Die Ökonomen der Raiffeisenbank stellen ernüchternd fest: rund drei Viertel der Schweizerinnen und Schweizer haben Mühe, sich ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu finanzieren. Der Grund: zu wenig Einkommen und Vermögen für eine Hypothek. Dabei träumen so viele vom eigenen Haus. Der Immopulse Blog zeigt auf, was für Möglichkeiten es noch gibt.

Die Anforderungen an willige Hauskäufer sind nicht gerade wenige. Für den Hauskredit müssen ein Fünftel Eigenmittel bereitgestellt werden. Zusätzlich müssen 10% des Immobilienpreises in Form von liquiden Mitteln, Spargeldern oder Guthaben aus der Säule 3a zur Verfügung stehen. Und schlussendlich braucht es mindestens 10% Eigenkapital, das nicht aus der Pensionskasse stammt. Wer dieses „harte“ Eigenkapital nicht aufbringen kann, kommt bei den Banken nicht weiter.

Eigenheim finanzieren dank WEF

Die Gelder in der Pensionskasse oder auf dem Säule 3a-Konto sind aber meist das grösste und einzige Vermögen, was Schweizerinnen und Schweizer haben. Dort liegt es und wird zurzeit auch nicht verzinst. Es in die Finanzierung von etwas Realem, wie ein Eigenheim oder eine Wohnung, einzubringen, ist daher naheliegend. Was aber tun jetzt, wenn die Aufstockung mit Vorsorgegeldern an sich nicht möglich ist? Die Wohneigentumsförderung des Bundes (WEF) macht es möglich. Im Rahmen dieses staatlichen Programmes darf man auch finanzielle Mittel aus der gebundenen Altersvorsorge nutzen. Es gibt aber klare Regeln wie viel und ab wann Vorsorgegeld bezogen werden darf, um das Eigenheim zu finanzieren.

Anforderung an Wohneigentumsförderung

Grundsätzlich gilt Folgendes zu beachten:

  • Das Geld kann grundsätzlich nur zur Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum verwendet werden oder wenn die Immobilie nicht ausschliesslich gewinnbringend genutzt wird.
  • Vorsorgegeld kann teilweise oder vollständig bezogen werden, abhängig vom Alter. Bis 50 Jahre kann man das gesamte Sparkapital abziehen, danach maximal die Hälfte. Beim Bezug von Pensionskassengeld muss aber mindestens 20‘000 Franken bezogen werden.
  • Das Geld kann sowohl für den Erwerb, als auch die Erstellung der Immobilie oder zur Rückzahlung von
    Hypothekardarlehen genutzt werden. Auch kann es für Renovationen und wertvermehrende Investitionen verwendet werden. Die Kosten für den laufenden Unterhalt sind ausgenommen.
  • Beim Bezug von Vorsorgegeldern wird eine Kapitalauszahlungssteuer fällig. Diese fällt je nach Kanton und Höhe des bezogenen Geldes unterschiedlich aus, zwischen 3-10%. Kleiner Tipp: wer die Auszahlung aber in mehrere Tranchen aufteilt, profitiert von einer progressiven Besteuerung und zahlt weniger.

Tücken beim Vorbezug

Beachtet werden sollte, dass bei einem vorzeitigen Bezug der Altersvorsorge für Wohneigentum, sich die Rente im Alter reduziert. Dies wird teilweise kompensiert durch tiefere Wohnkosten (v.a. tiefere Hypothekarzinsen) und der Wertsteigerung der Immobilie. Allenfalls brenzlig kann es im Falle von
Invalidität werden. Denn einige Pensionskassen berechnen den Invaliditätszuschuss nicht auf Basis des versicherten Lohnes, sondern des Altersguthabens. Ist dieses Guthaben reduziert, können die Beiträge eventuell knapp ausfallen. Dieses Risiko muss ebenfalls miteinbezogen werden in die Risikokalkulation. Wer seine Altersvorsorge nicht komplett weggeben will für die Finanzierung des Eigenheims, kann alternativ dazu das Pensionskassengeld verpfänden. So bleiben die Versicherungsleistungen gleich. Die Bank nutzt das
Kapital lediglich als Sicherheit.

Risikoprofil ist individuell

Eine genaue Abwägung aller Optionen, mit Einbezug der eigenen finanziellen, gesundheitlichen und familiären Situation ist unabdingbar. Es gibt kein richtig oder falsch, jede Situation ist individuell
und hängt zusätzlich von der eigenen Risikobereitschaft ab.

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