Eine gute Vorsorge ist ein wichtiges Mittel für die Mitarbeiterbindung. Je einfacher Sie kommunizieren, desto mehr verstehen Ihre Angestellten die Vorteile des von Ihnen gewählten Vorsorgemodells.
Im Wettstreit um qualifizierte Angestellte spielt eine attraktive und transparente Vorsorgelösung eine wichtige Rolle. Immer häufiger fragen potenzielle Mitarbeitende bereits in den Vorstellungsgesprächen nach Art und Umfang der Vorsorgelösung im Betrieb. Aber auch langjährige Mitarbeitende können Sie noch besser an das Unternehmen binden, wenn Sie diese beispielsweise in der Vorsorge über das gesetzliche Minimum hinaus begünstigen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass Sie als Unternehmer Ihre Mitarbeitenden umfassend und proaktiv informieren. Von Ihrer Vorsorgeeinrichtung erhalten Sie jederzeit einfach und unbürokratisch Informationen zur Weitergabe an Ihre Belegschaft.
Der jährliche BVG-Ausweis
Eine der wichtigsten Informationsquellen für Ihre Belegschaft ist der BVG-Ausweis. Dieser ist normalerweise nach Ablauf des Kalenderjahres direkt auf dem Kundenportal von Swiss Life verfügbar. Die Vorsorgeeinrichtung muss gemäss dem Bundesgesetz über die Berufliche Vorsorge (BVG) ihre Versicherten jährlich über folgende Punkte informieren: die Leistungsansprüche, den Beitragssatz, das Altersguthaben, den koordinierten Lohn, die Organisation und die Finanzierung (sowie die Namen der Mitglieder des paritätisch besetzten Stiftungsrates und der Verwaltungskommission). Auf dem Ausweis sind die Höhe des angesparten Altersguthabens und die voraussichtliche Rentenleistung bei Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters ersichtlich. So kann jeder Versicherte abschätzen, ob er im Alter gut abgesichert ist, oder ob weitere Massnahmen zur Vorsorge getroffen werden sollten. Das kann beispielsweise ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse oder der Abschluss einer privaten Vorsorgepolice in der Säule 3a sein.
Informationsveranstaltung
Darüber hinaus haben Ihre Mitarbeitenden häufig auch individuelle Fragen zur persönlichen Vorsorgesituation. Wenn Sie Ihre berufliche Vorsorge an eine Sammelstiftung ausgelagert haben, wird Ihnen diese bei der Kommunikation gerne helfen. Die meisten Pensionskassen versenden jährlich eine Kurzfassung der Jahresrechnung. So informieren sie ihre angeschlossenen Unternehmen über alle Aspekte der Entwicklung im BVG. Ebenfalls müssen Sie als angeschlossenes Unternehmen über Veränderungen des Reglements der Pensionskasse unterrichtet werden. Führen Sie bei wichtigen Entwicklungen, beispielsweise bei einem Wechsel der Pensionskasse oder des Vorsorgemodells, eine gemeinsam mit der Vorsorgeeinrichtung organisierte Informationsveranstaltung durch.
Alles im Netz
Die Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz bieten ihren Versicherten bereits heute die Informationen auch online an. Egal, ob Jahresrechnung, Betriebsrechnung oder Reglement – online sind alle wesentlichen Dokumente schnell zur Hand. Ebenso lassen sich individuelle Anfragen von Mitarbeitenden etwa bei der Berechnung der voraussichtlichen Rentenhöhe mit Hilfe neuer Online Tools schnell beantworten. Auch bieten die Pensionskassen eine umfassende Personalorientierung beim Unternehmen vor Ort an.