Als Single treffen Sie selbstbestimmt Entscheidungen, tragen aber auch allein die Verantwortung für Ihr Handeln und Ihre Lebenskosten. Ein zerbrochenes Weinglas bei Freunden – halb so schlimm. Was, wenn Sie jedoch einen Autounfall verursachen oder Ihr Koffer geklaut wird? Oder wenn Sie erkranken und berufsunfähig werden? All das lässt sich versichern. So dass Sie als ledige Person im Ernstfall nicht allein dastehen.
Versicherungsschutz für Singles und Ledige
Ein Schaden passiert leider schnell und kann unerwartete Kosten verursachen. Ein passender Versicherungsschutz sichert Sie gegen böse Überraschungen ab und unterstützt Sie, wenn es zu Streitigkeiten und Rechtsfragen kommt.
Haftpflicht
Die Haftpflichtversicherung übernimmt Kosten, wenn Sie andere Personen verletzen oder Gegenstände von Dritten beschädigen.
- Sie leihen sich die Fotokamera einer Freundin aus und beschädigen das Objektiv.
- Im Bad Ihrer Mietwohnung fällt die Parfümflasche in das Waschbecken und beschädigt dieses.
- Beim Mountainbiken in den Ferien verletzen Sie einen Wanderer bei einer Kollision im Wald.
Hausrat
Die Hausratversicherung versichert Kosten, wenn eigene Gegenstände zu Hause beschädigt oder gestohlen werden, und schützt Sie vor finanziellen Folgen. Diebstahl ausserhalb des eigenen Zuhauses können Sie zusätzlich mitversichern.
- Ein heftiges Gewitter richtet einen Schaden an und setzt Ihren Keller unter Wasser. Dort gelagertes Hab und Gut wird unbrauchbar.
- Ihre Katze kippt eine Blumenvase um und das Wasser beschädigt Ihren Laptop.
- In den Ferien kommt es zu einem Diebstahl und Ihr Schmuck verschwindet aus dem Hotelzimmer.o Jemand stiehlt Ihr Fahrrad.
Krankenkasse
Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt Ihre allgemeinen und notwendigen Gesundheitskosten für medizinische Behandlungen, Arztbesuche, Spitalaufenthalte oder ärztlich verordnete Medikamente. Für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ist eine Grundversicherung bei der Krankenkasse Pflicht.
- Gegen Ihren starken Husten verschreibt Ihnen Ihre Hausärztin ein Medikament.
- Notfallmässig wird Ihnen im Spital der Blinddarm entfernt.
- Sie haben einen Unfall und die Ambulanz holt Sie ab.
Ergänzend dazu kann man freiwillige Zusatzversicherungen abschliessen. Diese übernehmen ergänzende Leistungen wie ambulante und stationäre Notfallbehandlungen im Ausland, eventuelle Reise- und Transportkosten, Zahnbehandlungen, Massagen, Akupunktur, Fitnessabos oder Einzelzimmer bei Spitalaufenthalten.
Bei Letzterem kann man eine Spitalzusatzversicherung abschliessen und zwischen privat und halbprivat entscheiden. Halbprivatversicherte Personen haben Anspruch auf ein Zweibettzimmer und freie Arztwahl in Spitälern der ganzen Schweiz. In den öffentlichen Spitälern ist in der Regel der Oberarzt für die Behandlung zuständig. Privatversicherte haben Anspruch auf ein Einbettzimmer und freie Arztwahl in Spitälern der ganzen Schweiz. In den öffentlichen Spitälern ist in der Regel der Chefarzt für die Behandlung zuständig.
Rechtsschutz
Die Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie bei rechtlichen Fragen und Streitigkeiten. Sie erhalten Unterstützung von kompetenten Anwältinnen und Anwälten. Die Kosten für das Anwaltspersonal sowie eventuelle Gerichts- und Prozesskosten sind ebenfalls gedeckt.
- Ihr ehemaliger Arbeitgeber weigert sich, Ihre Überstunden zu bezahlen.
- Sie stellen fest, dass die online bestellte Tasche eine Fälschung ist.
- Sie streiten sich mit Ihrer Vermieterin, wer den neuen Backofen bezahlt.
- Sie haben eine Verkehrsbusse erhalten und möchten diese anfechten.
Private Vorsorge 3a und 3b für Singles und Ledige
Die 3. Säule sichert Sie zusätzlich zur 1. Säule (AHV/IV) und zur 2. Säule (BVG/Pensionskasse) ab und ist die private Altersvorsorge. Mit der 3. Säule können Sie sich aber auch gegen Einkommensausfall absichern. Da Singles und ledige Personen ihre Lebenskosten allein tragen, ist ein Versicherungsschutz im Falle eines Erwerbsausfalls besonders wichtig.
Zudem lassen sich mit der 3. Säule auch Träume verwirklichen. Die Einzahlungen können Sie weitgehend von den Steuern abziehen und angespartes Vorsorgevermögen ist auch bei Firmengründung, Immobilienkauf oder Auswanderung verfügbar – nicht erst bei Pensionierung. Die Säule 3b bietet Ihnen noch flexiblere Sparmöglichkeiten.
Säule 3a
Bei der Säule 3a zahlen Sie regelmässig einen Betrag auf ein gebundenes Konto ein. Das angesparte Geld können Sie in Aktien anlegen und profitieren dank des langjährigen Anlagehorizonts von hohen Aktienquoten. Zudem lassen sich die Sparbeträge von den Steuern abziehen – Sie reduzieren also gleichzeitig Ihre Steuerlast.
Da die Säule 3a gebunden ist, erhalten Sie das angesparte Geld nur bei Pensionierung (frühestens fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung), wenn Sie ins Ausland auswandern, sich selbstständig machen oder Immobilien kaufen.
Säule 3b
Auch bei der Säule 3b zahlen Sie regelmässig einen Betrag auf ein Konto ein – ebenfalls mit attraktiven Renditechancen und Steuervorteilen. Die Säule 3b ist frei und nicht gebunden: Die Laufzeit ist flexibel und es gibt keine Maximalbeträge. Zudem ist die Auszahlung des Sparbetrages bei 3b-Vorsorgelösungen individuell möglich und nicht an Vorgaben geknüpft wie bei der Säule 3a.
Private Vorsorge bei einer Bank oder einer Versicherung?
Sollten Sie plötzlich erwerbsunfähig werden, bezahlt die Versicherung die Sparbeträge weiterhin für Sie ein, damit Sie Ihr Sparziel erreichen. Bei einer 3a-Lösung einer Bank ist dies nicht der Fall, allerdings hat man bei Bankenlösungen unter dem Strich eine höhere Flexibilität. Je nach individueller Situation ist eine Split-Lösung empfehlenswert: ein Teil bei einer Bank, der andere bei einer Versicherung.
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Jederzeit der Lebenssituation anpassen
Veränderungen gehören zum Leben. Die Versicherungen und Vorsorgelösungen für Singles und ledige Personen lassen sich jederzeit flexibel neuen Lebenssituationen anpassen.
Gerne beraten wir Sie, welche Lösung aktuell am besten zu Ihnen passt.
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Bilder: Unsplash, Jayden Yoon