Mit der Heirat treten Sie in einen neuen Lebensabschnitt ein: Sie tragen jetzt nicht nur die Verantwortung für sich selbst, sondern auch für Ihre Familie. Mit der richtigen Vorsorge können Sie zuversichtlich in die Zukunft blicken.

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    Der Durchschnittsschweizer heiratet im Alter von 32 Jahren, die Durchschnittsschweizerin mit 29,9 Jahren

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    Bei 55% der Paare arbeitet der Mann Vollzeit und die Frau Teilzeit

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    ¾ der Familienhaushalte sind verheiratete Paare mit ihren gemeinsamen Kindern

Eine Familie zu gründen, ist nicht nur ein herausragendes emotionales Erlebnis, sondern hat auch finanziell grosse Auswirkungen auf Ihr Leben und Ihre Planung. Dies gilt ganz besonders, wenn der Kauf eines gemeinsamen Eigenheims oder einer gemeinsamen Wohnung ansteht. Daher sollten Sie auch die finanzielle Absicherung für den Ernstfall in Ihre Planungen einbeziehen. Gleichzeitig kann Ihnen die richtige Vorsorge auch Steuervorteile sichern.

Heirat und Familiengründung weitsichtig planen

Bei einer Heirat wird sich, wenn beide Partner weiterhin am Berufsleben teilhaben, auch das Gehalt erhöhen. Daher ist es besonders empfehlenswert, geeignete Massnahmen zur Steueroptimierung vorzunehmen. Zum Beispiel ist es sinnvoll, die Säule 3a voll auszuschöpfen. Auch durch einen Einkauf in die Pensionskasse sowie durch den Erwerb eines Eigenheimes können Sie Steuern sparen.

Wer Familie hat, hat Verantwortung – nicht zuletzt auch eine finanzielle. Erste Priorität hat deshalb das Absichern des Lohnausfalls bei längerer Krankheit, bei Invalidität oder im Todesfall. Sind Sie angestellt erwerbstätig, dann sind einige Absicherungen bereits automatisch vorhanden:

  • Nach einem Unfall zahlt die obligatorische Unfallversicherung vorerst ein Taggeld, bei voller Arbeitsunfähigkeit 80% des bisherigen Lohnes (Obergrenze: CHF 148 200). Bleibt eine
    (Teil-)Invalidität zurück, kommt die IV ins Spiel: IV und Unfallversicherung zusammen zahlen Renten, die insgesamt maximal 90% des versicherten Verdienstes abdecken. Eventuell kommen auch noch Leistungen der Pensionskasse dazu. Und im Todesfall zahlen AHV, Unfallversicherung und allenfalls die Pensionskasse.
  • Sind Sie wegen einer Krankheit arbeitsunfähig, muss vorerst der Arbeitgeber den Lohn zahlen – jedoch nur für kurze Zeit, im dritten Dienstjahr zum Beispiel für zwei Monate. Hat der Arbeitgeber freiwillig eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen, sind in der Regel während zweier Jahre 80% des Lohnes gedeckt. Bleibt eine Invalidität zurück, erhalten Erwerbstätige eine Rente der IV und der Pensionskasse, eine Rente erhalten auch die Hinterbliebenen bei einem Todesfall. Leistungen können durch die private Vorsorge ergänzt werden.

Beim Stichwort Arbeitsunfähigkeit denken Sie vielleicht zuerst an einen Unfall. Doch weitaus häufiger sind Erkrankungen die Ursache von Invalidität. Nur gut 9% aller IV-Rentenbezüger sind wegen eines Unfalls invalid. 

Ist in Ihrer Ehe die Partnerin (oder der Partner) hauptsächlich für die Familie zuständig, verdient aber etwas dazu? Vergessen Sie bei Ihrer Vorsorgeanalyse dieses Einkommen nicht. Fällt es weg, kann das zu empfindlichen Engpässen führen, auch wenn der Hauptverdienende weiterhin seinen Lohn nach Hause bringt.  

  • Partner/-in: Und wenn Ihre Partnerin / Ihr Partner nicht erwerbstätig ist? Auch dann kann eine schwere Erkrankung die Familie teuer zu stehen kommen. Denn Nichterwerbstätige sind schlecht abgesichert; sie erhalten höchstens eine kleine Rente von der IV. Wer bezahlt dann die Haushaltshilfe und gegebenenfalls die Fremdbetreuung der Kinder?
  • Selbständige: Wer sich als junger Vater oder junge Mutter selbständig macht, hat in der Regel kaum freie finanzielle Mittel. Gerade in der Startphase fliesst jeder entbehrliche Franken in die neue Firma. Vorsorge – ja, das müsste sein – aber erst später, so denken in dieser Situation viele. Das ist nicht ratsam. Denn für selbständig Erwerbende ist der Vorsorgeschutz nicht automatisch gewährleistet. Einzig die AHV/IV ist auch für Selbständige obligatorisch. Wenn sie nicht selbst vorsorgen, haben sie weder eine Unfallversicherung noch eine 2. bzw. 3. Säule.

Unsere individuelle Beratung berücksichtigt insbesondere folgende acht Themenbereiche:

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Wir bieten Ihnen Beratung speziell für Ihre persönlichen Bedürfnisse: vom kostenlosen Erstgespräch über eine detaillierte Analyse bis hin zur massgeschneiderten Planung.

Arbeitskollegen unterhalten sich beim Firmen-Apéro über Finanzen.

Vorsorge- und Finanzanalyse

Bei der Vorsorge- und Finanzanalyse sprechen wir in einem ersten Gespräch mit Ihnen über Ihre persönliche finanzielle Situation, die sich durch die Familiengründung ergibt. Für die Analyse benötigen wir von Ihnen Informationen zu Ihrer Gesamtsituation. Entsprechend Ihren Bedürfnissen und Wünschen analysieren wir Ihre finanzielle Situation und unterbreiten Ihnen und Ihrer Familie verschiedene Lösungsvarianten, damit Sie auch jetzt gut abgesichert sind. Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne bei der Umsetzung.

Wichtige Themen zu Heirat und Familie

Risiken absichern

Sorgen Sie für finanziellen Schutz bei Krankheit, Unfällen, Pflegebedürftigkeit oder Tod – mit einer Risikoversicherung.

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Immobilien und Wohneigentum

Ob Sie ein Eigenheim kaufen, umbauen oder verkaufen wollen – wir betrachten Ihr Wohneigentum immer auch als Zentrum Ihrer Vorsorge.

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Machen Sie mehr aus Ihrem Geld  

Für den persönlichen Vermögensaufbau bieten wir Ihnen verschiedene Sparlösungen an – mit oder ohne Versicherungsschutz. 

Die Finanzen im Griff

Steuerrechner

Ausrechnen, wie viel Steuern Sie mit der Säule 3a sparen können: Mit dem Steuerrechner von Swiss Life. 

Budgetrechner

Mit dem Budgetrechner von Swiss Life erhalten Sie einen Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben und ermitteln Ihr Sparpotenzial.

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