Swiss Life Calmo ist eine besonders flexible Lebensrente der freien Vorsorge. Mit lebenslang garantierten regelmässigen Rentenzahlungen sorgen Sie planungssicher und flexibel für finanzielle Selbstbestimmung in der Zukunft.
Kurz erklärt
Swiss Life Calmo ist die richtige Wahl, wenn Sie z. B. Ihr Leben nach der Pensionierung mit einem regelmässigen Einkommen absichern möchten. Dabei schaffen Sie finanzielle Sicherheit für sich und auf Wunsch für Ihre Partnerin oder Ihren Partner. Die Finanzierung erfolgt über eine periodische Prämie.
Ihre Vorteile im Überblick
- Garantiertes Einkommen: Swiss Life garantiert Ihnen vertraglich festgelegte, lebenslange Rentenzahlungen.
- Frühpensionierung: Sie können Zeitpunkt und Höhe der Rentenzahlung selbstbestimmt festlegen. So sind Sie zum Beispiel in der Lage, die finanzielle Lücke bei einer Frühpensionierung bedarfsgerecht zu schliessen. Dafür wählen Sie einfach vor der Pensionierung eine höhere Rente und – sobald die AHV-Rente und/oder Pensionskassenrente einsetzt – eine niedrigere.
- Anpassung Vorsorgeschutz: Sie können auch Ihre Partnerin oder Ihren Partner absichern, sodass die Rente auch im Todesfall weiterhin gezahlt wird. Die Höhe dieser Rente bestimmen Sie selbst – ganz wie es Ihre persönliche Vorsorgesituation erfordert.
- Finanzieller Schutz: Wählen Sie zwischen einer Lebensrente mit oder ohne Rückgewähr.
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Sie möchten mehr über das Produkt Swiss Life Calmo periodische Prämie Säule 3b erfahren oder haben Fragen? Wir informieren Sie gerne – persönlich und unverbindlich.
Mehr zum Produkt
Sie finanzieren Ihre Lebensrente mit regelmässigen Prämienzahlungen. Das angesammelte Kapital wandeln wir z. B. bei Ihrer Pensionierung in eine Rente um. Die Dauer bis zur ersten Rentenauszahlung bestimmen Sie selbst.
Swiss Life garantiert Ihnen eine Rentenzahlung bis ans Lebensende. Die Rentenzahlungen können sich durch allfällige Überschüsse noch erhöhen. Letztere werden jährlich neu festgelegt und sind nicht garantiert. Die Höhe der Überschüsse hängt vor allem vom jährlich erwirtschafteten Kapitalertrag sowie vom Risiko- und Kostenergebnis ab.
Sie können zwischen einer Rente mit oder ohne Rückgewähr wählen. Mit Rückgewähr bedeutet, dass bei Vertragsende infolge Todesfalls die noch vorhandene Rückgewährssumme ausbezahlt wird.
Bei Leistungen ohne Rückgewähr erfolgt bei Vertragsende infolge Todesfalls keine Restauszahlung. Renten ohne Rückgewähr sind höher als solche mit Rückgewähr.
- Sie entrichten keine Stempelsteuer.
- während der Aufschubszeit:
- Sie zahlen keine Vermögenssteuer bei Lebensrenten ohne Rückgewähr.
- In den Kantonen unterliegt der Rückkaufswert der Versicherung der Vermögenssteuer. Hinweis: Der Rückkaufswert entspricht dem Betrag, den wir Ihnen bei einem vorzeitigen Rückkauf Ihres Versicherungsvertrags ausbezahlen.
- Rentenbezugsphase: Rentenzahlungen sind zusammen mit dem übrigen Einkommen zu 40% als Einkommen steuerbar. Ausserdem unterliegt der Rückkaufswert der Versicherung in den meisten Kantonen der Vermögenssteuer.