Die Beliebtheit von Drohnen in der Schweiz nimmt stetig zu – und mit ihr auch die Probleme, die sie verursachen. Immer mehr Immobilienbesitzer fühlen sich durch die fliegenden Plagegeister belästigt und fragen sich: Was kann ich dagegen tun? Erfahren Sie hier, wie Sie sich gegen unerwünschte Kameras über Ihrem Grundstück wehren können und welche Rechte Sie haben.
Über 100’000 Drohnen sind in der Schweiz unterwegs. Genaue Zahlen fehlen, da nicht alle Drohnen bewilligungs- und flugscheinpflichtig sind. Sicher ist: Der Umgang mit Drohnen führt immer wieder zu Konflikten, insbesondere wenn es um die Privatsphäre von Haus- und Grundstückseigentümern geht.
Drohnen als Eingriff in die Privatsphäre
Drohnen stören nicht nur durch ihr Summen, sondern auch durch ihre Kameras, die oft hochauflösende Bilder aufnehmen. Zwar muss sich seit Anfang 2023 jeder Drohnenpilot, der eine Kameradrohne fliegt, offiziell registrieren. Verstösse gegen das Gesetz gibt es trotzdem. Fliegt etwa eine Drohne direkt über Ihrem Grundstück oder filmt durch Fenster und auf Balkone, handelt es sich um einen illegalen Eingriff in Ihre Privatsphäre. Das müssen Sie nicht hinnehmen.
So wehren Sie sich gegen Drohnen
Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich zu wehren:
- Kontaktaufnahme mit dem Piloten: Der erste Schritt sollte immer ein klärendes Gespräch mit dem Drohnenbesitzer sein. Oft lässt sich das Problem auf diese Weise schnell und unkompliziert lösen.
- Juristische Schritte: Zeigt das Gespräch keine Wirkung, können Sie den Piloten auffordern, die Belästigung zu unterlassen. Sollten die Störungen andauern, besteht die Möglichkeit einer schriftlichen Abmahnung oder Klage.
- Drohneneingriffe unterbinden: Verletzt eine Drohne Ihre Privatsphäre, dürfen Sie sie über Ihrem Grundstück unschädlich machen. Hierfür können Hilfsmittel wie Netze, Seile oder Wurfgegenstände verwendet werden. Der Einsatz von Schusswaffen, Pfeilbögen oder ähnlichem ist hingegen verboten.
Diese Regeln müssen Drohnenpiloten einhalten
Drohnenbesitzer sind gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Vorgaben einzuhalten. Dazu zählen:
- Flugverbotszonen: Drohnenflüge im Umkreis von 5 Kilometern um Flugplätze sind verboten.
- Sicherheitsabstand: Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 500 Gramm müssen mindestens 100 Meter Abstand zu Menschenansammlungen halten.
- Sichtkontakt: Der Pilot muss seine Drohne stets im Sichtfeld haben. Die Übertragung der Kamera auf ein Smartphone oder eine Fernsteuerung reicht nicht aus.
- Haftpflicht: Schäden, die durch Drohnen verursacht werden, müssen vom Piloten über eine Haftpflichtversicherung abgedeckt sein. Seit 2023 ist eine Haftpflichtversicherung für Drohnenbesitzer in der Schweiz obligatorisch.
Wer Drohnen ohne Rücksicht auf gesetzliche Bestimmungen fliegt, verletzt das Luftfahrtgesetz. Das Überfliegen eines Privatgrundstücks ohne Genehmigung kann eine Nachschulung, den Entzug der Lizenz oder eine Busse von bis zu 20'000 Franken zur Folge haben.
Fazit: Kommunikation statt Eskalation
Ein klärendes Gespräch mit dem Drohnenbesitzer ist in den meisten Fällen der beste Weg, Konflikte zu lösen. Sollte es nicht zum Erfolg führen, stehen Ihnen rechtliche Mittel zur Verfügung, um Ihre Privatsphäre zu schützen.
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