Viele Schweizerinnen und Schweizer träumen von Wohneigentum, verfügen jedoch nicht über das notwendige Eigenkapital. Da kommt ein Immobilien-Leasing gerade recht – zumindest auf den ersten Blick. Bei genauerer Betrachtung ist der Mietkauf für Privatpersonen wenig attraktiv und risikoreich.

Auto-Leasing ist weit verbreitet. Doch auch Wohnimmobilien kann man leasen. Dabei übernimmt der Leasinggeber den grössten Teil des Kaufpreises. Der zukünftige Käufer steuert bei Vertragsabschluss nur etwa zehn Prozent Eigenkapital bei. Er erwirbt damit das Nutzungsrecht der Immobilie über einen vertraglich vereinbarten Zeitraum. Während der Vertragslaufzeit zahlt er eine monatliche Leasingrate. Nach Vertragsende kann er die Immobilie erwerben. Leasinggeber sind in der Regel bankennahe Leasinggesellschaften, Fondsanbieter oder Immobilienunternehmen.

Unterschied zwischen Mieten und Leasen

Im Gegensatz zum Mieter muss der Leasingnehmer, obwohl er (noch) nicht Eigentümer der Immobilie ist, für allfällige Instandhaltungs- und Reparaturkosten der Immobilie aufkommen und entsprechende Versicherungen abschliessen. Und: Der Leasingvertrag ist aufgrund der grossen Investition per Antritt
sowie der vorprogrammierten Verzinsung und Amortisation eigentlich unkündbar. Die vertraglich festgesetzte Grundmietzeit beträgt üblicherweise zwischen zehn und dreissig Jahren.

Vor- und Nachteile beim Immobilien-Leasing

Immobilien-Leasing ist grundsätzlich interessant, wenn nicht genug Eigenkapital für die Finanzierung einer Liegenschaft vorhanden ist. Vor allem für Unternehmen, die liquide bleiben wollen. Für Privatpersonen hingegen ist ein Immobilien-Leasing risikobehaftet: Da bereits im Vertrag der Preis der Immobilie festgelegt wird, liegt das Preisänderungsrisiko ausschliesslich beim Käufer. Und: Der Mietanteil der Leasingrate wird dem Kaufpreis nicht angerechnet. Die Immobilie bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit im Eigentum
des Leasinggebers. Das heisst: Sollte der Käufer während der Vertragsdauer in finanzielle Schwierigkeiten geraten, kann die Leasingrate zu einer Belastung werden. Wer die Leasingrate nicht mehr bezahlen kann und frühzeitig aus dem Vertrag aussteigen muss, verliert sein komplettes Eigenkapital.

Weitere Kosten

Neben der Leasingsrate, die sich aus Zins, Tilgung und Verwaltungskostenbeitrag zusammensetzt, fallen, wie bereits erwähnt, auch Kosten für Unterhalt, Instandhaltung, Reparaturen und Versicherungen an. Je nach Vertragsform kann es sein, dass der Leasingnehmer die Immobilie bei Vertragsende noch nicht komplett abbezahlt hat. In diesem Fall muss er dem Leasinggeber die Restschuld zahlen. Beim abschliessenden Kauf der Immobilie kommen ausserdem Handänderungssteuer, Notariatsgebühren und Grundbuchkosten als
obligatorische Nebenkosten dazu.

Fazit

Im gewerblichen Bereich ist Immobilien-Leasing eine überlegenswerte Alternative für die langfristige Immobilienfinanzierung: Es schont das Eigenkapital, hält ein Unternehmen liquide und bietet steuerliche Vorteile. Für private Käufer ist Immobilien-Leasing eher uninteressant, da das Geschäftsmodell hohe Investitionen erfordert und der Leasingnehmer die laufenden Kosten übernehmen muss, obwohl ihm die Immobilie noch nicht gehört. Das Risiko ist hoch, zumal die Mietzahlungen nicht am Kaufpreis angerechnet werden. Drum prüfe, wer sich (so gut wie) ewig bindet. Im Zweifelsfall lieber Mieter bleiben, bis genug Geld für einen Kauf zur Verfügung steht. 

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