Plötzlich bedeutet ein Lächeln die Welt. Der Alltag macht Purzelbäume. Herzen schlagen höher. Bei all dem Glück sollten Sie dennoch nicht vergessen, Ihren Nachwuchs ausreichend abzusichern. Wir zeigen Ihnen, welche Versicherungen für das Baby nötig sind, um schon früh die Basis für ein selbstbestimmtes Leben zu schaffen.

Nicht alle der folgenden Versicherungen sind obligatorisch, aber dennoch sinnvoll. Wir geben Ihnen einen Überblick, wie es mit der Krankenkasse für Ihren Nachwuchs aussieht und warum Familien auch Lebens-, Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung genauer anschauen sollten.

Krankenversicherung für Babys (obligatorisch)

Schon die Kleinsten brauchen eine obligatorische Krankenkasse (Grundversicherung). Schliesslich stehen schon früh Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen an, die von der Grundversicherung abgedeckt sind.

Das sollten Sie beachten: Ein Baby muss nicht zwingend beim Versicherungsanbieter der Mutter angemeldet werden. Sie können ganz frei entscheiden, welche Krankenkasse die richtige für Ihr Kind ist. Sie haben maximal drei Monate nach der Geburt Zeit, eine Krankenversicherung für Ihr Baby abzuschliessen. Versäumen Sie diese Frist, müssen Sie für alle Kosten, die bis zur Anmeldung entstanden sind, selbst aufkommen.

Krankenkassen-Zusatzversicherungen für Babys

Nicht nur Erwachsene, auch Babys profitieren vom zusätzlichen Versicherungsschutz dank Zusatzversicherungen. Doch auch bei Babys kann die Aufnahme verweigert werden. Anders als bei der Grundversicherung können Zusatzversicherungen von den Krankenkassen abgelehnt werden. Hat Ihr Baby beispielsweise von Geburt an eine Krankheit, könnte sich die Aufnahme als unmöglich gestalten. Ist Ihr Baby hingegen schon vor der Geburt bei der Krankenkasse angemeldet, muss die Krankenkasse die Versicherungsdeckung gewähren – und zwar ohne Gesundheitsprüfung.

Das sollten Sie beachten: Erkundigen Sie sich bereits vor der Geburt über Zusatzversicherungen, die für Sie und Ihr Baby wichtig sind. Schliessen Sie diese bereits vorgeburtlich ab, um Probleme bei der Aufnahme in die Versicherung zu vermeiden.

Gegen Invalidität absichern

Für die eigenen Kinder wünscht man sicher nur das Beste. Ganz vorne mit dabei: die Gesundheit. Doch leider können auch Kinder schwer erkranken oder in einen Unfall verwickelt werden. Die Ursache von Invalidität sind bei Kindern und Jugendlichen häufig Geburtsgebrechen, also gesundheitliche Störungen, die schon bei der Geburt vorlagen.

Sie können für Ihr Kind ein Invaliditätskapital versichern – möglich über eine Zusatzversicherung der Krankenkasse, aber auch in Form einer Risikopolice bei einem Versicherer. Das Geld finanziert Ihnen und Ihrem Kind manche Erleichterung, wie einen Umbau der Wohnung, den die IV (Invalidenversicherung) nicht bezahlt.

Ebenso können Sie eine Erwerbsunfähigkeitspolice abschliessen. Sollte Ihr Sohn oder Ihre Tochter später nicht oder nur teilweise erwerbsfähig sein, wird eine Rente ausgezahlt.

Das sollten Sie beachten: Wenn Sie sich für eine Risikoversicherung für Ihr Kind entschliessen, sollten Sie sich vergewissern, dass nicht nur der Unfall, sondern auch das viel häufigere Risiko Krankheit abgedeckt ist. Daran sollten Sie zusätzlich als Familie denken:

Lebensversicherung abschliessen

Eine Lebensversicherung eignet sich besonders für Familien mit Kindern, die im Krankheits- oder Todesfall abgesichert sein möchten. Durch den Abschluss können fixe Kosten wie Hypothekarzinsen oder Miete sowie der Unterhalt der Familie abgesichert werden. Auch für Alleinerziehende macht es Sinn, durch einen detaillierten Vorsorgesparplan finanzielle Sicherheit für die Zukunft zu schaffen.

Begünstigen Sie in der Lebensversicherung Ihr Kind, dann erhält es zum Beispiel bei Volljährigkeit das Sparkapital. Der Vorteil gegenüber dem Bankkonto: Dank der Prämienbefreiung werden die Prämien weiterhin eingezahlt, falls Sie erwerbsunfähig werden sollten. Und auch im Todesfall erhält Ihr Kind eine Kapitalauszahlung. Lautet das Sparkonto oder der Fondssparplan auf den Namen Ihres Kindes, darf dieses ab 18 selbständig darüber verfügen. Die Summe aus einer Versicherungspolice wird zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt ausgezahlt.

Ausführlichere Informationen zum Thema finden Sie in unserem spannenden Blog-Artikel «Lebensversicherung – wann macht sie Sinn?».

Hausratversicherung anpassen

Durch die Hausratversicherung sind Schäden am Hausrat versichert, sofern diese durch Feuer, Wasser oder Einbruchdiebstahl verursacht wurden. Zwar ist die Hausratversicherung in der Schweiz nicht obligatorisch, aber dennoch möchten wir sie Ihnen ans Herz legen. Bereits vor der Geburt Ihres Babys müssen Sie viele kostspielige Neuanschaffungen machen, wie Möbel für das Kinderzimmer, Kinderwagen oder Kleidung. Wir wünschen es niemandem – aber werden Sie dennoch durch Feuer, Wasser oder Einbruch ohne Versicherungsschutz überrascht, kann es teuer werden.

Das sollten Sie beachten: Wenn Mami und Papi bereits eine Hausratversicherung haben, bitte unbedingt die Versicherungssumme anpassen – schliesslich ist der Wert durch die Neuanschaffungen für Ihren Nachwuchs gestiegen. Wenn die Versicherungssumme tiefer als der effektive Wert des Hausrats ist, liegt eine Unterversicherung vor. Sie hat für den Versicherungsnehmer im Schadenfall unangenehme Folgen: In der Regel wird die Leistung in dem Verhältnis gekürzt, in dem eine Unterversicherung besteht.

Privathaftpflichtversicherung abschliessen

Ist Ihr Nachwuchs auf spannender Entdeckungstour, kann schon mal das ein oder andere Missgeschick passieren. Die Privathaftpflichtversicherung kommt im Zweifel für Schäden auf, die Sie oder Ihr Baby fremden Gegenständen zufügen.

Das sollten Sie beachten: Die Haftpflichtversicherung ist in der Schweiz nicht obligatorisch. Sie ist jedoch, genau wie die Hausratversicherung, sehr empfehlenswert. Denn: Ob gewollt oder ungewollt – Sie haften, wenn Sie jemandem Schaden zufügen.

Quelle: Unsplash, Isaac Quesada

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