Ein gemeinsames Zuhause ist für viele Paare ein Herzensprojekt – doch was passiert mit der Immobilie, wenn die Liebe endet? Ob verheiratet oder im Konkubinat: Wer sich nicht frühzeitig um rechtliche und finanzielle Fragen kümmert, riskiert im Trennungsfall Streit, Unsicherheit und finanzielle Verluste. Wir zeigen, wie Sie Konflikte vermeiden und Ihr Eigentum sinnvoll regeln.

Beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung denken die wenigsten Paare an eine mögliche Trennung. Doch gerade dann ist Weitsicht gefragt. Eine schriftliche Vereinbarung – je nach Lebensform als Ehe- oder Konkubinatsvertrag – schafft rechtliche Sicherheit und verhindert spätere Streitigkeiten. Geregelt werden sollten unter anderem die Eigentumsverhältnisse, die Finanzierung und die laufenden Kosten sowie der Umgang mit dem Objekt im Trennungsfall.

Eigentumsform und Güterstand: Was gilt in der Schweiz?

In der Schweiz gibt es drei Eigentumsformen:

  • Miteigentum: Mehrere Personen besitzen die Immobilie anteilig (z. B. 50:50); die Anteile sind im Grundbuch festgehalten.
  • Gesamteigentum: Die Immobilie gehört mehreren Personen gemeinsam, ohne feste Anteile – nur möglich in bestimmten Gemeinschaftsformen wie Erbengemeinschaften oder Gütergemeinschaft.
  • Alleineigentum: Eine Person ist alleinige Eigentümerin der Immobilie – sie steht allein im Grundbuch.

Der rechtliche Rahmen wird zusätzlich durch den Güterstand bestimmt. Ohne Ehevertrag gilt automatisch die Errungenschaftsbeteiligung. Im Konkubinat hingegen greift kein gesetzlicher Güterstand – hier zählt einzig die Eintragung im Grundbuch.

Was tun bei Trennung oder Scheidung?

Kommt es zur Trennung, empfiehlt sich eine rasche Einigung: Verheiratete Paare regeln das Wohneigentum im Rahmen der Scheidungskonvention. Unverheiratete Paare sollten ihre Rechte durch einen Konkubinatsvertrag absichern – ohne Vertrag gilt, was im Grundbuch steht. Eine häufige Lösung ist der Verkauf der Immobilie: Die Finanzierung ist für eine Einzelperson oft nicht mehr tragbar. Wichtig: Beauftragen Sie eine professionelle Fachperson für eine Liegenschaftsbewertung - so lassen sich faire Ausgleichszahlungen berechnen.

Änderungen bei der Hypothekentragbarkeit

Seit Anfang 2025 gelten verschärfte Vorgaben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) für Hypotheken: Die Tragbarkeit wird bei einer einseitigen Übernahme erneut geprüft. Fiktive Zinssätze von 5% sind weiterhin Standard. Dies erschwert die Übernahme durch nur einen Partner zusätzlich und erhöht die Relevanz einer vorausschauenden Planung.

Checkliste: So vermeiden Sie Streit beim gemeinsamen Eigentum

  • Eigentumsverhältnisse klären: Der Eintrag im Grundbuch muss dem effektiven Beitrag entsprechen.
  • Vertragliche Absicherung: Ehevertrag oder Konkubinatsvertrag mit klarer Regelung im Trennungsfall.
  • Langfristige Absicherung: Regelung bei Tod, Krankheit oder Erwerbsunfähigkeit (inkl. Testament, Vorsorgeauftrag).
  • Transparente Dokumentation: Zahlungsnachweise und Unterlagen geordnet aufbewahren.
  • Rechtliche Beratung einholen: Fachpersonen einbeziehen – idealerweise vor dem Kauf.

Fazit

Wer sein Zuhause gemeinsam kauft, sollte es auch gemeinsam absichern – und zwar bevor es zu Problemen kommt. Klare Verträge und Transparenz schaffen Sicherheit für beide Seiten und schützen vor finanziellen und emotionalen Belastungen.

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