Die der Swiss Life Sammelstiftung Invest angeschlossenen Unternehmen haben sich für eine überobligatorische, teilautonome Sammelstiftungslösung gemäss Art. 1e BVV2 (individuelle Anlagestrategien) entschieden.

Den versicherten Personen werden für die Anlage ihres Vorsorgekapitals unterschiedliche Anlagestrategien angeboten. Die Leistungen im Fall von Alter, Tod und Invalidität sind abhängig von der Entwicklung der kollektiven Anlagen. Tod und Invalidität werden vollständig durch Swiss Life rückgedeckt. 

Portrait

Geschichtlicher Überblick
Gründungsdatum:01.12.2011
Zweck:Durchführung der ausserobligatorischen Vorsorge gemäss Art. 1e BVV.
Allgemeines
Art der Einrichtung:Swiss Life Sammelstiftung Invest ist eine nicht registrierte Vorsorgeeinrichtung, die ausschliesslich Löhne über dem 1.5-fachen des oberen Grenzbetrages gemäss BVG versichert.
Art der Risikoabdeckung:Teilautonome Sammelstiftung. Die Risiken Tod und Invalidität sind vollständig bei Swiss Life rückgedeckt.
Revisionsstelle:PricewaterhouseCoopers AG, Zürich
Experte:Libera AG, Zürich
Stiftungsrat
Amtsdauer:01.07.2021 – 30.06.2025

Vorsorgelösung

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