Stehen Sie kurz davor, sich Ihren Traum vom Eigenheim zu erfüllen? Herzlichen Glückwunsch! Doch wissen Sie auch, welche Steuern auf Sie zukommen? Falls nein: Wir klären Sie auf.
Eines vorweg: Wer eine Immobilie besitzt, zahlt nicht nur einmal Steuern, sondern mehrmals. Und zwar zu unterschiedlichen Zeitpunkten: bei Erwerb, während der Nutzung sowie bei einer Schenkung, Vererbung oder Veräusserung.
Steuern bei Erwerb
Schon beim Kauf eines Eigenheims werden die ersten Steuern fällig: Müssen Sie Ihre Hypothek mit einem Schuldbrief sichern, zahlen Sie nicht nur die Kosten für dessen Ausstellung, sondern auch Mehrwertsteuer. Beim Bezug von Vorsorgegeldern aus der zweiten und dritten Säule werden darüber hinaus Kapitalauszahlungssteuern fällig. Bei einer Summe von 500'000 Franken betragen diese je nach Kanton zwischen 5,2 Prozent (Appenzell Innerrhoden) und 11,3 Prozent (Freiburg). Konkret: In Appenzell Innerrhoden fallen 26'000 Franken Steuern an, in Freiburg 56'500 Franken – ein beträchtlicher Unterschied. Kalkulieren Sie beim Kauf einer Immobilie unbedingt diese Steuerlast mit ein.
Steuern bei Besitz
Wer in der Schweiz eine eigene Immobilie bewohnt, ist dazu verpflichtet, den Eigenmietwert als Einkommen zu versteuern. Dieser Wert entspricht dem fiktiven Einkommen, das der Eigentümer mit der Vermietung der
Liegenschaft erzielen könnte. Er beträgt je nach Kanton zwischen 60 und 70 Prozent der Marktmiete. Zusätzlich zu diesen Steuern fallen Vermögenssteuern an. Dazu kommt in einigen Kantonen eine Liegenschaftssteuer. Die Höhe der Liegenschaftssteuer beträgt zwischen 0,1 und 3 Promille des geschätzten Immobilienwerts.
Steuern bei Verkauf
Beim Verkauf einer Immobilie ist die sogenannte Grundstückgewinnsteuer fällig. Damit wird der Wertzuwachs der Liegenschaft besteuert. Je nach Besitzdauer, Gewinnhöhe und Kanton variiert die Höhe der Steuerlast erheblich. Klären Sie im Vorfeld alle möglichen Steuererleichterungen ab und profitieren Sie ggf. von einem Steueraufschub oder von einem Abzug der Anlagekosten (wertvermehrende Renovations- und Unterhaltskosten). Langfristige Besitzverhältnisse werden steuerlich begünstigt, indem der Steuersatz mit zunehmender Besitzdauer sinkt. Einige Kantone reduzieren die Steuer im Falle einer Zwangsversteigerung,
Scheidung oder Erbschaft.
Steuerabzüge
Angesichts der hohen steuerlichen Belastung als Eigenheimbesitzer ist es wichtig, die verschiedenen Steuerabzugsmöglichkeiten zu nutzen: Bringen Sie Ihre jährlichen Hypothekarzinsen, Unterhaltskosten sowie
Versicherungsprämien in Abzug. Vergessen Sie nicht, alle Belege Ihrer Ausgaben aufzuheben!
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