Ein unbeliebtes Thema, das trotzdem nicht vernachlässigt werden darf: Steuern. Damit es keine bösen Überraschungen gibt, wenn der Brief der Steuerbehörde ins Haus flattert, sollten sich Wohneigentümer im Klaren sein, wann welche Steuern fällig werden. So lässt sich entspannt schlafen in den eigenen vier Wänden. Der Immopulse Blog klärt auf.

Zu verschiedenen Zeitpunkten, ob beim Erwerb, bei der Nutzung, Schenkung, Vererbung oder beim Verkauf von Immobilien, werden Steuern fällig. Wohneigentümer sehen sich mit verschiedenen Steuerfragen konfrontiert. Wir beleuchten in diesem Immopulse Blog die verschiedenen Phasen des Eigenheimbesitzes und welche Steuern dabei relevant sind.

Steuern beim Kauf von Wohneigentum

Vielleicht benötigen Sie zum Kauf Ihres Traumhauses eine Hypothek und müssen diese mit einem Schuldbrief sichern. Die Ausstellung eines solchen Schuldbriefes kostet Geld plus Mehrwertsteuer. Kommen
beim Kauf auch Vorsorgegelder zum Einsatz, werden Kapitalauszahlungssteuern fällig. Diese können je nach Kanton zwischen 4 und 10% betragen. In jedem Fall sollten die Steuerlast und Nebenkosten vorab kalkuliert werden. Diese können sich schnell auf mehrere tausend Franken belaufen, zusätzlich zum Kaufpreis.

Steuern beim Verkauf

Wer sein Eigenheim einmal verkaufen will, zahlt auf den Gewinn, in Form von Wertsteigerung, eine Grundstückgewinnsteuer. Diese hängt von der Besitzesdauer und der Höhe des Gewinns ab und unterscheidet sich vom Ausmass von Kanton zu Kanton. Weil die Grundstückgewinnsteuer situativ hoch
ausfallen kann, ist es ratsam, alle möglichen Steuererleichterungen im Voraus abzuklären. Ebenso sollten alle Belege zu wertvermehrenden Investitionen sowie Handänderungsgebühren, Makler- und Notariatskosten aufbewahrt werden. Diese können von der Steuer abgesetzt werden.

Steuern bei Besitz

Auch wenn einem die Immobilie nur gehört und man darin wohnt, kommt man leider um das Thema Steuern nicht herum, auch wenn sich diese Regelung in den nächsten Jahren höchstwahrscheinlich ändern wird. Denn Wohneigentümer müssen den Eigenmietwert ihrer Immobilie als Einkommen versteuern. Dieser beträgt gemäss Bundesgericht mindestens 60% der Marktmiete. Auch fallen Vermögenssteuern auf das Eigenheim an und einige Kantone treiben sogar eine Liegenschaftssteuer ein. Sie liegt zwischen 0,1 und 3 Promille des Steuerwertes des Objekts. 

Steuervorteile nutzen und optimieren

Aber es gibt natürlich auch Möglichkeiten, die Steuerlast zu optimieren und erleichtern. Einige Möglichkeiten haben wir schon genannt.

Was abgezogen werden kann von den Steuern:

  • Hypothekarzinsen können vom steuerbaren Einkommen vollumfänglich in Abzug gebracht werden.
  • Sämtliche Ausgaben, die dem Unterhalt und der Werterhaltung dienen, können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.
  • Und natürlich die Versicherungsprämien im Zusammenhang mit einer indirekten Amortisation der Hypothek.

Es lohnt sich also, vorab eine realistische Kalkulation aller Steuern, die auf das Eigenheim fällig werden, zu machen und so gut informiert und vorbereitet, den Kaufentscheid zu fällen.

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