Seit diesem Jahr ist das Einheitliche Lohnmeldeverfahren (ELM) auch für die berufliche Vorsorge möglich. Als eine der ersten Anbieterinnen kann Swiss Life somit Ihre Lohndaten direkt aus Ihrem Lohnbuchhaltungssystem erhalten, ohne dass Sie diese separat melden müssen.
1. Kompatibilität: Stellen Sie sicher, dass Ihr Lohnbuchhaltungssystem mindestens den ELM-Standard 5.0 unterstützt. Aktualisieren Sie es gegebenenfalls.
2. Registrierung: Registrieren Sie sich hier und erhalten Sie Ihr Versicherungsprofil.
3. Einrichtung: Erfassen Sie Swiss Life als Datenempfängerin in Ihrem Lohnbuchhaltungssystem mit den Angaben aus dem Versicherungsprofil. Hinterlegen Sie den BVG-Code bei allen Mitarbeitenden.
4. Loslegen: Senden Sie die gewünschten Meldungen mit nur einem Klick an Swiss Life.
ELM wird durch den Verein Swissdec angeboten.
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Registrieren Sie sich für das Einheitliche Lohnmeldeverfahren. Halten Sie hierfür Ihre Vertragsnummer(n) bereit.
Mit ELM können Sie diese Meldungen direkt an Swiss Life senden – einfach, schnell und bequem:
- Lohnänderungen
- Beschäftigungsgradänderung
- Adressänderung versicherte Person
- Personendatenänderung
- Jahresaktualisierung
- Eintritt
- Austritt (inkl. Pensionierung, Erwerbsunfähigkeit, Todesfall)
- Lohnunterbruch Beginn/Ende
- Wechsel Versichertengruppe/Plan
Nach der Meldung erhalten Sie direkt eine Bestätigung mit den neuen BVG-Beiträgen.
Bei der Verwendung der ELM-Version 5.0 können bestimmte Angaben technisch noch nicht vollständig oder korrekt übermittelt werden. Die vollständige und korrekte Meldung dieser Informationen ist erst ab Version 5.2 möglich.
Daher gelten bei der Verwendung der ELM-Version 5.0 für die nachstehenden Mutationen entsprechende Annahmen:
- Eintritt
Sofern keine anderslautenden Angaben vorliegen, wird davon ausgegangen, dass die eintretende Person zu 100 % arbeitsfähig ist. Sollte dies nicht zutreffen, wenden Sie sich bitte an den Kundendienst der Swiss Life. - Lohnunterbruch – Beginn
Es wird davon ausgegangen, dass die betroffene Person ohne zusätzliches Risiko versichert ist. Sollte dies nicht zutreffen, wenden Sie sich bitte an den Kundendienst der Swiss Life.
Sie benötigen eine Lohnbuchhaltungssoftware, die mindestens auf dem Stand von Swissdec ELM 5.0 ist, sowie einen SuperUser-Zugang.
Simulationen oder Stornierungen können nur über den Kundendienst erfolgen. Bitte kontaktieren Sie dazu Ihre zuständige Ansprechperson.
Der BVG-Code ist für die Verarbeitung der Meldungen, insbesondere für die Zuordnung der Versichertengruppe notwendig.
Sie erhalten den BVG-Code nach der Anmeldung für ELM.
Der SuperUser-Zugang wird reduziert, bleibt jedoch für Auskünfte und ausgewählte Geschäftsfälle /Änderungen offen.
Falls Sie über mehrere Verträge mit uns verfügen, tragen Sie bitte im Anmeldeformular sämtliche Vertragsnummern in die entsprechenden Felder ein.
Ja, anbei finden Sie einen Flyer mit allen wichtigen Informationen.