Eine gute Vorsorge ist ein wichtiges Mittel für die Mitarbeiterbindung. Je einfacher Sie kommunizieren, desto mehr verstehen Ihre Angestellten die Vorteile des von Ihnen gewählten Vorsorgemodells.

Im Wettstreit um qualifizierte Angestell­te spielt eine attraktive und transparente Vorsorgelösung eine wichtige Rolle. Immer häufiger fragen potenzielle Mit­arbeitende bereits in den Vorstellungs­gesprächen nach Art und Umfang der Vorsorgelösung im Betrieb. Aber auch langjährige Mitarbeitende können Sie noch besser an das Unternehmen bin­den, wenn Sie diese beispielsweise in der Vorsorge über das gesetzliche Minimum hinaus begünstigen. Eine wichtige Vor­aussetzung dafür ist, dass Sie als Unter­nehmer Ihre Mitarbeitenden umfassend und proaktiv informieren. Von Ihrer Vorsorgeeinrichtung erhalten Sie jederzeit einfach und unbürokratisch Informatio­nen zur Weitergabe an Ihre Belegschaft.

Der jährliche BVG-Ausweis

Eine der wichtigsten Informations­quellen für Ihre Belegschaft ist der BVG­-Ausweis. Dieser ist normalerweise nach Ablauf des Kalenderjahres direkt auf dem Kundenportal von Swiss Life verfügbar. Die Vorsorgeeinrichtung muss gemäss dem Bundesgesetz über die Berufliche Vor­sorge (BVG) ihre Versicherten jährlich über folgende Punkte informieren: die Leistungsansprüche, den Beitragssatz, das Altersguthaben, den koordinierten Lohn, die Organisation und die Finan­zierung (sowie die Namen der Mitglieder des paritätisch besetzten Stiftungsrates und der Verwaltungskommission). Auf dem Ausweis sind die Höhe des ange­sparten Altersguthabens und die voraus­sichtliche Rentenleistung bei Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters ersichtlich. So kann jeder Versicherte ab­schätzen, ob er im Alter gut abgesichert ist, oder ob weitere Massnahmen zur Vorsorge getroffen werden sollten. Das kann beispielsweise ein freiwilliger Ein­kauf in die Pensionskasse oder der Ab­schluss einer privaten Vorsorgepolice in der Säule 3a sein.

Informationsveranstaltung

Darüber hinaus haben Ihre Mitarbei­tenden häufig auch individuelle Fragen zur persönlichen Vorsorgesituation. Wenn Sie Ihre berufliche Vorsorge an eine Sammelstiftung ausgelagert haben, wird  Ihnen diese bei der Kommunikation ger­ne helfen. Die meisten Pensionskassen versenden jährlich eine Kurzfassung  der Jahresrechnung. So informieren sie ihre angeschlossenen Unternehmen über alle Aspekte der Entwicklung im BVG. Ebenfalls müssen Sie als angeschlossenes Unternehmen über Veränderungen des Reglements der Pensionskasse unter­richtet werden. Führen Sie bei wichtigen Entwicklungen, beispielsweise bei einem Wechsel der Pensionskasse oder des Vor­sorgemodells, eine gemeinsam mit der Vorsorgeeinrichtung organisierte Infor­mationsveranstaltung durch.

Alles im Netz

Die Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz bieten ihren Versicherten bereits heute die Informationen auch online an. Egal, ob Jahresrechnung, Betriebsrechnung oder Reglement – online sind alle wesent­lichen Dokumente schnell zur Hand. Ebenso lassen sich individuelle Anfragen von Mitarbeitenden etwa bei der Berech­nung der voraussichtlichen Rentenhöhe mit Hilfe neuer Online ­Tools schnell beantworten. Auch bieten die Pensions­kassen eine umfassende Personalorien­tierung beim Unternehmen vor Ort an.

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