Beide arbeiten Teilzeit, um mehr Zeit für den gemeinsamen Sohn und sich selbst zu haben. Dem Ehepaar Raffaela und Metin Yildirim Gabriel ist dennoch bewusst, dass ihr reduziertes Arbeitspensum auch weniger Vorsorgekapital mit sich bringt. Auf Einzahlungen in die dritte Säule verzichten sie bislang trotzdem – und das, obwohl sich schon kleine Sparbeträge lohnen.

Metin Yildirim Gabriel arbeitet 80 Prozent im Abendverkauf eines Möbelhauses, seine Frau Raffaela im gleichen Pensum als Fachspezialistin. Ein Vollzeitpensum und Zeit mit dem sechs-jährigen Sohn Can unter einen Hut zu bringen, empfinden sie als schwierig und nicht erstrebenswert. Lieber würde Raffaela ihr Pensum noch weiter reduzieren.

Mit dem Gehalt ihrer Teilzeitstellen sind die Gabriels zufrieden, denn es reicht zum Glücklichsein. Mehr wäre schön, auch weil beide von einem Eigenheim in der Türkei träumen. Doch dem Ehepaar ist Freizeit, Familienzeit und Zeit für sich selbst wichtiger als alles andere.

Stellt sich die Frage: Wie sieht ihr Lebensstandard im Ruhestand aus? Weder Metin Yildirim noch Raffaela zahlen aktuell in die 3. Säule ein und sorgen privat vor. Doch ihnen ist klar, was schon ein kleiner Sparbetrag für die Familie bedeuten kann.

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Entscheiden Sie sich trotz Teilzeitarbeit gegen die private Vorsorge, kann das im Alter ernste Konsequenzen mit sich bringen. Zwar fliesst bei einem Arbeitspensum von mindestens 60 Prozent weiterhin Geld in die Vorsorge. Doch durch das reduzierte Arbeitspensum zahlen Sie weniger in die AHV und in die Pensionskasse ein. Bei Invalidität oder im Alter erhalten Sie ausserdem automatisch weniger Leistungen.

Unser Tipp: Auch kleine Sparbeträge lohnen sich

Für Teilzeitbeschäftigte gilt: Zahlen Sie regelmässig in die dritte Säule ein, auch wenn es sich nur um kleine Beträge handelt. Diese können Ihnen dabei helfen, im Alter ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Ein weiterer Vorteil: Schon heute profitieren Sie von einer Steuerersparnis, denn Sie können die Einzahlungen in die dritte Säule bei der Steuererklärung geltend machen.

Hinweis

Unverheiratete Paare

Unverheiratete Paare sollten beachten: Im Falle einer Trennung werden die Pensionskassenbeiträge in der Regel nicht geteilt. Die Folge ist, dass der Partner mit dem niedrigeren Einkommen auch eine niedrigere Rente erhält. Um die Einkommensverhältnisse frühzeitig festzulegen, empfiehlt sich ein Konkubinatsvertrag.

Serie

Familien im Teilzeitmodell

Teilzeit ist hierzulande beliebt: Mehr als ein Drittel der erwerbstätigen Schweizer entscheidet sich bewusst gegen ein Arbeitspensum von 100 Prozent – meist aufgrund von Kindererziehung, familiären Verpflichtungen und Weiterbildungen. In unserer Serie gewähren junge Familien Einblick in ihr Leben mit Teilzeitarbeit und zeigen auf, was ihre grössten Herausforderungen sind.

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