Denken Sie darüber nach, Ihren Traum zu verwirklichen und selbständig zu werden? Da gibt es einiges zu tun: Ein Businessplan muss ausgefeilt, die Finanzierung geklärt und alle Formalitäten erfüllt werden.

Ein Erwerbsunfähigkeitsschutz oder die Altersvorsorge wird in der Anfangsphase oft vernachlässigt. Dabei sind Firmengründer (inkl. Familie und Personal) unzähligen Risiken ausgesetzt: Sie können krank werden oder verunfallen. Swiss Life unterstützt Sie gerne beim Schritt in die Selbständigkeit – sei es durch die Absicherung Ihres Unternehmens, der Mitarbeitenden oder Ihren Angehörigen.

1. Businessplan, 2. Finanzierung, 3. Versicherungsschutz, 4. Loslegen
1. Businessplan, 2. Finanzierung, 3. Versicherungsschutz, 4. Loslegen

Als Unternehmer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, gewisse Versicherungen und Vorsorgelösungen für die Mitarbeitenden (z.B. BVG oder UVG) abzuschliessen. Die Regelungen für Personenversicherungen sind nicht immer gleich, es bestehen Unterschiede je nach Rechtsform und Branche. In der Vorsorgecheckliste für Firmengründer finden Sie eine nützliche Darstellung über alle Versicherungen mit den Unterschieden zu Ihrer Übersicht.

Betriebsinhaber (Einzelfirma)

Wollen Sie als Firmeninhaber Ihre Familie, Ihre Geschäftspartner und sich selbst vor finanziellen Engpässen bei Unfall, Krankheit oder Todesfall schützen? Und dabei gleichzeitig Steuern sparen?

Beachten Sie diesen wichtigen Unterschied:

  • Als Selbstständigerwerbender sind Sie nicht mehr obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichert. Obligatorisch sind nur noch AHV/IV/EO – umso wichtiger ist Ihre persönliche Vorsorge.
  • Als Inhaber einer AG oder GmbH unterliegen Sie der gleichen Versicherungspflicht wie alle übrigen Mitarbeitenden.

Als Firmeninhaber können Sie die Leistungen der 1. und 2. Säule vorteilhaft ergänzen:

  • Sie können privat in der gebundenen Säule 3a vorsorgen (mit einem Steuerabzug von
    maximal CHF 6 826.–).
  • Als Selbständigerwerbender ohne Anschluss an eine Pensionskasse machen Sie in der Säule 3a einen erhöhten Steuerabzug geltend (20% des Einkommens, max. CHF 34 128.– pro Jahr).
  • Oder Sie wählen die Säule 3b in frei verfügbarer Vorsorge.
  • Oder Sie kombinieren die Vorteile von 3a und 3b.

Wir empfehlen Ihnen eine persönliche Beratung, um mit Ihnen gemeinsam die passende Lösung zu finden.

Mitarbeitende versichern (GmbH / AG)

Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden ab einer bestimmten Lohnsumme zu versichern. Grundsätzlich sind alle AHV-pflichtigen Personen mit einem Jahreslohn über der sogenannten Eintrittsschwelle dem BVG unterstellt (diese liegt aktuell bei CHF 21 330.–).

Fragen, die sich für Ihr junges Unternehmen stellen:

  • Was passiert, falls Sie – oder einer Ihrer wichtigsten Mitarbeitenden – ausfallen?
  • Wie gut ist die finanzielle Basis Ihres Unternehmens?
  • Wie möchten Sie für Ihre Mitarbeitenden vorsorgen?
     

Die Antworten dazu sind für die Wahl der richtigen Vorsorgelösung entscheidend.

Swiss Life unterstützt Sie beim Beantworten dieser und weiterer Fragen. Daraus ergeben sich massgeschneiderte Lösungsvarianten.

Beratungstermin vereinbaren?

Planen Sie eine Firmengründung und haben Sie Fragen rund um das Thema Vorsorge und Versicherungen? Unsere Vorsorge- und Finanzexperten schauen sich gerne Ihre individuelle Situation an und zeigen Lösungen auf.

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