Swiss Life Vitality ist eine fondsgebundene Lebensversicherung der freien Vorsorge (Säule 3b), die mit einer Einmalprämie finanziert ist. Sie bietet attraktive Renditechancen und ein garantiertes Todesfallkapital.
Kurz erklärt
Mit Swiss Life Vitality stellen Sie die Fonds für Ihre Anlage innerhalb der Säule 3b selbstbestimmt zusammen. Sie profitieren von attraktiven Ertragsmöglichkeiten und sichern die Begünstigten mit einem garantierten Todesfallkapital ab.
Ihre Vorteile im Überblick
- Renditechance: Sie sind mit Ihrer Investition an der Entwicklung der Kapitalmärkte beteiligt und erzielen bei einer positiven Fondsentwicklung attraktive Renditen.
- Fondsauswahl: Sie können aus einem erstklassigen Angebot an Anlagefonds auswählen und diese nach Ihren Wünschen zusammenstellen und gewichten.
- Finanzieller Schutz: Sie sichern Ihre Familie oder andere von Ihnen begünstigte Personen durch ein garantiertes Todesfallkapital finanziell ab und stellen auch langfristig Ihre finanzielle Selbstbestimmung sicher.
- Wählbares kostenloses Ein- und Ausstiegsmanagement: Wenn Sie die Fondskäufe und -verkäufe staffeln, verringern Sie das Risiko, dass Ihre Nettosparprämie zum Kurs-Höchststand angelegt wird oder Ihre Fondsanteile bei Vertragsablauf zum Kurs-Tiefststand verkauft werden.
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Swiss Life investiert in Ihre(n) gewünschten Anlagefonds. Wenn Sie möchten, können Sie ein optionales Einstiegs- und Ausstiegsmanagement nutzen. Wir informieren Sie jährlich über die Entwicklung der Fondsanlage. Bei Vertragsende zahlen wir Ihnen das gesamte Fondsguthaben aus.
Ja, Sie können Ihre Fondszusammensetzung jederzeit selbstbestimmt neu ausrichten.
Sie können maximal 20 verschiedene Fonds für Ihre Anlage auswählen. Der Mindestanteil pro Fonds ist 5%.
Nein, Sie können auch nur einen einzigen Fonds auswählen.
Nein, Swiss Life Vitality wird nur innerhalb der Säule 3b angeboten.
- Die Auszahlung bei Vertragsablauf ist unter folgenden Bedingungen einkommenssteuerfrei: Der Vertrag muss eine Mindestlaufzeit von zehn Jahren aufweisen, nach dem 60. Altersjahr ablaufen oder vor dem 66. Altersjahr abgeschlossen werden. Ausserdem müssen die versicherte Person und der Versicherungsnehmer identisch sein.
Während der Vertragsdauer entfällt lediglich eine Vermögenssteuer auf den Rückkaufswert (nur Kantone).
- Im Todesfall wird keine Einkommenssteuer fällig, dafür aber allenfalls eine Erbschaftssteuer gemäss Wohnsitzkanton des Versicherungsnehmers.
Sie profitieren vom Erb- und Konkursprivileg.
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