Die Reform AHV 21 schafft neue Rahmenbedingungen für Arbeitnehmende. Auch für Unternehmen ergeben sich damit neue Chancen und Herausforderungen.

1. Die Basics: arbeitsvertragliche Grundlagen prüfen

Die Erhöhung des Referenzalters für Frauen und die zusätzlichen Flexibilisierungsmöglichkeiten rund um den AVH-Rentenbezug wirken sich auch auf das Arbeitsverhältnis aus. Es empfiehlt sich daher, Arbeitsverträge und Personalreglemente zu überprüfen und wo nötig den neuen Gegebenheiten anzupassen. Das gilt insbesondere dann, wenn in den Dokumenten fixe Altersangaben gemacht werden. Sie werden idealerweise mit dynamischen Angaben ersetzt. Ebenso ist sicherzustellen, dass das sich schrittweise erhöhende Referenzalter im Lohnsystem nachvollzogen werden kann (zum Beispiel für die Berechnung des Freibetrags bei einer Erwerbstätigkeit über das Referenzalter hinaus).

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Die neue Flexibilität bedingt, dass man als Arbeitgeberin entsprechende Informationen zur Verfügung stellt und sich frühzeitig mit den Wünschen und Plänen der Arbeitnehmenden auseinandersetzt. Nur so kann man die neuen Möglichkeiten und Chancen der Reform AHV 21 nutzen.

2. Vorsorge optimieren: Chancen in der Pensionskasse nutzen

Die Einführung des einheitlichen Referenzalters 65 und die entsprechende Erhöhung von 64 auf 65 für Frauen gelten auch in der 2. Säule (berufliche Vorsorge). Dies hat zur Folge, dass Frauen länger für ihre Altersvorsorge sparen und so von höheren Altersleistungen profitieren. Für Arbeitgebende bietet es sich an, den Moment zu nutzen und allfällige weitere Optimierungsmöglichkeiten in der Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge für die Mitarbeitenden zu prüfen. So wirkt sich beispielsweise eine Senkung des Koordinationsabzugs oder die Berücksichtigung des Beschäftigungsgrads insbesondere bei Teilzeitmitarbeitenden und Mitarbeitenden mit tieferen Einkommen positiv auf deren Versicherungsleistungen aus.

3. Gegen den Fachkräftemangel: mehr Anreize dank Flexibilität

Die Reform ermöglicht einen fliessenden Übergang von der Erwerbstätigkeit in den Ruhestand und setzt gleichzeitig Anreize für eine Erwerbstätigkeit nach dem Referenzalter. Konkret können sowohl AHVwie auch BVG-Altersleistungen teilweise vorbezogen beziehungsweise der Bezug über das Referenzalter aufgeschoben werden. Wer zudem nach 65 weiterarbeitet, kann mit den weiterhin geleisteten AHV-Beiträgen Lücken schliessen und so seine AHV-Rente verbessern. Diese Massnahmen bergen auch für Arbeitgebende insofern Chancen, als Mitarbeitende – beispielsweise in Teilzeitpensen – dadurch länger in der Firma gehalten werden können.

 

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4. Gemeinsame Planung: Dialog für bessere Lösungen

Neu kann die AHV-Altersrente nicht mehr nur um ganze Jahre vorbezogen oder aufgeschoben werden, sondern der Monat der Pensionierung kann frei gewählt werden. Und auch in der Pensionskasse kann der Altersleistungsbezug neu in jedem Fall an die effektive Aufgabe der Erwerbstätigkeit geknüpft werden. Das bedeutet zwar mehr Abstimmungsbedarf zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden und den Vorsorgeträgern, bietet aber Flexibilität für einen selbstbestimmten, individuellen Pensionierungsplan, der sowohl für Arbeitgebende wie auch für Arbeitnehmende gut passt. Wichtig dabei: frühzeitige Planung.

5. Unterstützung bieten: Informationen für gute Entscheidungen

Das Thema Vorsorge beginnt bei der AHV (1. Säule), geht weiter über die berufliche Vorsorge (2. Säule) und schliesslich bis zur privaten Vorsorge (Säulen 3a und 3b), wobei bei Letzteren am meisten Einfluss genommen werden kann. Unternehmen können ihre Mitarbeitenden mit Informationen unterstützen und damit einen wertvollen Beitrag zur gemeinsamen Pensionierungsplanung leisten. Swiss Life bietet dafür Personalorientierungen an: Vorsorgeberaterinnen und -berater von Swiss Life zeigen den Mitarbeitenden ihre Möglichkeiten für ein selbstbestimmtes Leben nach der Pensionierung auf.

Illustration: Till Lauer

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