Für den persönlichen und fortlaufenden Vermögensaufbau bieten wir Ihnen verschiedene Sparlösungen an – mit oder ohne Versicherungsschutz. Sie bestimmen selbst, wie hoch die Absicherung sein soll.
Möchten Sie Ihr Kapital in eine Anlagelösung investieren? Erfahren Sie hier mehr über die Anlagelösungen von Swiss Life.
Mit einer Sparversicherung können Sie sicher sein, dass Sie oder Ihre Liebsten Ihr Sparziel auf jeden Fall erreichen und ideal abgesichert sind.
Eine Sparversicherung besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen: Zum einen sparen Sie Vermögen an – als Vorsorge für die Zeit nach Ihrer Pensionierung, für den Kauf von Wohneigentum oder für die Verwirklichung Ihres Lebenstraums. Am Ende der Vertragslaufzeit wird Ihnen das angesparte Guthaben ausbezahlt.
Doch was ist, wenn Ihnen während dieses Sparvorgangs etwas passiert? Wenn Sie erwerbsunfähig werden oder sogar sterben? Dann greift der zweite Baustein einer Sparversicherung: die individuelle Risikodeckung gegen die Risiken Tod und / oder Erwerbsunfähigkeit.
Die dritte Säule dient der freiwilligen, individuellen Vorsorge. Sie ermöglicht es Ihnen, Ihr eigenes ergänzendes Alterskapital aufzubauen. In der privaten Vorsorge wird zwischen der Säule 3a (gebundene Vorsorge) und der Säule 3b (freie Vorsorge) unterschieden.
Die Tabelle zeigt Ihnen die jeweils wichtigsten Fakten auf:
Säule 3a (gebundene Vorsorge) | Säule 3b (freie Vorsorge) | |
Personenkreis | Erwerbstätige mit Wohnsitz Schweiz | Jede Person (weltweit) |
Zweck | Altersvorsorge | Frei wählbar |
Beiträge |
Vom Bund festgesetzter Maximalabzug | Höhe und Zahlungsrhythmus frei wählbar |
Steuern |
Beiträge sind vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Bei Auszahlung: reduzierter Steuersatz, getrennt vom übrigen Einkommen. Wenn beide Ehegatten oder eingetragenen Partner erwerbstätig sind und Beiträge an eine anerkannte Vorsorgeform leisten, können beide die Abzüge beanspruchen. | Im Rahmen der Pauschalabzüge für Versicherungsprämien. Während der Laufzeit werden die Rückkaufswerte von Versicherungspolicen als Vermögen besteuert. Bei Auszahlung steuerfrei. |
Bezug | Bezug frühestens 5 Jahre vor und spätestens 5 Jahre nach ordentlichem AHV-Alter (Männer 65/Frauen 64) | Frei wählbar |
Vorbezug |
In folgenden Fällen möglich:
| Keine Einschränkung |
Begünstigung |
Im Alter und bei Invalidität: Im Todesfall: | Begünstigte frei einsetzbar unter Beachtung gesetzlicher Pflichtteile. |
Ja. Die Einzahlungen in der Säule 3a können Sie in der Steuererklärung vollumfänglich von Ihrem Einkommen abziehen. Je nach Kanton, Einkommen und Höhe des eingezahlten Betrags reduzieren Sie dadurch Ihre Steuerrechnung um jährlich bis zu CHF 2 000. Gleichzeitig sorgen Sie finanziell vor. Eine Einzahlung lohnt sich daher auf jeden Fall. Der Maximalbetrag, den Sie jährlich in die Säule 3a einzahlen können, liegt momentan bei CHF 7 258 (2025). Selbständige ohne Pensionskasse können bis zu 20 Prozent ihres Nettoeinkommens, jedoch höchstens CHF 36 288 pro Jahr einzahlen.
Bei der Säule 3b profitieren Sie nicht von den gleichen direkten Steuervorteilen wie bei der Säule 3a. Gute Neuigkeiten gibt es trotzdem: Je nachdem, für welche Art von Anlage Sie sich entscheiden, gelten unterschiedliche Regeln und Bedingungen. Rückkaufsfähige Kapitalversicherungen sind zum Beispiel steuerlich interessant. Sie können die Einzahlungen zwar nur beschränkt, und zwar im Rahmen des meist durch die Krankenversicherungsprämien ausgeschöpften Pauschalbetrags, von der Steuer absetzen und der Rückkaufswert wird während der Laufzeit als Vermögen besteuert, doch bei der Auszahlung ist das gesamte Guthaben inklusive aller Erträge steuerfrei. Voraussetzung ist, dass Sie die gesetzlichen Bedingungen einhalten.
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