Läuten bald die Hochzeitsglocken? Oder überlegen Sie, ob Sie bald die Frage aller Fragen stellen? Nebst der aufregenden Hochzeitsplanung ist es von grosser Bedeutung, sich auch mit den Auswirkungen auf die Finanzen und die Vorsorge auseinanderzusetzen. Swiss Life gibt einen hilfreichen Überblick über die wichtigsten Vor- und Nachteile der Heirat in der Schweiz – für eine selbstbestimmte Zukunft zu zweit.

Eine Hochzeit ist ein bedeutender Schritt im Leben zweier Menschen. Das Ja-Wort bringt einige Änderungen mit sich. Hierzu gehört nicht nur der Ring am Finger oder die Namensänderung. Mit der Hochzeit ändern sich auch viele Dinge bei der Vorsorge und auch finanziell. Verheiratete Paare haben im Todesfall eine bessere Absicherung, sind jedoch bei den Steuern und den AHV-Leistungen grundsätzlich im Nachteil gegenüber unverheirateten Paaren. 

Tabelle mit den Vorteilen und Nachteilen bei Ehe und Konkubinat.
Tabelle mit den Vorteilen und Nachteilen bei Ehe und Konkubinat.
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Vorteile Heirat

Leistungen im Todesfall

Verheiratete Paare sind besser abgesichert, wenn der schlimmste Fall eintritt. Wenn eine der beiden Personen stirbt, erhält die hinterbliebene Ehepartnerin bzw. der hinterbliebene Ehepartner in der Regel Leistungen aus der staatlichen, der beruflichen und, falls vorhanden, auch der privaten Vorsorge. Im Konkubinat lebende Paare haben hier keinen automatischen Anspruch.

Aus der 1. Säule (AHV) erhält die verbliebene Person gemäss den gesetzlichen Voraussetzungen Hinterlassenenleistungen. Aus der 2. Säule, der Pensionskasse, wird eine Hinterlassenenrente oder eine Abfindung ausgezahlt. Dies hängt vom Reglement der Pensionskasse ab. 

Bei der 3. Säule hat die hinterbliebene Eheperson ebenfalls finanzielle Vorteile bei der Säule 3a, der gebundenen Vorsorge. Im Todesfall wird die hinterbliebene Eheperson an erster Stelle begünstigt

Unverheiratete Paare sind bei einem Todesfall weniger abgesichert. Bei der 1. Säule gehen sie leer aus, und bei der 2. Säule kommt es auf das Reglement der Pensionskasse an. Bei der Säule 3a ist der Konkubinatspartner bzw. die Konkubinatspartnerin nur dann begünstigt, wenn es sich um ein sogenannt qualifiziertes Konkubinat handelt. Qualifiziert bedeutet, dass das Paar mehr als fünf Jahre in einer Lebensgemeinschaft gelebt hat oder ein gemeinsames Kind hat.  

Mann in einem karierten Hemd lächelt in die Kamera
Bei vielen Pensionskassen kann man beim Arbeitgeber bzw. bei der Arbeitgeberin nach fünf Jahren angeben, dass man seinen Konkubinatspartner oder seine Konkubinatspartnerin begünstigen möchte. Ich empfehle immer, das frühzeitig abzuklären.

Geregelter Erbanspruch und grundsätzlich keine Erbschaftssteuer

Bei der Erbschaftssteuer haben Verheiratete in der Schweiz ebenfalls Vorteile. Je nach Kanton sind die Steuern für Erbschaft und Schenkung um einiges tiefer, in der Regel ist die verbleibende Eheperson sogar von der Erbschaftssteuer befreit. Zudem haben sie einen gesetzlich geregelten Erbanspruch.

Für Konkubinatspaare sieht das Erbrecht keinen Erbanspruch vor; Konkubinatspartner und -partnerinnen können sich aber testamentarisch gegenseitig als Erben einsetzen.

AHV-Splitting

Die Beiträge an die AHV werden während der Ehe gesplittet. Dies bedeutet, dass die Einkommen während der Ehedauer geteilt und beiden Eheleuten jeweils zur Hälfte angerechnet werden. Dadurch erhöht sich die AHV-Rente der Person mit tieferem Einkommen, während die besserverdienende Person eine entsprechende Reduktion in Kauf nehmen muss.

Bei einem Konkubinatspaar erfolgt kein AHV-Splitting.

Pensionskassensplitting bei Scheidung

Bei einer Scheidung erfolgt nebst der güterrechtlichen Auseinandersetzung auch das Pensionskassen-Splitting: Jede der Ehepersonen erhält jeweils die Hälfte der während der Ehedauer angesparten Pensionskassen- oder Freizügigkeitsguthaben. 

Bei der besserverdienenden Person führt dies zu einer Reduktion ihres Vorsorgeguthabens, während die wirtschaftlich schwächere Person davon profitiert.

Anders sieht das im Konkubinat aus: Bei einer Trennung erfolgt keine güterrechtliche Auseinandersetzung und auch kein Splitting der ersten oder der zweiten Säule.

Nachteile Heirat

Steuern

In den meisten Fällen zahlen Verheiratete höhere Steuern, denn sie werden im Unterschied zu Konkubinatspaaren gemeinsam besteuert. Zwar profitieren Ehepaare von einem günstigeren Steuertarif für Verheiratete, allerdings wird das Einkommen von beiden zusammengelegt, was zu einer höheren Steuerprogression führt.

Bei Ehepaaren, bei denen nur eine Person ein hohes Einkommen hat, geht die Rechnung aus finanzieller Sicht auf. Bei gutverdienenden Heiratspaaren sieht das anders aus. Hier werden die Steuern wegen der stark progressiven Besteuerung um einiges höher ausfallen. Wenn Ehepaare über 10% mehr direkte Bundessteuern zahlen, spricht man sogar von einer sogenannten «Heiratsstrafe».

Kürzung der AHV-Rente

Sobald die zweite Eheperson das ordentliche Pensionsalter antritt, werden die beiden Einzelrenten eines verheirateten Paares auf maximal 150% der AHV-Maximalrente begrenzt («plafoniert»). Bei unverheirateten Paaren werden die beiden Einzelrenten nicht gekürzt. In totalen Zahlen bedeutet dies, dass Paare mit Trauschein maximal CHF 44 100 erhalten, wohingegen im Konkubinat lebende Paare bis zu CHF 58 800 beziehen können. 

Vermeiden Sie unbedingt Beitragslücken, um die volle AHV-Rente beziehen zu können.»

Kosten bei einer Scheidung

Sollten Sie sich scheiden lassen, können die Kosten sehr hoch werden, insbesondere bei Familien mit Kindern. Die finanziellen Folgen einer Scheidung können zu Streitgesprächen führen und damit einhergehend zu hohen Anwaltskosten.

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