Der Bundesrat will die sogenannte Lex Koller verschärfen. Das Gesetz regelt, unter welchen Bedingungen Personen aus dem Ausland Grundstücke und Immobilien in der Schweiz erwerben dürfen. Vorgesehen sind strengere Regeln für Drittstaatsangehörige insbesondere für den Erwerb von Hauptwohnungen, Ferienwohnungen, Geschäftsliegenschaften und börsenkotierte Immobilienanlagen resp. Immobilienfonds. Noch ist offen, in welcher Form die Vorlage umgesetzt wird.

Für Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer ist die Vorlage vor allem deshalb relevant, weil sie den Kreis möglicher Käufer verändern könnte. Drittstaatsangehörige sollen beispielsweise für den Kauf einer Hauptwohnung in der Schweiz künftig eine Bewilligung einholen. Wer später aus der Schweiz wegzieht, müsste die Immobilie innert zwei Jahren wieder verkaufen.

Ferienwohnungen im Fokus

Besonders aufmerksam dürften Eigentümerinnen und Eigentümer von Ferienwohnungen auf die Vorlage blicken: Der Bundesrat will die kantonalen Bewilligungskontingente reduzieren. Zudem soll der Weiterverkauf an Personen im Ausland wieder bewilligungspflichtig werden. Für Eigentümer hiesse das, dass
Verkaufsprozesse länger dauern oder zusätzliche Abklärungen nötig würden. Ob sich dies auch auf Preise und Nachfrage auswirkt, hängt stark von Lage, Objektqualität, regionalem Markt und inländischem Kaufinteresse ab.

Geschäftsliegenschaften und Kapitalanlagen

Auch bei Geschäftsliegenschaften sind Änderungen vorgesehen. Personen im Ausland sollen solche Immobilien weiterhin erwerben können, wenn sie diese für den eigenen Betrieb nutzen. Der Kauf als reine
Kapitalanlage, etwa zur Vermietung oder Verpachtung, soll dagegen eingeschränkt werden. Für Besitzer von Büro-, Gewerbe- oder Renditeliegenschaften würde die geplante Neuerung vor allem dann relevant, wenn beim Verkauf internationale Investoren angesprochen werden.

Was noch offen ist

Die Vorlage ist noch nicht beschlossen. Die Vernehmlassung zur Revision läuft bis zum 15. Juli 2026. Danach entscheidet der Bundesrat, in welcher Form sie dem Parlament vorgelegt wird. Änderungen sind also durchaus noch möglich. Für Eigentümer besteht deshalb kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Wer jedoch einen Verkauf, eine Nachfolgeregelung oder eine grössere Transaktion plant, sollte die Entwicklung aufmerksam verfolgen und frühzeitig prüfen, ob die geplanten Regeln das eigene Objekt betreffen könnten.

Fazit

Die geplante Verschärfung der Lex Koller kann je nach Objekt und Käuferkreis unterschiedliche Folgen haben. Besonders relevant ist sie für Ferienwohnungen, Geschäftsliegenschaften mit Anlagecharakter und Immobilien mit internationaler Nachfrage. Für viele Eigentümer dürfte sich kurzfristig wenig ändern. Entscheidend wird sein, welche Fassung nach der Vernehmlassung tatsächlich vors Parlament kommt.

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