Nach drei missglückten Anläufen 1999, 2004 und 2012 ist es nun so weit: Der Eigenmietwert wir abgeschafft. Das hat das Schweizer Stimmvolk am 28. September 2025 entschieden. Damit zeichnet sich ein Systemwechsel ab, der für viele Immobilienbesitzer weitreichende Folgen hat – sowohl finanziell als auch organisatorisch.

Wie immer gibt es kein Schwarz oder Weiss, wenn es um ein neues Gesetz geht. Das gilt auch für den Eigenmietwert bzw. dessen Abschaffung. Was für die einen grosse Erleichterungen bringt, wirkt sich für andere nachteilig aus.

Steuerliche Entlastung für viele Wohneigentümer

Eigenheimbesitzer, die ihre Liegenschaft selbst bewohnen, werden zukünftig steuerlich entlastet. Vorteile
geniessen insbesondere jene Immobilienbesitzer, die schuldenfrei sind oder nur geringe Zinsen zahlen: Mit dem Wegfall des fiktiven Einkommens namens Eigenmietwerts sinkt die Steuerlast.

Nachteile für stark verschuldete Eigenheimbesitzer

Auf der anderen Seite fallen die Abzüge für Unterhalt, Sanierung oder Energieeffizienz und Hypothekarzinsen weg. Ausnahme: Bei energetischen Sanierungen können die Kantone bis 2050 weiterhin Abzüge zulassen. Auch denkmalpflegerische Arbeiten gehören zu den Ausnahmen. Trotzdem: Für stark verschuldete Eigentümer wächst die Steuerlast.

Auswirkungen bei Renditeobjekten

Besitzer von vermieteten Liegenschaften oder Renditeobjekten können ihre Hypothekarzinsen neu nur noch eingeschränkt geltend machen. Und: Da die Abschaffung des Eigenmietwerts an die Möglichkeit einer neuen Sondersteuer auf Zweitwohnungen gekoppelt ist, müssen Eigentümer von Ferienwohnungen mit einer höheren Steuerbelastung rechnen.

Hilfestellung für Erstfinanzierer

Um den Eigenheimkauf zu erleichtern, können Schuldzinsen bis zu zehn Jahre nach dem Erwerb im Umfang von maximal CHF 10’000 (Ehepaare) und CHF 5’000 (Alleinstehende) in Abzug gebracht werden. Der Abzug
nimmt über den Zeitraum von zehn Jahren um jährlich zehn Prozent ab.

Worauf Immobilienbesitzer jetzt achten sollten

Wer jetzt schon weiss, dass er energetische Sanierungen oder Unterhaltsarbeiten vornehmen muss, sollte dies vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes tun – also in den nächsten zwei bis drei Jahren. So lange wird die Umsetzung mit Sicherheit dauern. Darüber hinaus sollten sich Immobilienbesitzer fragen, ob es bei Zinsbindungsfristen oder Tilgungsstrategien noch Spielraum gibt. Wer ein Mehrfamilienhaus besitzt oder
sein Eigenheim kombiniert nutzt, also beispielsweise teilvermietet, sollte sich professionell beraten lassen.

Fazit

Durch die Abschaffung des Eigenmietwerts wird Wohneigentum insgesamt attraktiver, da die Steuer auf fiktiven Mieteinnahmen entfällt. In Kombination mit tiefen Hypothekarzinsen könnte das die Nachfrage nach
Eigenheimen erhöhen. Gleichzeitig verlieren Zweitwohnungen an Attraktivität, da Kantone über eine neue
Sondersteuer auf Zweitliegenschaften Einnahmen kompensieren können. Das dürfte besonders in Tourismus- und Bergregionen spürbar sein.

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