Eine gute Planung ist das A und O, wenn Sie Ihre Wohnung umbauen wollen. Das gilt nicht nur für die baulichen Massnahmen. Auch in Sachen Steuersparen lohnt es sich, zu überlegen. Denn nicht alles beim Umbau lässt sich von den Steuern abziehen. Der Immopulse Blog weiss mehr!
Unabhängig davon, wie umfangreich Sie die Wohnung umbauen wollen: Nur werterhaltende Investitionen für eine Liegenschaft sind steuerlich abzugsfähig. Führt der Umbau zu einer Wertvermehrung, können die Kosten dafür nicht von den Steuern abgesetzt werden.
Wohnung umbauen und sparen
Dabei ist es nicht damit getan, die vorliegenden Umbaurechnungen von den Steuern abzuziehen und der Steuererklärung als Belege beizulegen. Denn als Steuerpflichtiger muss man beweisen können, dass der Wert der Liegenschaft erhalten wird, wenn Sie die Wohnung oder das Haus umbauen.
Dabei gelten in der Regel folgende Umbauten und Renovationen als werterhaltend:
- Modernisierung von Küche und Badezimmer,
- Energetische Massnahmen wie Ersatz der Fenster, Sanierung der Fassade und Ersatz oder Modernisierung des Heizungssystems,
- Neu sind ab 2020 auch Abbrucharbeiten abzugsfähig, wenn das alte Haus durch einen ernergiesparenden Neubau ersetzt wird
Werterhalt und Wertvermehrung schwer zu trennen
In der Regel ist eine Renovation nicht nur werterhaltend, sondern auch wertvermehrend. Die Sanierung des bestehenden Badezimmers ist, wie oben festgehalten, werterhaltend. Wird jedoch der Grundriss verändert und das Bad vergrössert, liegt fast immer auch eine Wertvermehrung vor.
In solchen Fällen ist es schwierig, die beiden Anteile zu trennen. Hier kann es besser sein, statt die effektiven Kosten abzuziehen und zu belegen, einen pauschalen Steuerabzug geltend zu machen. Praktisch immer werterhaltend sind Reparaturarbeiten, die durch Fachleute wie Sanitär, Maler, Gipser uam. ausgeführt werden.
Zuerst abklären, dann Wohnung umbauen!
Auf jeden Fall lohnt es sich, vor Umbaubeginn mit der lokalen und/oder kantonalen Steuerbehörde abzuklären, welche Umbaukosten sich von den Steuern absetzen lassen und welche nicht. Ab 2020 wird es zudem möglich sein, die Abzüge unter bestimmten Umständen auf verschiedene Steuerperioden zu verteilen. Zudem sind viele energetische Sanierungen und Massnahmen zum Umweltschutz nicht nur steuerlich bevorzugt, sie sind auch oft subventionsberechtigt, werden also vom Staat mit finanziellen Mitteln unterstützt. Eine genaue Abklärung ist auch in diesen Fällen vor Baubeginn ratsam.
Übrigens: Immopulse berät Sie an 42 Standorten in der Schweiz – auch zu diesem Thema!
Wir verkaufen Ihre Immobilie.
Kompetent. Sicher. Erfolgreich.
Hat Ihnen der Artikel gefallen? Jetzt mit Freunden teilen!