Für die eigenen Kinder da zu sein, ist eine schöne Aufgabe. Allerdings geht diese oft auf Kosten der beruflichen Vorsorge. Daran sollten werdende Eltern bereits heute denken, damit sie auch in Zukunft finanzielle Freiheiten geniessen und ihr Leben weiterhin selbstbestimmt gestalten können.

Weniger Lohn = weniger Altersguthaben

Ist ein Kind unterwegs oder zur Welt gekommen, überlegen sich viele Paare, das Arbeitspensum zu reduzieren. Eine Swiss Life-Studie aus dem Jahr 2019 zeigt: Fast alle Schweizer Eltern, nämlich 92 Prozent, würden gern Teilzeit arbeiten. So erhoffen sie sich das beste Gleichgewicht zwischen Job, Kinderbetreuung und Haushalt. Doch Vorsicht: Wenn nur ein Elternteil oder beide weniger arbeiten, wirkt sich dies direkt auf die Altersvorsorge aus. Mit jedem Stellenprozent weniger sinken die eigenen Vorsorgeleistungen. Das Altersguthaben wird kleiner, die Pension ebenfalls.

Es gibt jedoch durchaus Möglichkeiten, finanziell zuversichtlich in die Zukunft zu blicken – beispielsweise mit einem Einkauf in die Pensionskasse. Dadurch kann die entstandene Vorsorgelücke geschlossen werden. Eine Lösung, die sich auszahlt: Dieses Geld ist zu 100% von den Steuern absetzbar. Eine weitere Möglichkeit bietet die Säule 3a. Mit ihr kann man nicht nur fürs Alter sparen, sondern sich auch noch für den Fall von Erwerbsunfähigkeit und Tod absichern.

Gibt ein Partner das Erwerbsleben jedoch ganz auf, um für die Kinder da zu sein, hat das für sie oder ihn finanzielle Konsequenzen. Im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall zahlt nur die erste Säule Leistungen aus, zum Beispiel in Form der AHV- und der IV-Rente. Eine finanzielle Erleichterung schafft einzig ein allfälliges Freizügigkeitskapital der zweiten Säule, welches beim Rückzug aus dem Erwerbsleben hinterlegt wurde.

Wer wieder arbeitet, hat bessere Karten

Bei einem Wiedereintritt ins Erwerbsleben muss das bestehende Freizügigkeitskapital in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers überwiesen werden. Jetzt empfiehlt es sich, die Versicherungssituation zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Das kann eine Erwerbsunfähigkeitsrente ebenso wie die Unfalldeckung in der Krankenversicherung sein, die ja der neue Arbeitgeber übernimmt.

Alleinerziehende haben es doppelt schwer

Kinder alleine grosszuziehen, kann eine Herausforderung sein. Daneben auch noch gut versichert zu sein und Kapital für das Alter anzusparen, ist noch schwieriger – speziell bei einem eher begrenzten Budget. Ein detaillierter Vorsorgesparplan schafft Sicherheit. Er definiert Form der Anlage und Höhe der Investition, berücksichtigt aber auch Risiken wie Invalidität oder Tod.

Regelungen während einer Babypause

Ein Mutterschaftsurlaub wirkt sich nicht auf die berufliche Vorsorge aus, falls die Mutter in der Zeit der Niederkunft angestellt ist. Sie erhält über die Erwerbsersatzordnung (EO) resp. Mutterschaftsentschädigung (MSE) einen Lohnersatz. Daneben ist sie weiterhin über die zweite Säule versichert und kann mit Leistungen aus der Pensionskasse rechnen. Kinder sind über die AHV/IV und die Pensionskasse ihrer Eltern mitversichert.

Eine Kinderrente wird ausbezahlt, wenn ein Elternteil invalid wird. Bei dessen Tod erhalten die Nachkommen eine Waisenrente. Mit Kindern erhöhen sich die Leistungen, was andere Versicherungen teilweise unnötig macht. Aber Vorsicht: Gegen Invalidität fehlt dem Nachwuchs selbst ein guter Versicherungsschutz. Dieses Risiko sollten Eltern beim Vorsorgen immer berücksichtigen und nach Möglichkeit zusätzlich versichern.

Bildquelle: iStock, zimindmitry

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