Viele Unternehmen unterschätzen die Bedeutung der Kaderversicherung. Dabei ist sie gerade im Kampf um Fachkräfte ein grosser Vorteil. Eine gute Vorsorgelösung der 2. Säule ist sowohl für Kader als auch für Unternehmer attraktiv.
Exzellente Kader und Fachkräfte sind unabdingbar für den Unternehmenserfolg. Diese «Schlüsselmitarbeitenden» bilden das Rückgrat der Firma und sind nur schwer ersetzbar. Wer sich im Markt als attraktiver Arbeitgeber positionieren kann, hat im Kampf gegen den Fachkräftemangel einen Wettbewerbsvorteil. Die berufliche Vorsorge bietet Unternehmern über die Kaderversicherung gewichtige Argumente, um die Besten für sich zu gewinnen. Denn: Wer ein hohes Einkommen erzielt, will auch gut versichert sein. Viele Pensionskassen schöpfen die gesetzlichen Möglichkeiten für Leistungsverbesserungen und Optimierungen in der Steuerplanung aber noch zu wenig aus. Eine Kaderversicherung bietet nicht nur für die versicherten Angestellten attraktive Vorteile, sondern auch für Sie als Unternehmer.
Drohende Finanzierungslücke
Jedes Unternehmen ist verpflichtet, die Mitarbeitenden ab einem Einkommen von CHF 21 330 pro Jahr für die Risiken Tod und Invalidität sowie für die Pensionierung zu versichern. Löhne über CHF 85 320 können freiwillig versichert werden (sog. Überobligatorium). Ohne zusätzliche Versicherung des darüber hinausgehenden Einkommens sind die Kader und Sie selbst im Alter mit einer Finanzierungslücke von 40 und mehr Prozent massiv schlechter gestellt als während der Erwerbsphase. Als Eigentümer des Unternehmens können Sie mit einem gut ausgebauten Vorsorgeplan Unternehmensgewinne steuergünstig in Ihr privates – wenn auch bis zur Pensionierung noch gebundenes – Privatvermögen überführen.
Höhere Sparbeiträge durch den Arbeitgeber
Sie als Arbeitgeber sind im Rahmen der 2. Säule (Pensionskasse) verpflichtet, sich mindestens hälftig an den Beiträgen zu beteiligen. Im Kampf um Fachkräfte kann es auch für KMU mit bis zu 50 Angestellten ein entscheidender Vorteil sein, als Arbeitgeber mehr als die Hälfte der Pensionskassenbeiträge zu übernehmen. Denn nicht nur Lohn und allfällige Boni sind wichtige finanzielle Anreize. Die Angestellten nehmen zusätzliche höhere Beiträge in die Altersvorsorge als wichtige Lohnnebenleistungen wahr. Knapp ein Drittel aller Firmen mit der Grösse von 10 bis 250 Mitarbeitenden nutzt diese Möglichkeit und beteiligt sich über den vorgeschriebenen Anteil hinaus an den Beiträgen für die Pensionskasse.
Freiwillig höhere Sparbeiträge durch die Versicherten
Voraussetzung für eine Zusatzversicherung ist, dass die Bedingungen für eine ganze Kaderstufe nach objektiven Grundsätzen einheitlich sind. Für Kaderangestellte kann es speziell interessant sein, freiwillig höhere Sparbeiträge zu leisten. Dazu können Sie in ihrem Vorsorgewerk bis zu drei verschiedene Wahlpläne einrichten. Ihre Kader haben dann die Möglichkeit, zum Beispiel die Wahl Altersgutschriften von 12, 14 oder gar 16 Prozent ihres versicherten Lohnes in die Pensionskasse mit steuerlichen Vorteilen einzubringen und gleichzeitig die Leistungen in der Vorsorgeplanung zu verbessern.
Wählbare Anlagestrategie
Es ist zudem möglich, in der 2. Säule renditeträchtigere Anlagestrategien zu verfolgen. Lohnbestandteile über CHF 127 980 dürfen innerhalb von maximal zehn definierten Anlagestrategien individuell durch die Versicherten angelegt werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung, ob solche sogenannte «1e-Pläne» im Rahmen einer unternehmensspezifischen Lösung angeboten werden.
Anderes Schlussalter bei der Kaderversicherung
Wird das Schluss- respektive Pensionierungsalter in der Kaderversicherung früher definiert als in der «Basisvorsorge», kann der Versicherte bei einem Kapitalbezug der Altersleistungen abhängig vom Wohnkanton zudem die Steuerprogression brechen – ein weiterer Pluspunkt der Kaderversicherung.
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Welche Lösung zu Ihrem Unternehmen passt, ist sehr individuell und hängt von zahlreichen Faktoren ab. Unsere Vorsorgeberater unterstützen Sie gerne dabei, die passende Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.