Frauen in der Schweiz erhalten heute ein Drittel weniger Rente als Männer. Der sogenannte Gender Pension Gap geht in der Tendenz zurück, weil jüngere Frauen länger und in höheren Pensen beruflich aktiv sind. Ein Ende der Ungleichheit ist aber noch lange nicht in Sicht. Dies zeigt eine Studie von Swiss Life.

Die Geschlechterdifferenz bei der Altersrente hängt mit der unterschiedlichen beruflichen Entwicklung zusammen: Frauen, die sich hauptsächlich um die Familie kümmern und über längere Zeit nicht erwerbstätig sind oder in Teilzeit arbeiten, erhalten nur geringe Leistungen aus der beruflichen Vorsorge. Dies hat potenziell grosse Auswirkungen auf ihre finanzielle Situation nach der Pensionierung.

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«Die Rentendifferenz hat abgenommen und wird sich weiter reduzieren, wie unsere Daten zur beruflichen Vorsorge zeigen», sagt Markus Leibundgut, CEO Swiss Life Schweiz. «Die heutigen Geschlechterunterschiede beim angesparten Alterskapital von Swiss Life-Versicherten zeigen aber auch, dass ein beträchtlicher Gender Pension Gap in den nächsten Dekaden bestehen bleiben wird.»

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Am grössten ist der Gender Pension Gap heute bei verheirateten Frauen. Solange sie mit dem Ehemann im gleichen Haushalt leben und dieser eine ausreichend hohe Rente erhält, ist die vorhandene Lücke aber allenfalls nicht unmittelbar spürbar.

Momentan sind es insbesondere die geschiedenen Rentnerinnen, die finanziell schlecht abgesichert sind. Fast ein Drittel von ihnen ist auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Swiss Life geht davon aus, dass sich die Situation für künftige Rentnerinnen im Falle einer Scheidung etwas verbessern wird. Dies unter anderem wegen des im Jahr 2000 eingeführten Vorsorgeausgleichs: Dabei wird das Ersparte aus der zweiten Säule nach der Scheidung zwischen den ehemaligen Partnern aufgeteilt.

Risikofaktor Konkubinat
Potenziell grosse Auswirkungen auf die Vorsorge hat die zunehmend beliebte Haushaltsform des Konkubinats. Wenn nicht verheiratete Mütter beruflich zurückstecken, erhalten sie im Fall einer Trennung keinen Vorsorgeausgleich und im Todesfall des Partners keine oder weniger Witwenrente. Daher ist es für Paare im Konkubinat ratsam, sich frühzeitig mit der individuellen Situation auseinanderzusetzen und beispielsweise in die Altersvorsorge jener Person zu investieren, die wegen der Kinderbetreuung ein geringeres Einkommen und somit auch ein geringeres Alterskapital hat.

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Teilzeit beeinflusst das Alterskapital beträchtlich
Bei der Berechnung des versicherten Lohns können Pensionskassen einen Koordinationsabzug von aktuell rund 25 000 Franken abziehen – unabhängig davon, ob die Person Voll- oder Teilzeit arbeitet. Bei Einkommen, die z. B. aufgrund von Teilzeitarbeit niedrig sind, hat dies zur Folge, dass der versicherte Lohn, auf den Arbeitnehmer und Arbeitgeber Sparbeiträge bezahlen, nach dem Abzug nur noch gering ist. Bei einem jährlichen Verdienst von 50 000 Franken beträgt in diesem Fall der versicherte Lohnanteil nur 25 000 Franken – was im Alter zu einer entsprechend tieferen Rente aus der beruflichen Vorsorge führt. Der überproportionale Abzug für Teilzeitmitarbeitende betrifft vor allem Frauen: Bei Schweizer Müttern ist Teilzeit das beliebteste Arbeitsmodell.

Auswertungen der BVG-Sammelstiftung Swiss Life zeigen jedoch, dass eine Mehrheit der angeschlossenen KMU bereits heute auf den Koordinationsabzug verzichtet oder diesen proportional an das Pensum koppelt. «70% aller bei der BVG-Sammelstiftung Swiss Life aktiv versicherten Frauen profitieren von einem teilzeitfreundlichen Koordinationsabzug. Viele Schweizer KMU – aus fast allen Branchen – leisten so einen Beitrag zur Reduktion des Gender Pension Gap», sagt Ivy Klein, Leiterin Geschäftsentwicklung Unternehmenskunden bei Swiss Life.
 

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Finanzielle Selbstbestimmung der Frauen
Mithilfe folgender Massnahmen kann der Gender Pension Gap weiter verringert werden: eine verstärkte Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt, eine höhere Sparquote von Frauen und ein stärkerer Ausgleich zwischen Eltern bei den Finanzen und der Betreuung ihrer Kinder. Arbeitgeber können ebenfalls einen Beitrag leisten mit Teilzeitpensen auf allen Hierarchiestufen, flexiblen Arbeitszeitmodellen und einem teilzeitfreundlichen Umgang mit dem Koordinationsabzug. Grundsätzlich gilt: Frauen sollten sich schon früh im Leben – am besten vor einer allfälligen Familiengründung – mit ihrer Altersvorsorge auseinandersetzen.
 

Gender Pension Gap

Die ganze Studie

Gender Pension Gap

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