Ob an Hauseingängen, in Garagen oder auf privaten Zufahrten – Kameras gehören für viele Menschen heute zur Sicherheitsausstattung. Doch sobald Menschen erkennbar aufgezeichnet werden, greift das Datenschutzrecht. Seit dem 2023 revidierten Datenschutzgesetz gelten dafür verschärfte Bestimmungen. Hier erfahren Sie, was Privatpersonen bei der Installation und Nutzung von Videoüberwachungssystemen beachten müssen.

1. Nur das eigene Grundstück darf gefilmt werden

Die Kamera darf ausschliesslich den privaten Bereich aufzeichnen – beispielsweise den Eingangsbereich, die Garage oder den Garten. Sowohl der öffentliche Raum (z. B. Trottoirs) als auch Nachbargrundstücke sind tabu. Achten Sie auf die exakte Ausrichtung der Kamera, damit keine verbotenen Bereiche erfasst werden.

2. Ein schützenswertes Interesse ist Voraussetzung

Die Überwachung muss einem konkreten Zweck dienen – etwa der Einbruchsprävention, der Gefahrenabwehr oder dem Schutz des Eigentums. Eine Kamera nur aus Neugier zu montieren oder Nachbarn zu beobachten, ist unzulässig und kann rechtliche Konsequenzen haben.

3. Verhältnismässigkeit prüfen – und Alternativen bedenken

Nicht jede mutmassliche Bedrohung rechtfertigt eine Videoüberwachung. Weniger eingreifende Massnahmen wie Bewegungsmelder oder Alarmanlagen sind in vielen Fällen vorzuziehen. Prüfen Sie, ob der gewünschte Sicherheitsnutzen auch durch alternative Massnahmen erreicht werden kann.

4. Transparente Information ist Pflicht

Jede Überwachung muss offen kommuniziert werden. Ein gut sichtbares Hinweisschild ist zwingend, am besten am Eingang zum überwachten Bereich. In gemeinschaftlich genutzten Immobilien oder bei Stockwerkeigentum ist zusätzlich die Zustimmung der anderen Parteien erforderlich.

5. Zugang zu Aufnahmen streng begrenzen

Zugriff auf die Videodaten darf nur ausgewählten Personen gewährt werden. Die Aufnahmen müssen sicher gespeichert sein – Monitore und Speichersysteme dürfen für Dritte nicht einsehbar sein. Wer die Daten verarbeitet, sollte über Datenschutzpflichten informiert sein.

6. Speichern nur im Ausnahmefall

Liveübertragungen sind nur bei zwingendem Bedarf erlaubt (z. B. bei erhöhtem Risikoobjekt). Ansonsten gilt: Aufzeichnungen dürfen nur ausgewertet werden, wenn ein konkretes Ereignis vorliegt. Die Daten müssen innert kurzer Zeit gelöscht werden – in der Regel nach spätestens 72 Stunden.

7. Veröffentlichung verboten – ausser mit Einwilligung

Videoaufnahmen dürfen niemals ohne Zustimmung der betroffenen Personen veröffentlicht werden. Bei Verdacht auf ein Delikt ist die Polizei oder Staatsanwaltschaft zu informieren. Wer Überwachungsvideos online stellt, riskiert rechtliche Schritte wegen Persönlichkeitsverletzung.

Was heisst das für Haus- oder Wohnungsbesitzer?

Für die Installation einer Kamera auf dem eigenen Grundstück ist in den meisten Fällen keine Bewilligung
notwendig. Dennoch: Überlegen Sie gut, ob und wo eine Kamera sinnvoll ist. Sie kann abschrecken, aber ersetzt keine aktive Sicherheitsvorsorge. Entscheidend ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Technik und Privatsphäre – auch im eigenen Zuhause.

IMMOPULSE Newsletter

Möchten Sie über alle Neuigkeiten von Immopulse informiert werden, dann melden Sie sich gleich für unseren monatlichen Newsletter an.

Wir verkaufen Ihre Immobilie.

Kompetent. Sicher. Erfolgreich.

Das könnte Sie auch interessieren

Immobilien

Garten- und Balkonpflege: Wertvolle Tipps für Eigentümer

Mehr lesen

Immobilien

Hier hat Wohneigentum besonders an Wert zugelegt

Mehr lesen

Immobilien

Vom Richtwert zum Realwert: Warum ein Online-Rechner zur Immobilienbewertung nicht reicht

Mehr lesen