Wollen Sie Ihr Einkommen optimieren? Dann sollten Sie Ihre Möglichkeiten zum Steuersparen ausschöpfen – zum Beispiel mit der beruflichen Vorsorge. Der Einkauf in die Pensionskasse lohnt sich: Einerseits erhalten Sie damit finanzielle Unabhängigkeit im Alter, andererseits profitieren Sie von tieferen Steuern in der Gegenwart. Das entlastet nicht nur das Haushaltsbudget, sondern gibt auch Zuversicht für Ihre finanzielle, selbstbestimmte Zukunft.

Alle Jahre wieder sitzt man vor der Steuererklärung, sieht, wie die Steuerrechnung höher und höher wird, und fragt sich, ob man nicht doch etwas hätte unternehmen können, damit der Betrag geringer ausfällt. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Steuerbelastung gering zu halten – zum Beispiel mit der beruflichen Vorsorge. Je nach Pensionskasse, aktueller Vorsorgelösung und Höhe des Gehalts kann es sich lohnen, die Möglichkeiten der Steuereinsparungen zu nutzen und damit den Druck auf das Haushaltsbudget zu verringern.

Valbona Veseli vor grauem Hintergrund
Der ideale Zeitpunkt, um die Vorsorge zu prüfen, ist im Herbst. Fragen Sie sich, wie hoch die Leistungen Ihrer Pensionskasse sind. Prüfen Sie, ob Sie einen Vorteil haben, wenn Sie zusätzlich Geld in Ihre Pensionskasse einzahlen.

Steuern sparen durch Einkauf in die Pensionskasse

Viele denken beim Thema Steuernsparen durch Altersvorsorge an die 3. Säule. Dabei besteht auch mit der 2. Säule die Möglichkeit, Steuern zu sparen. Ein Pensionskasseneinkauf kann zum Beispiel dann Sinn machen, wenn bereits der Maximalbetrag in die Säule 3a (für Versicherte mit Pensionskasse: 7056 Franken; ohne Pensionskasse: 35 280 Franken bzw. maximal 20% des Nettoeinkommens) einbezahlt wurde.

Auf dem Pensionskassenausweis ist ersichtlich, ob man bereits mit dem maximal möglichen Altersguthaben rechnen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, kann zusätzlich in die Pensionskasse einbezahlt und die Steuerlast reduziert werden. Die Einkaufssumme darf vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Der Zeitpunkt für die Einzahlung steht Ihnen offen.

Folgendes gilt es zu beachten:

  • Lebensunterhalt: Was einbezahlt wird, kann in der Regel nicht vor dem Pensionsalter bezogen werden. Das Geld können Sie vor der Pensionierung nur beziehen, wenn Sie sich selbstständig machen, selbstbewohntes Wohneigentum kaufen oder definitiv ins Ausland ziehen. Folglich sollte nur das Geld investiert werden, das nicht für den Lebensunterhalt benötigt wird.
  • Obere Grenze: Es kann nicht mehr einbezahlt werden als die vollen reglementarischen Leistungen Ihrer aktuellen Kasse.
  • Vorbezug: Wurde das Eigenheim mit einem Vorbezug aus der Pensionskasse finanziert, muss dieser zuerst zurückbezahlt werden, bevor steuerlich relevante Einkäufe getätigt werden können.
  • Situation der Kasse: Die finanzielle Situation der Pensionskasse sollte unter die Lupe genommen werden – und bei einer Unterdeckung sollte kein Geld einbezahlt werden, um mögliche Verluste zu vermeiden.

Tipp

Verteilen Sie grössere Einkaufssummen auf mehrere Jahre. So wird die Progression mehrmals gebrochen, was eine weitere Steuerersparnis zur Folge hat.

Wann lohnt sich der freiwillige Einkauf in die Pensionskasse?

  • Wenn Sie nach dem 25. Lebensjahr in die Pensionskasse eintreten.
  • Wenn Sie eine Lohnerhöhung erhalten haben.
  • Wenn sich Ihr Vorsorgeplan durch Erhöhung der Sparbeiträge verbessert hat.
  • Wenn Sie in eine Pensionskasse mit höheren Leistungen wechseln.
  • Wenn Sie fehlende Versicherungsjahre infolge einer Unterbrechung der Erwerbstätigkeit ausgleichen möchten, z. B. wegen Schwangerschaft, Studium, Arbeitslosigkeit oder Auslandsaufenthalt.
  • Wenn Sie eine Frühpensionierung planen.
  • Wenn Sie mehr als drei Jahre vor der (vorzeitigen) Pensionierung stehen.
  • Wenn Sie eine Vorsorgelücke infolge einer Scheidung schliessen möchten.

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