Wie kann ich meine Pensionierung planen und optimal fürs Alter vorsorgen? Wie hoch wird meine Rente sein? Fragen rund um die Pensionierung beschäftigen viele von uns. Wir geben Ihnen Tipps zur Pensionierung und verraten Ihnen, wie Sie bereits jetzt vorsorgen können, um Ihr Leben auch im Alter finanziell selbstbestimmt zu gestalten.
Wie viel Geld habe ich in der Pensionierung?
Eine von Swiss Life durchgeführte Umfrage zeigt, dass nur etwa die Hälfte der bald Pensionierten wissen, wie viel Geld ihnen in der Pensionierung zur Verfügung stehen wird. Dies verdeutlicht, wie wichtig es ist, sich frühzeitig mit dem Thema Pensionierung auseinanderzusetzen und eine umfassende individuelle Planung zu erstellen.
Die Basis bildet das Schweizer Drei-Säulen-System, das in der Bundesverfassung verankert ist. Es sieht vor, dass die AHV und die berufliche Vorsorge zusammen rund 60% des letzten Lohns als Rente sichern – insbesondere für Personen mit tiefem bis mittlerem Einkommen. Ergänzt wird diese Basis durch die private Vorsorge (3. Säule), die die finanzielle Selbstbestimmung im Alter stärken kann. Wie hoch die Rente tatsächlich ausfällt, hängt jedoch von Faktoren wie Einkommen, Beitragsdauer und allfälligen Vorsorgelücken ab.
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Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Pensionierung optimal planen können.
Pensionierung planen: konkrete Massnahmen
Eine frühzeitige Planung ist ein wichtiger Schritt, damit Sie Ihre Pensionierung ohne finanzielle Sorgen geniessen können. Beginnen Sie heute mit effektiven Strategien, um Ihre finanzielle Zukunft abzusichern. Die folgenden Massnahmen helfen Ihnen, eine solide Basis zu schaffen.
Erstellen Sie einen Budgetplan
Ein gut durchdachter Budgetplan ist der Schlüssel zu einer finanziell selbstbestimmten Zukunft. Stellen Sie zunächst Ihre regelmässigen Einnahmen Ihren fixen Ausgaben gegenüber und erfassen Sie Ihr Vermögen. Bestimmen Sie klare Sparziele und wie viel Geld Sie dafür jeden Monat zurücklegen wollen. Ein solcher Plan hilft Ihnen bei der Festlegung Ihrer finanziellen Prioritäten und beim Verfolgen Ihrer Fortschritte.
Nutzen Sie die Vorteile der Säule 3a
Die Säule 3a ist die gebundene private Vorsorge. Sie ermöglicht es, Kapital für das Alter aufzubauen und gleichzeitig Steuern zu sparen. Einzahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, Voraussetzung ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen.
Für das Jahr aktuelles-jahr beträgt der Maximalbetrag abzug-3a pro Jahr für Personen mit Pensionskasse. Personen ohne Pensionskasse (z. B. Selbstständige) können 20% des Erwerbseinkommens, höchstens jedoch abzug-3a-selbststaendige pro Jahr einzahlen.
Erkunden Sie die Möglichkeiten der Säule 3b
Die Säule 3b ist ebenfalls Teil der privaten Vorsorge und bildet zusammen mit der Säule 3a die dritte Säule. Sie ermöglicht eine flexible Altersvorsorge, die nicht an den Zeitpunkt der Pensionierung gebunden ist und für verschiedene Sparziele eingesetzt werden kann. Zu den Anlageformen gehören unter anderem Sparkonten, Obligationen, Aktien, Anlagefonds, strukturierte Produkte und Versicherungspolicen.
Zu den Vorteilen der Säule 3b gehören:
- Die Möglichkeit für jede in der Schweiz wohnhafte Person, Beiträge zu leisten
- Die freie Wahl der Verwendung, der Begünstigten und des Auszahlungszeitpunkts
- Kein jährlicher Maximalbetrag
Direkte Steuervorteile wie bei der Säule 3a gibt es nicht, jedoch können bestimmte Anlagen wie rückkaufsfähige Kapitalversicherungen steuerlich begünstigt sein.
Freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse
Eine weitere wirkungsvolle Massnahme zur Planung Ihrer Pensionierung ist der freiwillige Einkauf in die Pensionskasse. Damit können Sie Beitragslücken schliessen und Ihre Leistungen in der zweiten Säule erhöhen. Gleichzeitig profitieren Sie von Steuervorteilen, da die Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können.
Gut zu wissen
- Beim Einkauf in die Pensionskasse gilt eine Sperrfrist von drei Jahren: Das eingezahlte Geld darf in dieser Zeit nicht als Kapital bezogen werden.
- Die Höhe der möglichen Einkäufe ist in Ihrem Vorsorgeausweis und im Reglement der Pensionskasse festgelegt.
- Einkäufe erhöhen nur die Leistungen der Pensionskasse, nicht aber die Renten der AHV.
Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse kann ein sinnvoller Schritt sein – vorausgesetzt, er passt zu Ihrer persönlichen Situation und ist sorgfältig geplant.
«Durch steigende Einkommen während des Erwerbslebens entstehen oft Beitragslücken. Diese lassen sich mit freiwilligen Einkäufen schliessen.» (Huong Tran)
Einkauf Pensionskasse
Prüfen Sie Ihre Versicherungen
Überprüfen Sie Ihre Versicherungen, um sicherzustellen, dass diese Ihren aktuellen und zukünftigen Bedürfnissen entsprechen. Hierunter fallen neben den Sachversicherungen auch Lebens- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen. Eine gut durchdachte Versicherungsstrategie kann Ihnen und Ihren Angehörigen zusätzliche Sicherheit im Falle unvorhergesehener Ereignisse bieten.
Bleiben Sie flexibel
Ihre finanzielle Situation, Ihre Ziele und die wirtschaftlichen Bedingungen können sich im Laufe der Zeit ändern. Ein wichtiger Tipp ist daher, flexibel zu bleiben und Ihre Vorsorgepläne regelmässig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung Ihrer Pensionierung, um später ein sorgenfreies und finanziell selbstbestimmtes Leben zu führen. Jede Massnahme, die Sie heute ergreifen, wird Ihnen dabei helfen.
Vorsorgerechner
Nutzen Sie unseren Vorsorgerechner, um Ihre finanzielle Situation einzuschätzen.
Umgang mit Beitragslücken
Beitragslücken können sich erheblich auf Ihre Rentenansprüche auswirken und zu finanziellen Engpässen in der Pensionierung führen. Informieren Sie sich, wie diese Lücken entstehen und mit welchen Massnahmen Sie die Lücken wirksam schliessen können.
Falls Ihr AHV-Konto Beitragslücken aufweist, werden Sie eine niedrigere Rente erhalten. Für jedes Jahr, in dem keine AHV-Beiträge geleistet wurden, wird die Rente um 1/44 gekürzt.
Bestellen Sie einen Kontoauszug bei der AHV-Ausgleichskasse und prüfen Sie, ob Sie Beitragslücken auf Ihrem individuellen Konto (IK) haben.
Gut zu wissen: Fehlende Beiträge können bis zu fünf Jahre rückwirkend nachgezahlt werden. Danach verfällt der Anspruch auf eine Nachzahlung.
Wie entstehen Beitragslücken?
Beitragslücken können aus verschiedenen Gründen entstehen:
- Auslandsaufenthalte: Zeiten, in denen Sie im Ausland gelebt und gearbeitet haben, ohne AHV-Beiträge einzuzahlen
- Kurze Arbeitseinsätze oder Teilzeitarbeit: Phasen mit geringfügiger Beschäftigung, in denen keine oder nur minimale Beiträge geleistet wurden
- Erziehungszeiten oder Studium: Zeiten ohne Erwerbstätigkeit, weil Sie studiert oder sich um die Familie gekümmert haben. Ehepartnerinnen bzw. Ehepartner können jedoch profitieren, wenn der oder die andere mindestens den doppelten Mindestbeitrag zahlt (Anrechnungsmöglichkeit).
- Nichterwerbstätigkeit: Zeiten, in denen Sie aus anderen Gründen nicht erwerbstätig waren und keine Beiträge entrichtet haben
- Später Zuzug in die Schweiz: Wenn Sie erst nach dem 21. Altersjahr in die Schweiz gezogen sind und deshalb später mit der Beitragszahlung begonnen haben.
- Frühpensionierung: Wenn Sie vor dem Referenzalter von 65 Jahren in Rente gehen und ab diesem Zeitpunkt keine AHV-Beiträge mehr leisten, entsteht eine Lücke. Es ist empfehlenswert, die Beiträge auch während der Frühpensionierung weiter einzuzahlen – bis zum Erreichen des Referenzalters.
- Hoher Lohn: Prüfen Sie, ob Ihr Lohn vollständig versichert ist. In der beruflichen Vorsorge (BVG) ist im obligatorischen Bereich der Lohn bis zweite-saeule-maximum-jahreslohn (aktuelles-jahr) gedeckt. Einkommen darüber hinaus kann über überobligatorische Lösungen zusätzlich abgesichert werden – ist jedoch nicht automatisch versichert.
Massnahmen zur Schliessung von Beitragslücken
Um Ihre vollen Rentenansprüche zu sichern, ist es wichtig, eventuelle Beitragslücken zu schliessen. Folgende Schritte können dabei helfen:
Fordern Sie einen Kontoauszug an
Lassen Sie sich von der AHV-Ausgleichskasse einen detaillierten Kontoauszug ausstellen. Dieser zeigt, welche Beiträge bereits geleistet wurden und ob Lücken bestehen.
Nachzahlen
Fehlende Beiträge der letzten fünf Jahre können nachträglich einbezahlt werden, um Ihre Ansprüche zu sichern.
Ausnahmeregelungen prüfen
Für Beitragslücken, die vor 1979 entstanden sind, gelten spezielle Ausnahmeregelungen. Klären Sie ab, ob diese auf Ihre Situation zutreffen.
Jugendjahre geltend machen
Beiträge aus Erwerbstätigkeit zwischen dem 17. und dem 20. Altersjahr (sogenannte «Jugendjahre») können maximal drei fehlende Beitragsjahre nach dem 20. Altersjahr ausgleichen. Wichtig: Nur tatsächlich geleistete AHV-Beiträge aus einer Erwerbstätigkeit zählen. Ein Studium allein gilt nicht als Beitragsjahr – nur wenn nebenbei gearbeitet und Beiträge entrichtet wurden, wird diese Zeit angerechnet.
Vorsorgeanalyse
Mit einer Vorsorgeanalyse erhalten Sie einen genauen Überblick über Ihre finanzielle Situation in der Pensionierung. Swiss Life-Expertinnen und -Experten helfen Ihnen, eine Strategie zu entwickeln, um Vorsorgelücken zu schliessen und Ihre Altersvorsorge zu verbessern.
Einflussfaktoren für die Gelder in der Pensionierung heute
Verschiedene Lebensereignisse können einen erheblichen Einfluss darauf haben, wie viel Geld Ihnen im Ruhestand zur Verfügung steht. Ein Bewusstsein für diese Faktoren und eine proaktive Planung sind entscheidend, um Ihre finanzielle Sicherheit im Alter zu gewährleisten.
Wichtige Ereignisse und ihre Auswirkungen:
- Berufliche Veränderungen: Berufliche Veränderungen wirken sich direkt auf Ihre Rentenansprüche aus.
- Teilzeitarbeit/Elternzeit: Eine reduzierte Arbeitszeit führt zu geringeren Einzahlungen in die Rentenkasse.
- Selbstständigkeit: Selbstständigerwerbende müssen sich selbst um ihre Altersvorsorge kümmern.
- Frühpensionierung: Ein früheres Ausscheiden aus dem Erwerbsleben kann das angesparte Pensionskapital schmälern.
- Scheidung: Eine Scheidung kann zur Aufteilung des Pensionskassenguthabens führen und die Rentenansprüche beeinflussen.
- Vorbezug für Wohneigentum: Reduziert das für die Rente verfügbare Kapital.
- Einwanderung: Ein späterer Beginn der Beitragszahlung in der Schweiz führt zu tieferen Rentenansprüchen.
Pensionierungsvorteile und -herausforderungen für Ehepaare
Beim Planen der Pensionierung müssen Ehepaare finanzielle Unterschiede berücksichtigen, die sowohl positiv als auch negativ sein können. Ein wesentlicher Punkt ist die Plafonierung der Altersrenten in der ersten Säule (AHV): Ehepaare erhalten zusammen höchstens 150% der maximalen AHV-Einzelrente. Damit fällt die gemeinsame Rente tiefer aus, als wenn beide Partner je den vollen Einzelanspruch hätten. In der Praxis bedeutet dies eine spürbare Kürzung der beiden AHV-Renten, sodass Ehepaare im Vergleich zu zwei unverheirateten Einzelpersonen eine Reduktion hinnehmen müssen.
Vorteile für Ehepaare
Trotz dieser Herausforderung gibt es auch spezifische Vorteile für Ehepaare:
- Im Todesfall des Partners oder der Partnerin gibt es mehr finanziellen Schutz. Dieser Schutz wird durch staatliche und berufliche Vorsorge gewährleistet. Die Hinterbliebenen sind dadurch besser abgesichert.
- Ehepaare teilen Kosten, besonders für das Wohnen, was die Haushaltsführung verbessert und Geld spart. Es gibt mehr finanzielle Freiheit.
Die Bedeutung der individuellen Vorsorgeanalyse
Eine individuelle Vorsorgeanalyse ist für eine effiziente Planung der Pensionierung unerlässlich. Sie erhalten einen umfassenden Überblick über Ihre finanzielle Situation. Durch die Analyse Ihrer aktuellen Finanzen und die Prognose Ihrer zukünftigen Bedürfnisse können Sie einen massgeschneiderten Plan erstellen.
Dieser Plan hilft Ihnen nicht nur dabei, eventuelle Vorsorgelücken zu erkennen und Strategien zu deren Schliessung zu entwickeln, sondern auch dabei, Ihre Pensionierung insgesamt zu optimieren. Mit einer klaren Vorstellung davon, was Sie brauchen, um Ihren Lebensstandard in der Pensionierung zu halten, können Sie gezielte Massnahmen ergreifen, um finanzielle Sicherheit zu erreichen.
Wünschen Sie eine Beratung?
Am besten planen Sie Ihre Pensionierung, indem Sie frühzeitig Ihre Finanzen strukturieren, ein Budget erstellen und gezielt in Ihre Vorsorge investieren – etwa über die Säulen 3a und 3b oder freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse. Prüfen Sie regelmässig Ihre Versicherungen, bleiben Sie flexibel und passen Sie Ihre Strategie laufend an, damit Sie im Ruhestand finanziell sorgenfrei leben können.
Vorsorgelücken erkennen Sie, indem Sie Ihr voraussichtliches Einkommen nach der Pensionierung (AHV, Pensionskasse, private Vorsorge) mit Ihrem erwarteten Bedarf vergleichen. Eine Vorsorgeanalyse oder ein Kontoauszug der AHV-Ausgleichskasse hilft Ihnen, bestehende Beitragslücken und künftige Einkommensunterschiede zu erkennen.
Als Faustregel gilt: Um Ihren gewohnten Lebensstandard in der Pensionierung zu halten, sollten Ihre Einkünfte rund 80–90% Ihres letzten Einkommens betragen. Da AHV und Pensionskasse in der Regel 60–70% abdecken, ergibt sich oft eine Lücke von etwa 10–20%, die Sie durch private Vorsorge schliessen sollten. Wie viel Sie sparen müssen, hängt von Ihrer Situation ab – eine Vorsorgeanalyse gibt Klarheit.
Am besten starten Sie mit der Pensionsplanung mit 50 Jahren, damit genug Zeit bleibt, Vorsorgelücken zu erkennen und zu schliessen. Wer früher beginnt, verschafft sich zusätzliche finanzielle Sicherheit und mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Pensionierung.
Ein idealer Betrag für die Rente entspricht etwa 80 bis 90% des letzten Einkommens, um den Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten.
Ihre Rente hängt von Ihren Beiträgen an die AHV, der beruflichen Vorsorge und dem Vermögen aus der privaten Vorsorge ab. Für genaue Zahlen ist eine individuelle Berechnung notwendig.
Investieren Sie in die drei Säulen der Altersvorsorge: AHV (erste Säule), berufliche Vorsorge (zweite Säule) und private Vorsorge (dritte Säule) und ziehen Sie zusätzliche Anlageformen wie Immobilien oder Wertschriften in Betracht.
Frühzeitig beginnen, regelmässig sparen und in verschiedene Anlageformen investieren. Auch eine professionelle Beratung kann hilfreich sein.
Ein volles Beitragsjahr liegt vor, wenn Sie während insgesamt eines Jahres Beiträge geleistet haben oder Ihr erwerbstätiger Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin mindestens während eines Jahres den doppelten Mindestbeitrag entrichtet hat oder Ihnen Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften angerechnet werden können.
Lücken in der AHV entstehen, wenn Sie keine Beiträge zahlen, z. B. wegen Auslandsaufenthalten oder Nichterwerbstätigkeit.
Sie können fehlende Beiträge innerhalb von fünf Jahren nachzahlen, um Ihre Rentenansprüche zu sichern.
Ja, Sie können freiwillige Beiträge zahlen, um fehlende Beiträge auszugleichen oder Ihre Rente zu erhöhen. Dies gilt z. B. für Nachzahlungen, die bis zu fünf Jahre rückwirkend möglich sind, und für Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz ausserhalb der EU/EFTA. Diese können sich freiwillig der AHV/IV anschliessen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
In der Schweiz liegt das Alter, in dem Frauen und Männer in die Pension gehen, bei 65 Jahren. Allerdings bedeutet dies nicht, dass Sie sich auch genau dann pensionieren lassen müssen.
Über Huong Tran
Huong Tran ist in St. Gallen aufgewachsen und arbeitet seit 2015 bei Swiss Life. Schon in jungen Jahren faszinierten sie Themen wie Versicherungen, Vorsorgelösungen und Finanzen. Bevor Huong zu Swiss Life kam, hat sie beim Sozialdepartement der Stadt Zürich gearbeitet. Dort sah sie, dass auch in der Schweiz Altersarmut eintreten kann und Hilfe vom Staat notwendig wird. Und das, weil man nicht frühzeitig vorsorgt. Huong Tran zeigt ihren Kunden individuell und authentisch auf, wie sie für ihre Pensionierung vorsorgen können.