Das Sparen mit der Säule 3a kann Ihren Traum von einem selbstbestimmten Leben im Alter wahr werden lassen. Doch haben Sie gewusst, dass das Guthaben bei der Auszahlung besteuert wird?

Zahlen Sie als Erwerbstätiger regelmässig in die Säule 3a ein, fällt Ihre Steuerrechnung kleiner aus. Sie können Ihre Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen abziehen und so Steuern sparen.

Besteuerung bei Kapitalauszahlung der Säule 3a

Beim ordentlichen Bezug Ihres angesparten Säule-3a-Kapitals – generell frühstens fünf Jahre vor dem Erreichen des AHV-Alters* – wird dieses gesondert von Ihrem übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert.

* Es gibt einige Sonderfälle, in denen die Auszahlung der Säule 3a vorzeitig möglich ist:

Steuersätze variieren je nach Kanton

Die Steuersätze unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Ein Wechsel des Wohnorts vor dem Bezug in eine steuergünstige Gemeinde kann sich deshalb auszahlen. Relevant sind tiefe Kapitalauszahlungs-, Einkommens- und Vermögenssteuern.

Gestaffelter Bezug der Säule 3a kann sich lohnen

Verteilen Sie die Auszahlung der Säule 3a auf mehrere Steuerperioden, können Sie unter Umständen Steuern reduzieren, denn: Je geringer Ihr Bezug in einem Jahr ausfällt, desto niedriger die prozentuale Steuerbelastung.

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Fordern Sie jetzt eine Beratung an und erfahren Sie mehr zur Säule 3a – entweder gemütlich bei Ihnen zu Hause, direkt bei uns vor Ort oder bequem per Video-Chat. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.

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