Ein neuer Zaun, ein Spielplatz mit Geräten oder ein neues Gartenhäuschen braucht doch keine Baubewilligung, oder? Bevor es jedoch zu bösen Überraschungen kommt, lieber einmal zu viel als zu wenig bei der Gemeinde nachfragen. Der Immopulse Blog klärt auf.
Herr Meier wollte für seinen Garten endlich ein neues Gartenhaus bauen und hatte die entsprechenden Materialien bereits im Bauhaus gekauft. Neugierig schaut sein Nachbar zu und fragt ihn spontan: „Herr Meier, ist das nicht bewilligungspflichtig, was Sie da bauen wollen?“. Ganz verdutzt fängt Herr Meier an zu recherchieren und stellt fest, beinahe hätte er einen Fehler begangen. Denn im Kanton Zürich ist ein Gartenhaus nur bis max. 2.5m Höhe und 6 m2 Grundfläche bewilligungsfrei. Was benötigt also alles eine Bewilligung?
Fast alles ist bewilligungspflichtig
Als Faustregel gilt grundsätzlich: Lieber einmal zu viel als zu wenig nachfragen. Meist lässt sich die Sachlage schnell klären und einfache Vorhaben sind – soweit notwendig – auch schnell bewilligt. Die Vorschriften variieren von Kanton zu Kanton und selbst die Gemeinde kann eigene Gesetze haben für Baubewilligungen.
Liegt das Grundstück zum Beispiel in der Kernzone oder das Wohnhaus steht in irgendeiner Weise unter Schutz, so gelten besondere Regeln.
Ablauf des Verfahrens
Wer wissen will, ob das eigene Bauvorhaben bewilligungspflichtig ist, kann für eine Vorabklärung die zuständige Behörde anrufen. Die Ämter haben je nach Ort unterschiedliche Namen: Bauamt, Kreisarchitekt, Amt für Baubewilligungen etc. Wenn die Baupläne bereits vorliegen, umso besser. So kann schneller beurteilt werden, ob eine Baubewilligung notwendig ist oder nicht. Stellt sich heraus, dass eine Bewilligungspflicht vorliegt, werden die weiteren Schritte und Informationen von der Behörde mitgeteilt. Die meisten Unterlagen wie z.B. Merkblätter finden sie in der Regel auch online.
Nach der Baueingabe gibt es eine öffentliche Ausschreibung im amtlichen Publikationsmedium der Gemeinde. Innert einer befristeten Zeit kann Einsprache gegen das Bauvorhaben erhoben werden. Kleinere Bauten werden meist in einem vereinfachten Verfahren bewilligt.
Prüfung der Baubewilligung
Mit der Regelkonformität der Bau- und Nutzungsordnung und nach Ablauf der Einsprachefrist kann die Behörde grünes Licht geben um mit dem Bau beginnen zu können. Wie lange das dauern kann? Das ist abhängig von der Gemeinde und Komplexität des Bauvorhabens. Im Idealfall dauert der Prozess zwei Monate.
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