Der Wunsch nach Eigenheim ist in der Schweiz ungebrochen: Gemäss der diesjährigen Wohntraumstudie bewerten viele, die aktuell zur Miete wohnen, Eigentum als Investition und Zukunftssicherung. Doch oftmals fehlt das nötige Kapital, und so rückt der Erbvorbezug in den Fokus.
Auf den ersten Blick scheint der Erbvorbezug die Lösung aller Probleme zu sein – vor allem für junge Familien, für die der Erwerb eines Eigenheims eine besondere Herausforderung darstellt. Doch gerade in finanzieller Hinsicht gibt es einiges zu beachten.
Was genau ist ein Erbvorbezug?
Ein Erbvorbezug bedeutet, dass ein Erbberechtigter Teile seines Erbes bereits zu Lebzeiten in Anspruch nimmt – oft in Form von Immobilienwerten. Anders gesagt: Statt später das gesamte Vermögen zu erben, wird ein Immobilienanteil oder eine Immobilie schon früher übertragen. Dieser Vorbezug wird gemäss Art. 626 ZGB bei der späteren Erbaufteilung angerechnet.
Risiken und Fallstricke
Der Erbvorbezug kann Chancen bieten. So kann er gerade jüngeren Generationen beim Kauf einer Immobilie oder beim Start einer Unternehmung helfen. Gleichzeitig drohen Stolperfallen:
- Ausgleichspflicht gegenüber weiteren Erben: Ohne klare vertragliche Absprachen kann es später schwierig werden, andere Erben korrekt zu entschädigen. Selbst wenn ein Erblasser ausdrücklich bestimmt hat, dass der Vorbezug nicht angerechnet werden soll, dürfen Pflichtteile nicht verletzt werden.
- Verzerrungen durch Marktentwicklungen: In einem volatilen Immobilienmarkt sind Wertsteigerungen, aber auch Rückgänge möglich. Beim sogenannten Nominalwertschutz werden Marktveränderungen nicht berücksichtigt. Dies schützt beide Seiten vor einer möglichen Ausgleichszahlung. Entscheidet man sich gegen einen Nominalwertschutz, ist der Verkehrswert der Immobilie im Erbfall massgeblich und kann bei starker Wertsteigerung enormen Ausgleichsbedarf hervorrufen.
- Auswirkungen auf Sozialleistungen: In manchen Kantonen gilt ein Erbvorbezug als Vermögenswert. Dadurch ist der Anspruch auf staatliche Unterstützung (z. B. Ergänzungsleistungen zur AHV) gefährdet.
- Steuerliche Aspekte: Bei Immobilienübertragungen können je nach Kanton Verrechnungs-, Schenkungs- oder Grunderwerbssteuern anfallen. Auf der anderen Seite können Steuervorteile bei Schenkung versus Erbvorbezug relevant werden.
Erbvorbezug: So gehen Sie strategisch vor
1. Wertevaluation zum Zeitpunkt der Übertragung
Lassen Sie die Immobilie durch einen unabhängigen Experten bewerten, um eine faire Basis zu schaffen. Wir helfen Ihnen gerne bei einer professionellen Immobilienbewertung.
2. Klarer Ausgleich und vertragliche Sicherstellung
Nehmen Sie explizit auf, in welcher Form der Ausgleich an die anderen Erben erfolgen soll. Gibt es andere anrechenbare Vermögenswerte oder kommt allein ein monetärer Ausgleich in Frage? Legen Sie vertraglich fest, ob Wertsteigerungen oder -verluste mitberücksichtigt werden.
3. Steuerliche und sozialrechtliche Abklärung
Lassen Sie durch Steuer- und Sozialversicherungsfachleute prüfen, wie sich der Vorbezug auf Schenkungssteuer, Grunderwerbssteuer oder allfällige Sozialleistungen auswirkt. Je nach Kanton gibt es grosse Unterschiede.
4. Beteiligung aller Erben
Gerade wenn nur ein Kind begünstigt wird, sollte eine offene Diskussion mit allen Erben stattfinden. Transparenz mindert das Konfliktpotenzial.
5. Periodische Anpassungsklauseln einbauen
Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, kann man Anpassungsklauseln vereinbaren, die eine Neubewertung oder Ausgleichsmechanismen bei erheblichen Marktveränderungen ermöglichen. Neuere Erbrechtsrevisionen und Urteile zeigen, dass Gerichte insbesondere dann eingreifen, wenn derartige Ausgleichsmechanismen fehlen oder eine Benachteiligung erkennbar ist.
Fazit
Ein Erbvorbezug für Immobilien kann ein hilfreiches Instrument sein, um Vermögensübertragungen zu optimieren. Doch er erfordert sorgfältige Planung, transparente Regelungen und juristische Beratung. Wer heute einen Vorbezug anstrebt, sollte nicht nur den zeitnahen Nutzen sehen, sondern unbedingt auch zukünftige Szenarien bedenken.
IMMOPULSE Newsletter
Möchten Sie über alle Neuigkeiten von Immopulse informiert werden, dann melden Sie sich gleich für unseren monatlichen Newsletter an.
Wir verkaufen Ihre Immobilie.
Kompetent. Sicher. Erfolgreich.
Hat Ihnen der Artikel gefallen? Jetzt mit Freunden teilen!