Viele junge Familien träumen vom Eigenheim. Doch beim Hauskauf gibt es eine grosse Hürde zu überwinden: die 20% Eigenkapital. Wir zeigen Ihnen auf, welche Finanzierungsmöglichkeiten Sie haben – für ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden.

Für die Finanzierung der Traumimmobilie müssen Sie mindestens 20% Eigenkapital einplanen, denn nur 80% des Kaufpreises können über eine Hypothek finanziert werden. Bei einem Kaufpreis von CHF 1 Million sind das bereits CHF 200 000, die man als Eigenkapital beisteuern muss. Gerade für junge Familien und Paare ist das eine stolze Summe.

Doch wie kommt man zu eigenen Mitteln? Das Eigenkapital kann zum Beispiel aus einem Bankguthaben oder einem Wertschriftenerlös bestehen. Oft reichen aber solche Beträge für den Kauf einer Immobilie nicht aus. Da ist es gut zu wissen, dass es noch weitere Finanzierungsmöglichkeiten gibt: die Verwendung von Guthaben der zweiten und der dritten Säule oder durch einen Erbvorbezug

Eigenkapital durch berufliche und private Vorsorge

Wenn für das Eigenkapital auf die berufliche und die private Vorsorge zugegriffen wird, gibt es zwei Möglichkeiten: Vorbezug oder Verpfändung. Auch Geld der Säule 3a** kann für den Erwerb von Immobilien verwendet werden. Hier gelten in etwa dieselben Regeln wie bei der zweiten Säule*.

  • Vorbezug: Wie hoch die Summe ist, die vorbezogen werden kann, ist im Pensionskassenausweis ersichtlich. Ein Nachteil ist, dass sich das Alterskapital verkleinert. Zudem kürzen die Kassen in der Regel die Leistungen bei Tod und Invalidität. Dies kann mit einer privaten Risikoabsicherung vermieden werden. Seit 2012 verlangen Banken und Versicherungen zudem 10% «echtes» Eigenkapital (angespartes Vermögen oder Säule-3a-Guthaben), das nicht aus der zweiten Säule stammt.
  • Verpfändung: Werden Vorsorgegelder der zweiten Säule oder der Säule 3a verpfändet, bleiben der Versicherungsschutz und das Alterskapital erhalten und können als Pfandsicherheit für eine höhere Hypothek eingesetzt werden. Allerdings entsteht dadurch eine höhere Zinsbelastung.

Tipp: Da jede Finanzierung individuell ist, muss geklärt werden, ob eine Verpfändung oder ein Vorbezug geeigneter ist. Es empfiehlt sich in allen Fällen die Einbindung eines Experten.

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Eigenkapital durch Erbvorbezug und Privatdarlehen

Eine weitere Möglichkeit, an Eigenkapital zu kommen, ist der Erbvorbezug, indem einem die Eltern schon zu Lebzeiten einen gewissen Betrag überlassen. Diesen muss man sich laut Gesetz bei der späteren Erbteilung anrechnen lassen (Ausgleichspflicht).

Folgende Punkte gilt es zu beachten:

  • Die Eltern sollten schriftlich festhalten, ob und in welchem Umfang man sich den Erbvorbezug anrechnen lassen muss.
  • Der Pflichtteil der anderen Erben darf nicht beeinträchtigt werden.
  • Um Streit vorzubeugen, sollten Geschwister über den Erbvorbezug informiert werden.

Statt eines Erbvorbezugs können Eltern oder Bekannte auch ein Darlehen gewähren. Dieses Geld wird in der Regel von Finanzinstituten als Eigenkapital akzeptiert. Für das Aufsetzen des Vertrages (Zinsen, Laufzeit etc.) empfiehlt sich die Einbindung eines Experten. Anschliessend sollte das Dokument noch von einem Notar oder Anwalt geprüft werden.

Aufgrund der Komplexität des Themas darf grundsätzlich eine umfassende Beratung nicht fehlen. Einer unserer Experten analysiert dabei die finanzielle Situation und gibt wertvolle Tipps rund um das Thema der Eigenheimfinanzierung – damit Eigenheimerwerber finanziell zuversichtlich in die Zukunft blicken können.

* Die zweite Säule beinhaltet die Pensionskasse, Freizügigkeitspolicen oder Freizügigkeitskonten.
** Säule 3a: Die Säule 3a beschreibt die Vorsorgeform bei einer Bank oder Versicherung.

Bildquelle: iStock, AleksandarNakic

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