Im Angestelltenverhältnis tätig sein und nebenbei in die eigene Selbständigkeit starten – ein Traum, den viele Berufstätige selbstbestimmt verwirklichen möchten. Doch was passiert mit der AHV, wenn Sie nebenberuflich selbständig sind? Swiss Life klärt auf.
Zahle ich grundsätzlich AHV-Beiträge, wenn ich eine selbständige Erwerbstätigkeit ausübe?
Ja, die AHV – die Alters- und Hinterlassenenversicherung (1. Säule, staatliche Vorsorge) ist für Selbständige grundsätzlich obligatorisch. Das heisst, auch in der IV (Invalidenversicherung) und der EO (Erwerbsersatzordnung) sind Sie beitragspflichtig.
Dank der 1. Säule decken Sie Ihren Existenzbedarf im Alter oder im Todesfall. Wie hoch die Beiträge ausfallen, hängt von Ihrem Einkommen aus selbständiger Tätigkeit ab.
Ich bin nebenberuflich selbständig. Was passiert mit der AHV?
Sind Sie nebenberuflich selbständig und ist Ihr Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit bereits bei der AHV versichert, müssen Sie trotzdem Ihren Nebenberuf als selbständig Erwerbstätiger als Nebenerwerb anmelden.
Verdienen Sie mit Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit weniger als 10 100 Franken und im selben Kalenderjahr als Angestellter einen AHV-pflichtigen Bruttolohn von mindestens 5371 Franken, können die Selbständigerwerbenden-Beiträge jedoch reduziert werden. Wenden Sie sich dazu an Ihre zuständige Ausgleichskasse.
Verdienen Sie hingegen mit Ihrer selbständigen Nebenbeschäftigung weniger als 2500 Franken pro Jahr, ist die Anmeldung bei der AHV freiwillig, sofern mindestens einer dieser drei Punkte erfüllt ist:
- Sie sind neben Ihrer Selbständigkeit zugleich Arbeitnehmer.
- Sie beziehen Arbeitslosen-Taggeld.
- Sie sind verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft und führen den Familienhaushalt und ihr Partner rechnet die AHV-Beiträge p.a. ab.
FAQs
Auch wenn es grundsätzlich keine Einkommensgrenze für einen Nebenerwerb gibt, ist zu beachten, dass bei einem Einkommen von mehr als CHF 2500 die Selbstständigkeit bei der Ausgleichskasse angemeldet werden muss. Das Einkommen des Nebenerwerbs muss jedoch deutlich tiefer sein als das Einkommen des Haupterwerbs.
Im Grunde genommen, braucht man für die nebenberufliche Selbstständigkeit dieselben Voraussetzungen wie für die hauptberufliche Selbstständigkeit. Wer selbstständig auftritt, muss nach aussen mit eigenem Firmennamen auftreten, das eigene wirtschaftliche Risiko tragen und für mehrere Arbeitgeber tätig sein. Die Entscheidung, ob es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt, obliegt der Ausgleichskasse. Es ist jedoch wichtig, die sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen zu kennen und einzuhalten.
Sie müssen Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit ebenfalls bei der AHV anmelden, auch wenn Sie bereits als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer angestellt sind. Kontaktieren Sie dafür Ihre Ausgleichskasse.
Nebenberuflich selbstständig zu sein, bedeutet, dass man neben einem Hauptberuf selbstständig eine weitere Erwerbstätigkeit ausübt.
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Editor @ Swiss Life Publiziert am 16.01.2026 Privatkunden Vorsorge & Vermögen Ratgeber Versicherungen und Vorsorge für Selbstständige Welche Versicherungen brauche ich, wenn ich mich selbstständig mache? Welche Versicherungen sind freiwillig und welche obligatorisch? Und wie kann ich optimal fürs Alter vorsorgen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Versicherung und Vorsorge für Selbstständige – für ein finanziell selbstbestimmtes Leben.