Trennungen sind schon schwer genug, unklare Verhältnisse beim gemeinsamen Wohneigentum machen diese nur noch schwerer. Die Problematik: Viele Paare klären im Voraus nicht, was im Falle einer Trennung mit ihrer gemeinsamen Immobilie passieren soll und stehen dann vor schwierigen, finanziellen Entscheidungen. Was gilt es zu beachten? Der Immopulse Blog klärt auf!

Entscheidet sich ein Paar gemeinsam ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen, erscheint die Frage, was damit im Falle einer Trennung oder Scheidung geschehen soll, in der Regel überflüssig oder unpassend. Klare
Verhältnisse aber räumen Probleme vorzeitig aus dem Weg und schaffen nicht noch zusätzliche Konflikte. Wir zeigen Konfliktpotenzial und Lösungsoptionen auf.

Wenn das Zusammenleben nicht mehr funktioniert

Abhängig davon wie die Trennung vonstatten geht, kann der weitere Prozess unterschiedlich ablaufen. Grundsätzlich ist eine einvernehmliche Trennung immer die einfachste Lösung, wenn dies noch möglich
ist. Ist einer der beiden Partner nicht bereit, sich zu trennen, kann eine Scheidungsklage eingereicht werden. Diese setzt aber voraus, dass die Eheleute bereits 2 Jahre getrennt voneinander leben. Alle relevanten Punkte werden in einer Scheidungskonvention geregelt. Das betrifft nebst der Regelung des
Wohneigentums auch die Zuteilung des Hausrates und anderen Vermögenswerten, das Sorgerecht für die Kinder und deren Betreuung etc.

Wohneigentum regeln bei getrennter Wohnsituation

Die meisten Paare leben zuerst für eine Weile getrennt, bevor sie sich für eine Scheidung entscheiden. Jetzt geht es um die Frage, wer welchen Hausrat benutzen darf. Für die weitere Verteilung der Werte ist ausschlaggebend, welche Eigentumsform (Miteigentum, Alleineigentum, Gesamteigentum) und Güterstand (Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft, Gütertrennung) das Paar gewählt hat. Der Standard, wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist Miteigentum im Verhältnis 50:50. Wenn ein Partner mehr Eigenkapital in die Ehe miteinbringt, kann das Verhältnis auch entsprechend angepasst werden. Diese Quote wird im Falle der Scheidung angewendet, wenn es um die Verteilung der Vermögenswerte und Eigentum geht.

Konfliktfaktor Immobilie

Bei Paaren mit einem Trauschein sind ein paar der grundlegenden Fragen und Schritte gesetzlich geregelt und vorgegeben. Handelt es sich um ein unverheiratetes Paar, ist es ratsam, diese Fragen vorab in einem Konkubinatsvertrag zu regeln. Ansonsten greifen die im Grundbuch eingetragenen Quoten bei der Verteilung. Ein Konkubinatsvertrag senkt das Konfliktpotenzial und bietet die Möglichkeit, verschiedene Punkte wie etwa Vermögensanteile, finanzielle Absicherung, Regelung von gemeinsamem Besitz und
Bestimmungen im Falle einer Trennung zu regeln.

Da eine Immobilie meist den grössten Vermögenswert eines Paares darstellt, ergeben sich hier auch am ehesten Konflikte. Am Ende stellt sich immer irgendwann die Frage, wird die Liegenschaft verkauft oder behält sie einer der beiden Eheleute oder Konkubinatspartner. Dabei spielt die Bewertung eine entscheidende Rolle. In der Regel kommt es zum Verkauf der Immobilie, denn die Tragbarkeit nur bei einer
Person resp. einem Einkommen ist nicht mehr gegeben. Mit dem Verkauf ergeben sich zudem klare Verhältnisse und ein schwieriges Kapitel kann abgeschlossen werden.

Checkliste Wohneigentum

  • Quoten:
    Die Eigentumsform und eingetragenen Quoten im Grundbuch sollten die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegeln.
  • Ehevertrag / Konkubinatsvertrag:
    Dieser sollte auch alltagsrelevante Fragen regeln wie z.B. Haushaltsführung, Kosten, Zinsen, Gebäudeunterhalt etc. sowie was mit der Immobilie passiert im Falle einer Trennung/Scheidung.
  • Finanzielle Absicherung:
    Trennung ist nicht die einzige Eventualität, die geregelt werden sollte. Sondern auch Invalidität, Todesfall oder Krankheit und wie die Ehepartner/Konkubinatspartner abgesichert sind.
  • Dokumente:
    Eine saubere Auflistung und Aufbewahrung aller relevanten Dokumente und Informationen wie Rechnungsbelege, Bankauszüge etc. zeigen auf, wer wie viel bezahlt hat. Das erleichtert später die Klärung der Vermögensverhältnisse.
  • Beratung:
    Welches der richtige Güterstand mit vertraglichen Vereinbarungen etc. ist, kann zusammen mit einem Experten geklärt werden. Dafür sollte genug Zeit und Planung investiert werden, um spätere Konflikte zu vermeiden.

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