Ein Käufer ist gefunden und der Preis stimmt? Tja, damit ist der Immobilienverkauf leider noch nicht abgeschlossen. Kaufvertrag, Finanzierung, Mängel, Steuern und Grundbucheintrag bergen rechtliche und finanzielle Fallstricke. Wer sie früh kennt und den Verkaufsprozess professionell begleiten lässt, kann unangenehme Überraschungen vermeiden.
Sie haben einen Käufer für Ihr Haus gefunden, der bereits eine Reservationszahlung geleistet hat? Glückwunsch: Der erste Schritt ist gemacht. Doch wer garantiert, dass der Käufer den vereinbarten Kaufpreis tatsächlich bezahlen kann? Erst ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen eines Schweizerischen Finanzinstituts gibt Ihnen Sicherheit.
Im Kaufvertrag werden nicht nur der Kaufpreis, sondern auch zahlreiche weitere Punkte geregelt: Zahlungsmodalitäten, Übergabetermin, mitverkaufte Gegenstände, bestehende Dienstbarkeiten oder der Umgang mit bekannten Mängeln. Unklare Formulierungen können später zu Konflikten führen. Deshalb lohnt es sich, einen Experten oder eine Expertin an Bord zu holen. Im Rahmen eines Verkaufsmandats
begleitet Swiss Life Immopulse Verkäuferinnen und Verkäufer durch die gesamte Verkaufsphase.
Mängel offenlegen statt verschweigen
Feuchtigkeit im Keller, ein undichtes Dach oder Probleme mit der Heizung? Versuchen Sie ja nicht, schwerwiegende Mängel zu vertuschen. Selbst ein vertraglicher Haftungsausschluss schützt Sie als Verkäufer nicht, wenn Sie einen Mangel arglistig verschweigen. Je nach Fall können Käufer beispielsweise eine Preisminderung, Schadenersatz oder sogar die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen.
Eine massgeschneiderte Präsentation sollte eine Immobilie daher zwar möglichst attraktiv erscheinen lassen, aber zugleich vollständig und korrekt sein.
Auch beim Preis lauern rechtliche Folgen
Während ein unrealistisch hoher Verkaufspreis vor allem ein Vermarktungsproblem darstellt, kann ein zu tiefer Preis rechtliche Folgen haben – insbesondere dann, wenn beispielsweise innerhalb einer Familie verkauft wird oder weitere Personen finanzielle Ansprüche haben.
Eine fundierte Marktwertschätzung schafft eine nachvollziehbare Grundlage für alle Beteiligten. Anhand eines qualifizierten Bewertungsansatzes und regionaler Marktkenntnisse ermittelt Swiss Life Immopulse für Sie gern den Marktwert Ihrer Immobilie. Damit lässt sich ein Verkaufspreis festlegen, der sich gegenüber Käufern und gegebenenfalls weiteren Beteiligten begründen lässt.
Stolperstein Grundstückgewinnsteuer
Ein erfolgreicher Verkauf kann eine beträchtliche Steuerrechnung auslösen. Wird eine Immobilie mit Gewinn verkauft, fällt grundsätzlich eine kantonale Grundstückgewinnsteuer an. Besteuert wird dabei die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem ursprünglichen Kaufpreis samt wertvermehrenden Investitionen. Deshalb lohnt es sich, Belege über getätigte Aufwendungen sorgfältig aufzubewahren.
Die Regeln und Steuersätze unterscheiden sich je nach Kanton. Auch die Besitzdauer kann die Höhe der Steuer wesentlich beeinflussen. Haben Sie bereits ein neues Eigenheim in Aussicht? Dann können Sie die Steuerzahlung unter bestimmten Voraussetzungen aufschieben.
Wir begleiten Sie durch den Verkaufsprozess
Wenn Sie für Ihre Immobilie Ihren Wunschbetrag geboten bekommen, ist das schön und gut. Doch beachten Sie zudem: Schon kleine Versäumnisse bei Vertrag, Finanzierung, Mängeln oder Steuern können Sie später teuer zu stehen kommen. Lassen Sie sich deshalb nicht nur bei der Immobilienbewertung, Vermarktung und
Verhandlung unterstützen, sondern beim gesamten Verkaufsprozess – inklusive Käuferprüfung, Vorbereitung des Kaufvertrags sowie Sicherstellung von Kaufpreiszahlung und Eigentumsübertragung.
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