag unterliegt bei der direkten Bundessteuer und in allen Kantonen in der Regel einer einmaligen Steuer, getrennt vom übrigen Einkommen.
  • Die Rückgewähr im Todesfall unterliegt bei den Begünstigten einer einmaligen Steuer, getrennt vom übrigen Einkommen.

Produktvergleich

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