Verschiedene Faktoren tragen dazu bei, wichtige Mitarbeitende im Unternehmen zu halten: Ein angemessener Lohn, ein gutes Arbeitsklima, eine spannende Aufgabe. Aber auch gute Bedingungen bei der Vorsorge steigern Ihre Attraktivität als Arbeitgeber.

Talentierte und qualifizierte Angestellte zu halten, ist zentral für ein Unternehmen – insbesondere, wenn diese Führungs- oder Schlüsselpositionen innehaben. Verschiedene Faktoren tragen zu einer starken Bindung der Mitarbeitenden bei: Arbeitsklima und Unternehmenskultur, gute Anstellungsbedingungen, Entwicklungsmöglichkeiten und Flexibilität. Dabei steht ein Unternehmen immer auch im Konkurrenzvergleich und tut gut daran, das Benchmarking nicht aus den Augen zu verlieren, um für seine Mitarbeitenden attraktiv zu bleiben. Gute Bedingungen bei der Vorsorge sind Ausdruck davon, dass Sie als Unternehmer Ihre soziale Verantwortung wahrnehmen und sich um Ihre Mitarbeitenden sorgen. Sie haben dabei verschiedene Möglichkeiten.

BVG-Beiträge

Gesetzlich müssen Sie als Arbeitgeber mindestens gleich viel einzahlen in die Pensionskasse wie Ihre Mitarbeitenden. Es steht Ihnen aber frei, einen höheren Beitrag zu übernehmen, der den Mitarbeitenden als Lohnnebenleistung zugute kommt. Ein Drittel der KMU nutzt diese Möglichkeit. 

Kaderversicherung

Exzellente Kader und Fachkräfte sind unabdingbar für den Unternehmenserfolg. Diese «Schlüsselmitarbeitenden» bilden das Rückgrat der Firma und sind nur schwer ersetzbar. Wer sich im Markt als attraktiver Arbeitgeber positionieren kann, hat im Kampf gegen den Fachkräftemangel einen Wettbewerbsvorteil. Die berufliche Vorsorge bietet Unternehmern über die Kaderversicherung gewichtige Argumente, um die Besten für sich zu gewinnen. Denn: Wer ein hohes Einkommen erzielt, will auch gut versichert sein. Aber: Zwar sind Sie als Unternehmer verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden ab einem Einkommen von CHF 21 330 pro Jahr für die Risiken Tod und Invalidität sowie für die Pensionierung zu versichern. Diese Pflicht gilt aber nur für Löhne oder Lohnbestandteile bis CHF 85 320. Was darüber liegt, müssen Sie freiwillig bzw. zusätzlich versichern (sog. Überobligatorium). Und das lohnt sich: Denn ohne zusätzliche Versicherung des darüber hinausgehenden Einkommens sind Ihre Kader und Sie selbst im Alter mit einer Finanzierungslücke von 40 und mehr Prozent massiv schlechter gestellt als während der Erwerbsphase.

Voraussetzung für eine Zusatzversicherung ist, dass die Bedingungen für eine ganze Kaderstufe nach objektiven Grundsätzen einheitlich sind. Für Kaderangestellte kann es speziell interessant sein, freiwillig höhere Sparbeiträge zu leisten. Dazu können Sie in ihrem Vorsorgewerk bis zu drei verschiedene Wahlsparpläne einrichten. Ihre Kader haben dann die Möglichkeit, zum Beispiel 12, 14 oder gar 16 Prozent ihres versicherten Lohnes mit steuerlichen Vorteilen in die Pensionskasse einzubringen und gleichzeitig die Leistungen in der Vorsorgeplanung zu verbessern.

Wahl der Pensionskasse

Die möglichen Vorsorgemodelle und auch die Leistungen der verschiedenen Pensionskassen unterscheiden sich stark. Für eine Vollversicherung müssen Sie zwar tendenziell mit etwas höheren Verwaltungskosten rechnen, Sie (und Ihre Mitarbeitenden) bewegen sich aber auf der sicheren Seite. Denn es kann gar nie zu einer Unterdeckung kommen und von den Mitarbeitenden können unter keinen Umständen Sanierungsbeiträge verlangt werden. Ihr Berater kann Ihnen im persönlichen Gespräch die Vorteile der verschiedenen Modelle aufzeigen und Ihnen die Wahl erleichtern.

Bei teilautonomen Vorsorgelösungen trägt die Pensionskasse die Anlagerisiken selbst – dafür aber auch die Anlagechancen. Bei einer positiven Finanzmarktentwicklung können die Versicherten von einer höheren Verzinsung der Altersguthaben profitieren und so eine höhere Altersrente erwarten. In guten Anlagejahren fliesst zudem ein Teil des Gewinns in eine Reserve, mit der Jahre mit ungenügenden Finanzmarktgewinnen abgefedert werden. Eine Unterdeckung (Deckungsgrad unter 100 %) und die damit verbundenen Sanierungsmassnahmen können nicht ausgeschlossen werden, gelten aber als Ausnahmeszenario.

Flexibilität bei der Pensionierung

Auch flexible Lösungen im Hinblick auf die Pensionierung sind für Mitarbeitende attraktiv. Das betrifft einerseits die Möglichkeiten, die Sie als Arbeitgeber für Frühpensionierung, Teilpensionierung oder einen Aufschub der Pensionierung eine Lösung bieten. Andererseits sind die Regelungen der Pensionskassen unterschiedlich flexibel, wenn es um den Bezug des Altersguthabens geht: Gemäss Gesetz dürfen Versicherte mindestens 25 Prozent als Kapital beziehen. Viele Kassen gehen aber weiter oder erlauben den Bezug des gesamten Guthabens.

Das könnte Sie auch interessieren

KMU

Soll ich meine Angestellten bei der Pensionsplanung unterstützen?

Mehr lesen

KMU

Wie finde ich die optimale Vorsorgelösung für mein Unternehmen?

Mehr lesen

KMU

Wer hilft mir bei der Kommunikation über Vorsorgefragen?

Mehr lesen